....auszug aus dem dmsb-reglement "idm-supersport"
2.5.10.14 Sicherheitsrücklicht
Alle Motorräder müssen mit einem funktionsfähigen roten Rücklicht versehen sein, das an der Rückseite
der Maschine befestigt ist. Dieses Licht muss immer dann eingeschaltet sein, wenn sich das Motorrad
auf der Strecke befindet oder in der Boxengasse gefahren wird und die Sitzung als „WET“ erklärt wurde.
Alle Lichter müssen den nachfolgenden Bedingungen entsprechen:
a) Der Lichtkegel muss parallel zur Längsachse der Maschine (Fahrtrichtung des Motorrads)
leuchten und von hinten in einem Winkel von mindestens 15 Grad nach links und rechts der
Längsachse der Maschine hinweg deutlich sichtbar sein.
b) Das Rücklicht muss im Bereich des Höckers/ der hinteren Fahrzeugverkleidung und in etwa der
Längsachse der Maschine in einer Position, die von den Technischen Kommissaren der IDM
genehmigt wurde, montiert werden. Im Falle von Streitigkeiten über die Befestigungsposition
oder die Sichtbarkeit ist die Entscheidung der Technischen Kommissare der IDM endgültig.
c) Die Leistung/Lichtkraft muss in etwa dem folgenden entsprechen: 10 - 15 (weißglühend), 0,6 -
1,8 W (LED).
d) Die Leistung muss kontinuierlich sein - kein Blinklicht des Sicherheitslichts auf der Strecke,
Blinklicht ist nur in der Boxengasse bei aktiven Drehzahlbegrenzer erlaubt.
e) Die Stromversorgung für das Rücklicht sollte von der Steuer-ECU geliefert werden.
f) Die Technischen Kommissare der IDM haben das Recht, jedes Lichtsystem abzulehnen, das
diesen Sicherheitszweck nicht erfüllt.
g) nicht besetzt