so wie ich meinen Prüfer verstanden habe ist eine Hochgeschwindigkeitsfahrt erforderlich, wenn Reisengrößen eingetragen werden sollen, die von den Herstellervorgaben abweichen. Reifenbindungen können ohne ausgetragen werden, wenn die entsprechenden Abstände zu den Rahmenteilen vorliegen, da die Reifen der Reifenhersteller sich unterschiedlich bei den Geschwindigkeiten verformen (Hüllkurve). Daher bin ich bei der vorgegebenen Reifengröße geblieben und hab nun einen schönen Michelin über, für die Wand. Das mit der Probefahrt hatte er schon vor 6 Jahren bei meiner CB750 erwähnt und auf seinen Kollegen beim Tüv Braunschweig verweisen, da er dazu keine Lust hatte.
Ich habe ihn so verstanden, das der Prüfer dabei keine Wahl hat. Ob der nun wirklich an die Grenzen geht, würde ich bezweifeln, aber zahlen mußt du es. Aktuell darf man derzeit sogar verschiedene Herstellen vorne und hinten fahren, vor 6 Jahren beim Tüv undenkbar,