Zweitakter importieren

  • Hallo zusammen,


    hat jemand einen Link in dem man nachlesen kann, wie die Gesetzeslage mit Neuzulassung von 2-Taktern geregelt ist?
    Meines Wissens nach bezieht es sich ja nicht direkt auf 2-Takter sondern auf die geltenden Abgasvorschriften ab 2002. Diese kann ein 2-Takter nicht mehr erfüllen.


    Unter was fällt nun ein Import aus einem nicht EU-Land.
    Das Fahrzeug ist vor 2002 in einem nicht EU-Land zugelassen gewesen.
    --> in D sollte ja nun eine Einzelabnahme erforderlich sein. Aber ist das eine Neuzulassung?


    Ich habe schon auf mehreren Zulassungsstellen angerufen, mit Tüv-Prüfern gesprochen, usw.
    Meist wird behauptet, dass es gar kein Problem sei, da vor 2002 zugelassen, egal in welchem Land.


    Leider machen aber alle Gesprächspartner nicht den Eindruck, dass sie wirklich wissen wovon Sie reden.


    Kann mir jemand von eigenen Erfahrungen in diesem Thema berichten?
    Bitte nur Fakten, sonst ist die Verwirrung perfekt :nuts:


    Leider hat die Sufu auch nix nützliches gebracht...

  • Importieren geht nur dann, wenn exakt mit der Homologation das Fahrzeug auch in D zugelassen wurde. Und das wird mit einem Nicht-Eu-Land meist immer der Fall sein.
    Importieren mit Einzelabnahme auch nur dann, wenn man den Wohnsitz von jenem Land nach D verlagert.


    Selbst eine V-Due mit wie auch immer erstandener Vergaserumbauzulassung aus England nach D importieren is' nich'!


    Und frag' mal die Amerikaner, wie die das rumpfriemeln müssen, dass die eine Schwarzimport einer RG500Gamma aus Kanada auf die Straße bringen. Dort geht es um genaue Stellen der Ident-Nr. und die passt nicht. Was machen die? Die Importieren meist alles getrennt in Teilen und melden dann eine GS500E oder sowas an ... oder wohnen selbst ind er Brnonx und machen sich ihre Nummernschilder selber.


    Wenn es ein Neufahrzeug ist, das noch nie zugelassen wurde, hast du ein eine schön teure Wohnzimmerdekoration erstanden.
    Wäre ja auch ein Witz, wenn einheimische Gesetzesvorschriften in Lärm, Abgas, Sicherheit etc etc einfach umgangen werden könnten, wenn jeder die Möglichkeit hätte, ein x-beliebiges Krad aus einem x-beliebigen Land einführen zu können.


    Gesetzestext liegt mir nicht vor, dürfte auch schwer werden, an etwas Brauchbares heran zu kommen. Die die Ahnung davon haben, sind hochdotierte Experten, die in Brüssel Lobbyarbeit machen für die Großen der Branche.
    Wenn dennoch ein Ing. für seine Unterschrift den Kopf hinhalten sollte für eine wie auch immer zu interpretierende Unterschrift, zumeist ohne Befugniss, dann nur für ordentlich Cash und kaum eine Möglichkeit, den jemals dafür haftbar machen zu können ...


    my2cents
    C.

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • [quote]Original von janisbein
    Hallo zusammen,


    hat jemand einen Link in dem man nachlesen kann, wie die Gesetzeslage mit Neuzulassung von 2-Taktern geregelt ist?
    Meines Wissens nach bezieht es sich ja nicht direkt auf 2-Takter sondern auf die geltenden Abgasvorschriften ab 2002. Diese kann ein 2-Takter nicht mehr erfüllen.


    quote]


    Zumindest nicht mit der offenen Leistung und daher so stark gedrosselt, das die Abgaswerte wieder im grünen Bereich sind.
    Dann hat man so ca. 17 PS bei 500ccm 2Takter.



    http://www.ktm-koestler.de/de/…p/maico-modelle-2015.html



    Wenn man den Text so liest, schafft Fa. Köstler bei den 500er Maicos immer noch die 48Kw mit Strassenzulassung.


    Für mich wäre eine VJ23 auch noch ein Wunsch, geht aber nicht. Notfalls dann eben einen 22er Rahmen und umbauen.



    Gruß Holli

  • Das hört sich nicht gut an...


    Dann ist ein Import aus einem nicht EU-Land (z.B. Japan) faktisch eine Neuzulassung...
    ...egal ob das Fahrzeug in diesem Land schonmal zugelassen war oder nicht.


    Wie schaut es mit einer H-Zulassung in ein paar Jahren aus? Ist da was machbar oder muss mdas Fahrzeug auch schon in Deutschland zugelassen gewesen sein?


