Habe bei meiner RGV ein überholtes Federbein mit einer auf mein Gewicht abgestimmten Öhlinsfeder verbaut. Die Frage, Eintragungspflicht (denke mal ja) ? Oder gibt es von Öhlins eine ABE /Teilegutachten? Habe im Netz nichts gefunden. Habe von FRS auch nichts weiter mitbekommen......Den TÜV- Mann hat es nicht interessiert (der freute sich über den tollen Zustand), aber bei einer von diesen medienwirsamen Verkehrskontrollen könnte der Begriff Öhlins gleich mal negativ ausstossen .......