PVM Felgen 3.5x17&5.5x17, was nun?

  • Moin


    Die erlaubte Reifengröße der PVM`s ist im Schein eingetragen.
    Die Schluppen müssen trotzdem einzeln eingetragen werden,
    da es ja keine Freigabe gibt. Richtig?


    Gruß
    Dirk

  • Wenn Du Glück hast, findest Du jemanden, der Dir nur die Größe ohne Reifenbindung einträgt, dann hast Du den ärger in Zukunft nicht mehr.....

    wer nicht frägt bleibt dumm

  • Moin


    Die erlaubte Reifengröße der PVM`s ist im Schein eingetragen.
    Die Schluppen müssen trotzdem einzeln eingetragen werden,
    da es ja keine Freigabe gibt. Richtig?


    Gruß
    Dirk

    Dann solltest du versuchen das auch so zu belassen! (also nur die eingetragene Größe und keinen speziellen Reifen eintragen lassen!)

    Hatte auch letztes Jahr die Diskussion mit dem Tüv-Beamten (zuvor nie ein Thema). Der hatte bemängelt, dass kein Reifenfabrikat eingetragen ist. Habe ihm berichtet von meiner 17 Zoll Felgeneintragung und dass mir der damalige Prüfingenieur damals sogar gesagt hat, dass er keine Reifenbindung einträgt, damit ich in Zukunft keine Probleme habe.

    Der Tüv-Beamte meinte dann aber, er weiß ja gar nicht welcher Reifen damals für die erfolgreiche Eintragung montiert war. Und der damalige Ingenieur kann ja gar nicht beurteilen ob aktuelle Reifen funktionieren. Habe dann gesagt, dass ich nicht mehr weiß welcher Reifen damals drauf war und der Prüfer es ja bewusst nicht eingeschränkt hat!


    Lange Rede kurzer Sinn. Am Ende hat er geguckt ob meine Reifen (Metzeler sportec m7 rr) schon damals auf dem Markt waren (und somit zum damaligen Regelung abgedeckt sein konnten) und hat mir den Segen gegeben.


    Gruß Martin

    In Kurven kann jeder schnell fahren, aber auf der Geraden... ja, da brauchst du Leistung!

  • Zitat

    Und der damalige Ingenieur kann ja gar nicht beurteilen ob aktuelle Reifen funktionieren

    Weil die Reifen über die Jahrzehnte immer schlechter geworden sind? :winking_face:


    Im Zweifelsfall einen anderen Prüfer suchen der die Reifenbindung austrägt oder bei neuer Reifengrösse nur die Grösse einträgt. Beim Werkstatt-Tüv in einer Motorradwerkstatt geht das meist. Ging bei meiner Gamma, bei der verschiedene alte Reifen eingetragen waren, letztes Jahr im Herbst problemlos. Hab jetzt nur noch die Originalgrössen und alternativ hinten die Deget-Felge mit 160er Grösse eingetragen.

    Gruß,

    Georg


    Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!

    (Uli Peil im XJ-Forum)

  • Leider sind zu der Größe auch zulässige Reifen eingetragen.
    Der "neuste" davon ist der BT50.
    Aufgezogen sind bt023 (praktisch neu, aber knapp 8 Jahre alt).
    Die sind aber nicht eingetragen.
    TÜV ist neu.
    Also auf Verdacht neue Reifen drauf und hoffen, dass der Prüfer nur noch die Größe
    einträgt.

    EDIT
    So nebenbei sind die Originalgrößen ausgetragen und
    120 und 130 eingetragen...

    Einmal editiert, zuletzt von Dirk01 ()

  • Ruf doch mal den Herrn Bormann an.

    Der ist beim TÜV Herten und macht die 21 Abnahmen.


    Gruß

    Stulle

  • Weil die Reifen über die Jahrzehnte immer schlechter geworden sind? :winking_face:

    Eben. Wenn du mit einem Vorkriegsreifen ankommst, der der Eintragung entspricht, ist alles super. Aber so ein moderner Reifen stellt natürlich ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Das ist alles so abenteuerlich schwachsinnig... :mecker:

  • Beim TüV gibt es auch die Eintragung " Reifenpaarung nur von einem Hersteller " und schon bist du aus der Markenbindung raus

  • Danke Leute für die Tipps und die Anlaufstelle in Herten.
    Wird schon irgendwas klappen.


    Was mir natürlich Angst macht, wäre ein Prüfer, der ne Hochgeschwindigkeitsfahrt hinlegen möchte =O
    War bei der KR1-S so.
    Ob damals der Hinweis auf neue Kolben was brachte, will ich garnicht wissen..
    Der Prüfer hat eingetragen was Scanimet sachte "Nur von einem Hersteller und Profiltyp"
    Leider hat man bei der Kawa recht wenig davon, da es in 150/60 18 eh keine Auswahl gibt.



    :cheers:

  • Das ist alles so abenteuerlich schwachsinnig... :mecker:

    Jaah, das muss richtig wehtun im Hirn dann ist es in .de richtig. Bonpflicht für Bäcker aber keine Aufbewahrungspflicht für Kunden z.B...

    Gruß,

    Georg


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    (Uli Peil im XJ-Forum)