Cagiva Mito 350 legal zulassen in D?

  • Moin Allerseits,

    mit ganz vielen Fragezeichen besteht unter Umständen eine Möglichkeit, die Mito 125 mit einem RG 350 YPVS Motor legal zugelassen zu bekommen. Eine normale Zulassung scheidet bekanntlich aufgrund Geräusch und Abgas aus, aber es ginge vielleicht die Zulassung als zeitgenössischer Umbau entweder mit H-Kennzeichen oder mit einem roten 07er.

    Um da weitermachen zu können, benötige ich möglichst (viele) Unterlagen aus denen hervorgeht, dass solche Umbauten zum damaligen Zeitpunkt gemacht wurden. Am besten sind Artikel in irgendwelchen älteren Motorradzeitungen u.ä., wobei es hierbei egal ist, aus welchem Land diese kommen; muss nicht mal aus der EU sein.

    Wenn Ihr mir da irgenetwas schicken könntet, dann kann ich weitermachen.

    Danke und Gruß Hein

  • O.k., habe eine Mito aus 1990 oder 1991, da passt es schon.

    07er Kennzeichen ist für Oldies und für jedermann. Damit darf man Einstellfahrten oder z.B. zu Treffen fahren. Habe eines der allerersten und noch nie ein Problem damit gehabt. So eine Einstellfahrt kann ja auch dauern .... Kenne einige weitere mit 07er Kennzeichen, auch keine Probleme bekannt. Na ja, und besser legal 07er als offiziell als 125er und dann mit 350ccm unterwegs, das fällt selbst dem allergrößten Trottel auf :)

  • Wenn die Erstzulassung der Mito vor dem 1.1.1990 ist hättest du eine Chance auf eine legale Zulassung. Allerdings musst du einen Prüfer finden der dir den Motor einträgt.

  • Moin,

    ja, die Eintragung wird kaum ein Prüfer machen. Es sind u. A. ausgiebige Probefahrten und ggf. Festigkeitsgutachten des Fahrwerks gefordert., da bist Du schnell bei mehreren 1000 €€€. Hier in Berlin benötigt man für die 07er Nummer ein historisches Gutachten, d. h. originales oder mit zeitgenössischem Zubehör versehenes Fahrzeug im Zustand mindestens 2-3, also das gleiche wie beim H Kennzeichen. Kurzzeitkennzeichen geht auch nicht mehr, Fzg. muss TÜV haben! Eher noch einen Versuch wert das Teil als Eigenbau zugelassen zu bekommen.

    Gruss Martin

    Mitglied im Vorstand, Registrar und GT 750 Typreferent im Suzuki Wasserbüffelclub

  • Hier in Berlin benötigt man für die 07er Nummer ein historisches Gutachten, d. h. originales oder mit zeitgenössischem Zubehör versehenes Fahrzeug im Zustand mindestens 2-3, also das gleiche wie beim H Kennzeichen.

    Das ist wohl überall so, oder zumindest auch hier in KO. Wenn die Mito von 1990 ist und der RD Motor aus den 80ern sollte das ja kein Problem sein. Auch wenn der Umbau heute erst gemacht wird, es kommt darauf an dass es die Teile damals schon gab und dass man es damals schon hätte bauen können. Problem wird wohl eher sein, überhaupt den 350er Motor in der Zwiebacksäge eingetragen zu bekommen...

    Gruß,

    Georg


    Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!

    (Uli Peil im XJ-Forum)

  • "Realistisch" gesehen ist das völlig utopisch. Wenn man sieht, was für ein Geschiss es schon ist, einen bekackten Auspuff einzutragen, dann möchte ich den Prüfer sehen, der dir einen Motor mit doppelter Leistung in ein 125er Fahrwerk einträgt. Die Zeiten sind meiner Meinung nach vorbei.

  • Das Baujahr müsste bis 31.12.1998 gewesen sein, um die Abgasmessung umgehen zu können, so meint zumindest mein Prüfer.

    Damit entfällt das leider, aber: ich hatte mit ihm das Thema zeitgenössischer Umbau angesprochen und er sagte mir darauf, wenn ich nachweisen könnte, dass damals solche Umbauten zeitgenössisch waren, dann gibt es eine realistische Möglichkeit. Deshalb auch meine Eingangsfrage, wer eventuell Zeitungsartikel u.ä. hat, um das belegen zu können. Und eben auch sein Hinweis => muss nicht mal aus der EU sein, heisst für mich, dass er durchaus mit dem Gedanken einer Zulassung spielt :)

    Zur Leistung: ich habe ein TÜV-Gutachten von 1986 für 27PS und das würde zumindest dieses Problem lösen. Wie lange die Drossel drin bleiben würde sei jetzt mal dahin gestellt.

    Selbst gebaute Auspuffanlagen hat er mir ohne Probleme eingetragen, wenn die Geräuschmessung passt. Bei einer musste ich eine Leistungsmessung anschleppen, aber das ist ja nicht das Problem.

  • Hier ein Auszug eines Artikel aus dem Werkstattmagazin. Das Datum ist 1.1.89, vor dem keine AU gemacht werden muss!

    Da hat der Prüfer mit 1998 vielleicht einen Zahlendreher gehabt.

    Abgasuntersuchung beim Motorrad: Welche Fahrzeuge müssen geprüft werden?

    Eine Abgasuntersuchung des Motorrads muss nicht bei jedem Fahrzeug-Typ durchgeführt werden. Zur Prüfung verpflichtet sind:

    • Krafträder mit einem Fremdzündungsmotor, der einen Hubraum von mehr als 50 cm² oder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometer pro Stunde erbringt
    • Quads und dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leermasse von maximal 400 Kilogramm.

    Nach den Richtlinien für eine Abgasuntersuchung von Motorrädern sind folgende Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeug-Typen von einer Untersuchung ausgenommen:

    • Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1989 zugelassen worden sind
    • Motorräder mit Dieselmotor

    Dieselmotorräder werden derzeit von keinem Großhersteller seriell produziert, lediglich vereinzelte Kleinhersteller bieten solche Modelle an. Auch individuell hergestellte Dieselmotorräder fallen in diese Kategorie und müssen keine Abgasuntersuchung unterzogen werden.

    • Kleinkrafträder

    Als Kleinkrafträder werden alle Fahrzeuge bezeichnet, die weniger als 50 cm² Hubraum oder 4 KW Motorleistung besitzen, dementsprechend also auch die umgangssprachlich Mofas oder Mopeds genannten Fahrzeugtypen.

    Mitglied im Vorstand, Registrar und GT 750 Typreferent im Suzuki Wasserbüffelclub