Schalte mal die Farbe ein

Reifenfrage (war "Hallo aus Berlin")
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Für die RG ist vermutlich die StVZO geltend, da werden Mini-Blinker nicht ausreichen, um den Mindestabstand einzuhalten:
Die meisten Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen häufig noch eine nach StVZO. Je nach Zulassung (EG oder StVZO) gibt es dabei zum Teil Unterschiede, die logisch kaum zu begreifen, aber trotzdem einzuhalten sind. So beträgt beispielsweise der Mindestabstand zwischen den Blinkern nach EG vorn/hinten 240/180 mm, nach StVZO aber 340/240 mm. Achtung: Der Abstand der vorderen Blinker zum Scheinwerfer liegt aber im Normalfall bei 75mm!
Der Nennabstand ist nach meiner Kenntnis Mitte Scheinwerfer zu Mitte Blinker, dann passen die 180 mm! Gruss Martin
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Der Nennabstand ist nach meiner Kenntnis Mitte Scheinwerfer zu Mitte Blinker, dann passen die 180 mm! Gruss Martin
Aber nur wenn deine RG eine EG Zulassung hat, aufgrund des Alters wird es aber eher eine Zulassung nach StVZO sein. Das würde 240 mm bedeuten. Muss man nicht verstehen
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Die meisten Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen häufig noch eine nach StVZO. Je nach Zulassung (EG oder StVZO) gibt es dabei zum Teil Unterschiede, die logisch kaum zu begreifen, aber trotzdem einzuhalten sind. So beträgt beispielsweise der Mindestabstand zwischen den Blinkern nach EG vorn/hinten 240/180 mm, nach
Aber nur wenn deine RG eine EG Zulassung hat, aufgrund des Alters wird es aber eher eine Zulassung nach StVZO sein. Das würde 240 mm bedeuten. Muss man nicht verstehen
Dieser Dreck mit den Zulassungsarten ist echt zum gegen die Wand laufen. Das ist nämlich bei Spiegeln auch immer wieder das Thema.
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Hallo, heute die Vergaser nach gründlicher Reinigung montiert, alle Schläuche und Düsen neu. Sprit rein, 5 mal getreten und sie lief, auf allen 4 Pötten, nachdem sie vor fast 20 Jahren abgestellt wurde! Jetzt noch die Verkleidung sauber montieren und Vollgutachten Termin machen! Da bin ick aber happy :-)!
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Hallo, heute die Vergaser nach gründlicher Reinigung montiert, alle Schläuche und Düsen neu. Sprit rein, 5 mal getreten und sie lief, auf allen 4 Pötten, nachdem sie vor fast 20 Jahren abgestellt wurde! Jetzt noch die Verkleidung sauber montieren und Vollgutachten Termin machen! Da bin ick aber happy :-)!
Warum Vollgutachten? Sind die Papiere weg?
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Nein, aber in Berlin muß nach über 7 Jahren Stillegung eins gemacht werden, die RG ist ja schon seit 2004 abgemeldet. ist leider so. Auf jeden Fall müssen andere Reifen, Scheibe und hintere Stahlflex eingetragen werden. Gruss Martin
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drück dir die Daumen, das alles klappt!
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Vielen Dank! Eine Fachfrage: wie erkenne ich, dass die Auslasssteuerung richtig funktioniert. Bei meiner alten RD500 drehten sich die Walzen einmal nach Einschalten der Zündung, bei der RG ist alles ruhig, ist das so richtig? Gruss Martin
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wie erkenne ich, dass die Auslasssteuerung richtig funktioniert. Bei meiner alten RD500 drehten sich die Walzen einmal nach Einschalten der Zündung, bei der RG ist alles ruhig, ist das so richtig?
Bei der RG dreht sich nix beim Einschalten der Zündung. Laut Handbuch soll man den Motor hochdrehen, über 7.8 krpm sollen die Ventile dann schliessen und unter 7.5 wieder öffnen.