Reifenfreigabe RS250

  • Hallo zusammen, brauche mal bitte Eure Hilfe / Know How.


    Heute wurde mir die TÜV-Plakette verweigert, weil "Reifen - Kennzeichnung Zulässigkeit nicht nachgewiesen"!

    Ich fahre eine Aprilia RS250 LDA (Bj99) mit Conti Sport Attack 2 in den Größen 120/60 ZR17 und 160/60 ZR17. Bisher war das beim TÜV kein Problem.


    (1) Im Fzg-Schein/ZB Teil I steht nur eine Größen-Kombination 110/70 VR17 und 150/60 VR17; zusätzlich noch die Standard-Bemerkung "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

    (2) Im alten Fzg-Brief stehen die Größen-Kombinationen 110/70 VR17 und 150/60 VR17 sowie 110/70 VR17 und 160/60 VR17. Unter Bemerkungen steht auch noch "Ziff. 20 u 22 auch gen.: 120/60 VR17*". Es ist keine Reifenfabrikatsbindung vermerkt. Der alte Brief wurde i.R. der Umstellung auf die neuen Zulassungspapiere "ungültig" gestempelt.

    (3) In der neuen ZB Teil II (als Ersatz für den alten Brief) steht zur Bereifung nichts mehr.


    Der TÜV-Prüfer sagt nun: Aufgrund der "verschärften" Regelungen gibt´s eine Plakette nur, wenn

    (a) Die richtige Größen-Kombination in der ZB Teil I eingetragen ist (vgl 1).

    (b) Eine Reifen-Freigabe des Reifen-Herstellers vorgelegt wird.


    Das heißt jetzt:

    (i) Besuch bei der Zulassungsstelle und hoffen, dass die Daten aus dem "ungültig" gestempelten alten Brief in die ZB Teil I übernommen werden.

    (ii) Zwei neue Reifen, da auf der Homepage von Conti keine entsprechende Freigabe für die LDA verfügbar ist; sofern mir Conti nicht doch noch eine Freigabe erteilt (habe sie angeschrieben).


    Also mindesten 250 Euronen und ´ne Menge Rennerei obwohl die ursprüngliche Betriebserlaubnis (vgl 2) nicht verletzt wird!

    Schöne neue Welt ! :wut:


    Habt Ihr Erfahrungen oder Hinweise, ob und ggfs wie man diesen Aufwand vermeiden/reduzieren kann?


    Beste Grüße


    Manfred

  • Den TÜV wechseln, in dsn parieren wird nur noch die kleonsfe Größe eingetragen, die anderen stehen im COC, darauf den Prüfer aufmerksam machen ggf.

  • Den TÜV wechseln, in dsn parieren wird nur noch die kleonsfe Größe eingetragen, die anderen stehen im COC, darauf den Prüfer aufmerksam machen ggf.

    M.E. gab es 1999 noch keine COC. Oder irre ich mich da?

    Der Prüfer hatte auch keine COC gefunden. Habe ihm den alten Brief und das Handbuch gezeigt. Die Reifengrößen hat er grundsätzlich akzeptiert, meinte aber, dass ich die auf jeden Fall in die ZB Teil I eintragen lassen muss. Auch zur Reifenfreigabe von Conti hat er nichts gefunden (es gibt wohl nur eine von Dunlop und eine von Bridgestone) und deshalb keine Plakete !


    Ja, TÜV-Wechsel hatte ich auch erwogen. Aber wer garantiert mir, dass ich dort nicht das gleiche erlebe. Außerdem wird das Problem zukünftig bei jedem Stopp durch die Rennleitung ebenfalls hochkommen. Deshalb möchte ich eher eine dauerhafte Lösung.

  • Hört sich nach TÜV an, ich fahr zur GTÜ, da hat noch nie einer nach ner Freigabe gefragt :roll:

  • Kurios... Ich hab mir 2016 auch den csa2 aufziehen lassen als 160er. Mein Reifenmensch hatte mir die Freigabe ausgedruckt und mitgegeben. Allerdings war es bei mir eine LD01

  • Kurios... Ich hab mir 2016 auch den csa2 aufziehen lassen als 160er. Mein Reifenmensch hatte mir die Freigabe ausgedruckt und mitgegeben. Allerdings war es bei mir eine LD01

    Ja, für die Kombination 110/60 und 160/60 gibt´s auf der Homepage von Conti ´ne Freigabe (für LD01 und LDA).

    Aber nicht für die Kombination 120/60 und 160/60 (nur LDA wg. der größeren 3,5" Felge vorn). Und genau die bräuchte ich!

  • Vlt hilft dir das ja, damit kannst dann 120/70 fahren und damit alle aktuellen . ..

    Dank für den Hinweis. :daumenhoch


    Eigentlich wollte ich ja nur den TÜV-Stempel. Ist ja alles original! Aber nach der Umstellung auf die neuen Zulassungsbescheinigungen (ab 2005) wurde nur noch eine Reifengröße vermerkt; meist die kleineste, wie bei mir. Und mit der neuen Verordnung ab 2020 muss die tatsächlich gefahrene Reifengröße auch in der ZB Teil I stehen. Das wird ja jetzt alle betreffen, die eine ähnliche Papierlage haben.


    Wie dem auch sei; der 120/70 wäre tatsächlich eine interessante Alternative .

    Dazu ist dann aber auch eine zusätzliche §21-Abnahme erforderlich; das Dokument gilt ja nur für Dein Fahrzeug.

    Muss ich mir mal überlegen, ob das nicht gleich der bessere Ansatz wäre. :thinking_face:


  • Würde damit umgeschlüsselt und sämtliche sonstigen ABEs verlieren ihre Gültigkeit. Habe ich bei meiner RSV4 auch so gemacht, (die Abnahme) allerdings ohne es in die Papiere übernehmen zu lassen. Somit ist die "Eintragung" nicht gültig, aber im Fall der Fälle habe ich zumindest was in der Hand das bestätigt: Umbau ist technisch I. O. . Wenns richtig knallt wird das trotzdem ein langer Weg, aber wäre so "nur" ein Formfehler, da nicht in die Papiere übernommen...

    In ner Kontrolle würde ich wohl stillgelegt.