Moin zusammen,
ich hole das hier mal aus der Versenkung, da ich doch tatsächlich meine Nero Diablo auf die Straße zurückbringen möchte. Hat sich dieses Jahr schon jemand mit der aktuellen Rechtslage herumgeschlagen? Ab 2025 ist die Übergangsfrist ja abgelaufen:
Eine Übergangsfrist ermöglichte es Bikern, weiterhin Reifen mit Herstellerfreigaben zu nutzen. Diese Frist ist nun zum Jahreswechsel 2024/2025 ausgelaufen. Die wichtigsten Neuerungen:
Herstellerfreigaben sind nicht mehr gesetzlich relevant.
Abweichende Rad-Reifen-Kombinationen benötigen eine Einzelabnahme.
In manchen Fällen kann eine Eintragung oder Austragung in den Fahrzeugpapieren erforderlich sein.
Die Vorschriften entsprechen nun weitgehend den Regelungen für Pkw-Reifen.
Einzelabnahme ersetzt Herstellerfreigaben
Früher waren Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) der Reifenhersteller ausreichend, um neue Reifen gesetzeskonform auf ein Motorrad zu montieren. Diese Praxis wurde nun durch die verpflichtende Einzelabnahme nach § 19 (2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ersetzt. Künftig prüfen Organisationen wie TÜV oder Dekra individuell, ob eine neue Rad-Reifen-Kombination den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Ich hatte diese Reifen für die Straße im Sinn:
Leider haben weder Franz, noch Wolle, die Reifen verfügbar, irgendwer eine gute Bezugsquelle für mich?