Hallo zusammen,
hat jemand einen Link in dem man nachlesen kann, wie die Gesetzeslage mit Neuzulassung von 2-Taktern geregelt ist?
Meines Wissens nach bezieht es sich ja nicht direkt auf 2-Takter sondern auf die geltenden Abgasvorschriften ab 2002. Diese kann ein 2-Takter nicht mehr erfüllen.
Unter was fällt nun ein Import aus einem nicht EU-Land.
Das Fahrzeug ist vor 2002 in einem nicht EU-Land zugelassen gewesen.
--> in D sollte ja nun eine Einzelabnahme erforderlich sein. Aber ist das eine Neuzulassung?
Ich habe schon auf mehreren Zulassungsstellen angerufen, mit Tüv-Prüfern gesprochen, usw.
Meist wird behauptet, dass es gar kein Problem sei, da vor 2002 zugelassen, egal in welchem Land.
Leider machen aber alle Gesprächspartner nicht den Eindruck, dass sie wirklich wissen wovon Sie reden.
Kann mir jemand von eigenen Erfahrungen in diesem Thema berichten?
Bitte nur Fakten, sonst ist die Verwirrung perfekt
Leider hat die Sufu auch nix nützliches gebracht...