Reifenfreigabe RS250

  • Hallo, vielen Dank Schöntal für die Anteilnahme! Aber eine Frage an Hy 1600: war bei dir auch eine Prüffahrt bei Höchstgeschwindigkeit notwendig, um die Reifengröße 120/70 eingetragen zu bekommen? Momentan spekuliere ich noch darauf, dass ein anderer Prüfer das eventuell pragmatischer handhabt. Ob das am Ende 200 oder 500 kostet ist für mich gerade zweitrangig. Ich will nicht das irgendein emotionsloser Prüfer meinen neu aufgebauten und noch nich eingefahrenen Motor auspresst.

  • Diese Prüffahrt ist vorgeschrieben. Du musst einfach einen Prüfer finden der das etwas lockerer sieht oder das Motorrad von früher kennt. Bei meiner Eintragung hat eine runde übern Hof gereicht. Eben weil der Typ diese Art Motorrad kannte.

  • so wie ich meinen Prüfer verstanden habe ist eine Hochgeschwindigkeitsfahrt erforderlich, wenn Reisengrößen eingetragen werden sollen, die von den Herstellervorgaben abweichen. Reifenbindungen können ohne ausgetragen werden, wenn die entsprechenden Abstände zu den Rahmenteilen vorliegen, da die Reifen der Reifenhersteller sich unterschiedlich bei den Geschwindigkeiten verformen (Hüllkurve). Daher bin ich bei der vorgegebenen Reifengröße geblieben und hab nun einen schönen Michelin über, für die Wand. Das mit der Probefahrt hatte er schon vor 6 Jahren bei meiner CB750 erwähnt und auf seinen Kollegen beim Tüv Braunschweig verweisen, da er dazu keine Lust hatte.

    Ich habe ihn so verstanden, das der Prüfer dabei keine Wahl hat. Ob der nun wirklich an die Grenzen geht, würde ich bezweifeln, aber zahlen mußt du es. Aktuell darf man derzeit sogar verschiedene Herstellen vorne und hinten fahren, vor 6 Jahren beim Tüv undenkbar,

  • Mit der Probefahrt hat der Prüfer wohl doch eine Wahl.

    Meiner macht keine. Auch nicht bei schon häufiger gemachter Eintragung eines 190/55 statt des 190/50.

    Wo soll er den eine Tausender ausfahren? Die Autobahn sperren?

    Verschiedene Hersteller darfst du schon immer fahren, wenn du keine Reifenbindung hast, diese Ausgetragen ist oder das Moped eine EU Zulassung hat.


    Gruß

    Stulle

    ...

  • Bei einem Moped andere Reifengröße -> Probefahrt
    Das andere mit anderen Felgen und Reifen -> keine Probefahrt

    Interessant war auch, dass bei der RGV mit Einzelfahrzeugabnahme
    kein austragen der Reifenbindung nötig war, obwohl hinter der Größenbezeichung ein Reifentyp steht (CY oder so)

  • Das ist ja von vorne bis hinten ein ausgemachter Blödsinn den es auch nur in D gibt.

    Zur RGV kann ich nur sagen dass das Fahrverhalten mit JEDEM aktuellen Reifen deutlich besser war (inkl 120/70, 160/60 und Slicks) als mit den ollen Schluffen von 199x die anfangs drauf waren :wut:

    Und die 150/60 Bridgestone sind breiter als 160/60 Metzeler/Pirelli

    Schieber- , Getriebe- , Motorgehäuse- und Kurbelwellenkiller

  • Ja dem würden wohl die meisten hier zustimmen. Für den Tüvmenschen in meiner unmittelbaren Umgebung ist das leider keine belastbare Quelle. Ich habe jetzt Reifen in Originalmassen mit Dot aus 2007 aufgezogen und das Moped erstmal erfolgreich begutachtet bekommen. Nach dem Urlaub kann ich es dann anmelden und erstmal mit den Ötzireifen fahren. Die sind eigentlich kaum 500 km bewegt worden aber dennoch steinalt. Dann wiederum kann ich eventuell nochmal einen etwas aufgeschlossenen Gutachter aufsuchen. Ich wohne nahe Bremen. Wenn jemand im Umkreis von 100km gute Erfahrungen mit Mofed- affinen Gutachtern gemacht hat, wäre ich für sachdienliche Hinweise dankbar.