    Die Zulassungsstellen bei denen ich angerufen habe haben alle gesagt, dass das kein Problem sei :mua:
    Wenn man dann importiert und zulassen will geht es dann halt einfach nicht mehr.
    Schade, dass es selbst dort keine verlässlichen Aussagen gibt.
    Die sagten wenn das Fahrzeug schonmal zugelassen war, egal in welchem Land, dann ist das keine Neuzulassung mehr...

  • Wenn das Moped in der EU (nachweislich ) vor 2002 zugelassen war , sollte es kein Problem sein.
    Dann ist es auch keine Neuzulassung !


    So mein Wissensstand :nixweiss:


    Ein Freund hat eine GSXR 1000 K3 , die wurde nur für die Renne genutzt und nie angemeldet , ist heute
    ( legal) nicht mehr Neuzulassungsfähig!!

  • Zitat

    Original von vollifisch
    Ein Freund hat eine GSXR 1000 K3 , die wurde nur für die Renne genutzt und nie angemeldet , ist heute
    ( legal) nicht mehr Neuzulassungsfähig!!


    Da hab ich aber Glück, dass meine '96 ZX7RR im März 2002 erstmals zugelassen wurde.
    Aber für diesen Fall müsste man doch eine Ausnahmegenehmigung erwirken können. Das Motorrad ist doch nachweißbar in 2003 (?) gebaut worden. War doch in dem Sinne schon damals vorhanden.


    Bsp. TDR250. Die wurde 1988 gebaut und von 88 bis 90/91 in D verkauft. Yamaha hatte eine Ausnahmegenehmigung bekommen, dass die 89/90/91 verkauften Modelle abgastechnisch wie vor 1.1.1989 erstmals angemeldet gelten und somit keine AU notwendig ist. Yamaha durfte die Fahrzeuge, die seit Ende 1988 schon in der BRD waren also noch in Verkehr bringen. Sowas geht. Aber für einen Hersteller wahrscheinlich viel einfacher.


    Für Fahrzeugsammler gibt es doch auch so ein Wechselkennzeichen (07 oder 06 oder so). Soweit ich das verstanden habe, kann man damit sogar nicht zulassungsfähige Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren. Theoretisch sogar Eigenbauten. Nur verkehrssicher müssen sie sein.
    Auf der Klotze war mal ein Fall. Die Polizei hat ein Auto mit rotem Kennzeichen angehalten. Das war ein Selbstbau-Kit Auto (was altes) ohne Papiere, für die Rennstrecke. Die wußten erst nicht so recht was sie machen sollten. Die meinten dann, dass das Fahrzeug nur verkehrssicher sein muß. Die haben dann die Beleuchtung und Bremse (draufgetreten -> ja, Auto roll nicht :nuts: ) geprüft und den Fahrer wieder ziehen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von TDR-Treiber ()

  • Viele Modelle , die irgendwie nicht offiziell aus dem Ausland importiert wurden,haben aber nicht den Satz drin stehen.....gilt vor dem 1.1.1989 erstmals in den Verkehr gebracht.....! Wenn man so eine importiert,hat man auch erstmal Lauferei und muss den Satz irgendwie in die Papiere bekommen (was wohl nicht so einfach ist).


    Gruß Holli

  • Zitat

    Original von YPVS
    Viele Modelle , die irgendwie nicht offiziell aus dem Ausland importiert wurden,haben aber nicht den Satz drin stehen.....gilt vor dem 1.1.1989 erstmals in den Verkehr gebracht.....! Wenn man so eine importiert,hat man auch erstmal Lauferei und muss den Satz irgendwie in die Papiere bekommen (was wohl nicht so einfach ist).


    Gruß Holli


    Yamaha stellt angeblich für Grau-Importe keine Bestätigung über die Ausnahmegenehmigung aus.


    Ich hab 2014 so eine Bestätigung für meine deutsche TDR bekommen.

  • Wie wärs mit nehm 2 wohnsitz in nem anderen land, dort auf die zulassen & in Deutschland fahren, ein bekannter Fährt siene Harley mit Englandzulassung ( das ding hatt keine blinker, nur brems & abblend licht sowie eine 2 in nichts auspuffanlage & ein paar weitere umbauten) .... :ichsagnix: :ichsagnix:


    mfg Martin


  • also die roten 06er Kennzeichen sind ausschließlich Händler Kennzeichen da ist das so Hauptsache verkehrssicher.
    Die rote 07er Nummer ist für private Leute damit mehrere Fahrzeuge bewegt werden können, aber jedes Fahrzeug muss in einen Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle eingetragen werden das geht aber nur wenn die Fahrzeuge min. 30 Jahre alt sind und ein H Gutachten haben.