ABE und so

  • Folgendes: seit 2 Jahren fahre ich meine TDR 250 mit Magura HC1 und Wilbers Federbein. Gestern war TÜV fällig, da wollte ich die Teile mit eintragen lassen. Haben ja ABE, dachte ich. Aber Pustekuchen. Da weder bei Wilbers noch bei der HC1 die TDR aufgeführt ist, wurde eine Eintragung verweigert. Ich bräuchte eine EBE, Einzelbetriebs-erlaubnis. Habe mich garnicht mehr getraut, zu fragen, ob die R6-Zange eingetragen wird. Wie ist das denn nun mit ABE und Eintragung. Anscheinend heißt "allgemein " ja doch nicht, daß es für alles gilt. Hatte einer auch schonmal das Problem und was machen?

  • Allgmeine heist in dem Fall du musst es bei den aufegführten Modellen nicht eintragen lassen.


    Wenn das Ding ne ABE hat sollte mans aber auch eintragen lassen können, Prüffahrt durch den Prüfer und so wird aber Notwendig sein, wars bei mir damals auch als ich die Magura an der Aprilia Eintragen hab lassen.

  • Geh zu nem anderen Prüfer.

    Gruß,

    Georg


    Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!

    (Uli Peil im XJ-Forum)

  • Such dir einen anderen Prüfer.

    Wenn die Teile eine KBA Nummer haben, kann er sie eintragen.

    Hab selber die HC1 und Teile, die bei anderen Mopeds original sind, eingetragen.

    An meiner LC sind Motor, Auspuffe, Vergaser, Gabel, Räder, Schwinge, Bremse vorne komplett, Lenker und Federbein

    von oder für andere Mopeds.

    Für die Schwinge gabs ein Gutachten.

    Es ist alles eingetragen

    ...