Erklärt mir mal jemand, was die EZ. vorm 1.1.89 mit der Eintragung der JL Anlage zu tun hat?
Gruß
Stulle
Moin Stulle
Kommt ein wenig auf den Prüfer an.
"Seit dem 1. April 2006 werden alle kennzeichenpflichtigen Krafträder,
die nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden, im
Rahmen der 2-jährigen Hauptuntersuchung (HU) einer Abgas-
untersuchung (AUK) unterzogen.....
Was ferner hinzukommt, ist die subjektive Geräuschbeurteilung des
Prüfingenieurs. Kommt dieser zu einem negativen, sprich zu einem
lauten Ergebnis, so ist eine objektive Standgeräusch-Messung nach
Anlage VIIIa 4.8.1.2 Krafträder StVZO durchzuführen.
Hierdurch will der Gesetzgeber die Geräuschemission von Krafträdern
besser überwachen."
Quelle:: ifz
Gruß
Dirk