Mito N3 entdrosseln

  • Mahlzeit

    Ich weiß. Für viele aus der Mito Community ist es mittlerweile einer der nervigsten Fragen überhaupt, ob man die "neue" Mito N3 offen eintragen kann. ABER es scheint vielleicht Neuigkeiten zu diesem leidigen Thema zu geben:

    Vorige Woche war ich zu HU/AU für mein Auto bei der technischen Abnahme. Zum Ende hin habe ich dann einen der Prüfer mal meinen der Mito N3 vorgelegt und diesen mal so gefragt, ob es möglich wäre diese offen einzutragen. Nachdem er nun in seiner Kartei mal geblättert hat, konnte er weder eine offen eingetragene N3 und GARKEINE 8P (was ich sehr verwunderlich halte, da man ja noch recht viele legal entdrosselte 8Ps sieht.) finden. Nachdem ich dem Herrn nun erläutert hatte, dass zwischen den späten 8Ps und der N3 außer Motortechnisch nichts geändert wurde und sowohl Fahrwerk, als auch Bremse identisch sind und auch sonst alles gleich ist (verbessert mich gerne wenn ich non sense rede), sagte dieser nun zu mir, dass ich ihm im doch dafür ein wirkliches Dokument für diese Leistungssteigerung der 8P vorlegen sollte. Falls er nun erkennen könnte, dass es tatsächlich keinen wirklichen Unterschied gibt, außer den Motor, der ja theoretisch langsamer und Schwächer ist. Würde er auch trotz der oft thematisierten Abgaswerte kein wirkliches Problem in der Sache sehen.

    Gibt es hier vllt unter den Mito Fahrern einen der vllt. Eine entdrosselte hat? Denn irgendwie findet man von gar kein Problem und gar nicht möglich so ziemlich alles :grimacing_face: Auch würde ich es mal nochmal probieren, wenn jemand mir eine Kopie eines 8P Scheins schickt oder sowas in die Richtung wo die Leistung legal eingetragen ist.

    Bis dahin. Danke im Vorraus

    viele Grüße

  • So

    Als ich nun beim TÜV war und auch eine Kopie eines 8P Scheins vorgelegt habe, welches mir netterweise von einem Forenmitglied zur Verfügung gestellt wurde, schaute sich der Prüfer zunächst etwas ratlos die beiden Scheine an. Nach etwa fünf Minuten des Raten und Grübeln (weil er selbst zwischen den Scheinen nicht wirklich einen Unterschied feststellen konnte) nachdem ein anderer Prüfer scheinbar auch Interesse an meinem Anliegen fand, wurde mir traurigerweise einfach gesagt: "Dat jeht nicht". Eine genauere Erläuterung wurde mir diesmal leider nicht mitgeteilt. Ich konnte nur aus dem Gemurmel heraushören, dass die 8P ausgenullt sei (weiß nicht was das heißt). Mir wurde einfach gesagt ich bräuchte etwas schriftliches zur Entdrosselung der N3 hinsichtlich Geräusch und Abgastechnisch etc. Und zwar am besten von Cagiva selbst. Ein Gutachten der 8P reicht ihnen nicht. Nachdem ich auch gesagt hatte, dass Cagiva in seiner eigentlichen Form nicht mehr existiert, nur eine Achselzucken. Auch das im Grundegenommen die 8P das gleiche Fahrzeug ist, scheint ihnen diesmal auch nicht glaubhaft🙄. Wobei ich mal denke, dass sich Abgastechnisch eigentlich auch nicht große Untetschiede sein werden. Geräuschtechnisch weiß ich es nicht genau da die Endschalldämpfer vom Aussehen und Material her anders sind.

    Eine offizielle Seite von Cagiva finde ich nicht bzw. Man wird zur Homepage von MV weitergeleitet.

    Auf eine Anfrage, wurde mir nur gesagt, es sei nicht mehr ihr Aufgabenbereich, solche Gutachten für Cagiva generell auszustellen.

    Meine Hoffnung liegt jetzt eigentlich nur noch darin, dass sich vllt noch jemand meldet der eine offene N3 eingetragen bekommen hat oder noch eine andere Adresse für Cagiva hat, wo man ein Gutachten anfordern kann.

    Eine Einzelabnahme für die N3 würde sich für mich nicht wirklich lohnen bzw. Würde einerseits so glaube ich mal mein Budget sprengen (blöd gesagt für ein Blatt Papier) anderseits würde ich noch eine Einzelabnahme machen lassen sofern ich wüsste, dass gleich mehrere Fahrer einer N3 davon profitieren würden. D.h. dass zukünftig mehrere N3 entdrosselt werden könnten ohne großes TÜV Theater, sofern dies überhaupt möglich ist, muss ich mich mal reinlesen...

    Bis dahin

    Würde mich freuen wenn mir einer erklären könnte was das "ausgenullt" sein bedeutet.

    Und wie sich das mit Einzelabnahme verhält. Ob man danach pauschal jede N3 legal entdrosseln kann. Und wo es wahrscheinlich preislich landen wird. Vom TÜV selbst habe ich keine Antwort erhalten.

    Vg

  • Servus


    Ich kann nur vermuten, aber "ausgenullt" bedeuted m.W., dass im Feld für die Typschlüsselnummer (TSN) nur Nullen stehen.


    Das ist der Fall wenn ein Fahrzeug in Deutschland nicht typgeprüft wurde, oder wenn "jemand" (Prüfer, Beamter) "meint", dass da nur Nullen reingehören, kann also manchmal auch sehr "willkürlich" sein, welche Zahl da drin steht.



    Im Fall der 8P stehen aber immer Nullen drin, weil die in Deutschland nicht typgeprüft wurde. Deshalb haben die Prüfer wahrscheinlich nix in ihren Datenpanken gefunden.


    Die N3 wurde dagegen schon typgeprüft und hat folgende Typschlüsselnummern (TSN) erhalten.

    europäische
    Betriebserlaubnis
    DatumTypHSNTSNLeistungEmissionsstufe
    e3*92/61*006601.12.2000N3406010911kWEuro 1 ??
    ein Kat
    e3*92/61*006601.03.2004N3406012510kWEuro 2
    ein Kat
    e3*92/61*006621.12.2006N34060AAO9kWEuro 3
    zwei
    Kats




    Wurde in D also nur mit max. 11kW typgeprüft.


    Ich nehme einfach mal an, dass die Prüfer im Gutachten von der 8P gerne eine dieser TSN Nummern der N3 gesehen hätten um sicher zu sein, dass das Gutachten auch für die N3 gilt. Und so gesehen haben sie ja recht, weil es eben nicht für die N3 gilt.


    Auch das Abgasverhalten zwischen 8P und N3 ist - zunächst rein bürokratisch gesehen - nicht ähnlich. Die 8P erfüllt noch keine Euro Norm, die N3 vermutlich von Anfang an Euro 1, später Euro 2 und Euro 3. Ob das in der Realität einen Unterschied macht --> keine Ahnung. Aber auf dem Papier halt schon und das zählt in der Bürokratie.


    Man könnte jetzt noch recherchieren ob die N3 irgendwo im Ausland mit mehr Leistung typpgeprüft wurde.


    So gesehen ist jede offene Eintragung einer N3 wohl eher als Zufall, als guter Wille (oder als "Fehler") des Sachverständigen zu sehen.

    Dass beim "Überreden" eine Kopie von einer N3, die schon offen eingetragen ist, hilfreich sein kann gilt natürlich weiterhin. Aber das ist noch keine Garantie.


    VG

    "Heute ist die gute alte Zeit von morgen", Karl Valentin

  • Wenn bei TSN (Typschlüssel) nur Nullen stehen, dann kann er seinen faulen Prüferrüssel nicht einfach vor den PC schnallen und sich die Fahrzeugdaten ziehen. Für die ist jedes untypisierte Fahrzeug quasi ein Unikat und irgendwelche Unterlagen von irgendwelchen anderen Fahrzeugen, und seien sie noch so gleich, zählen gar nix.

  • Wenn bei TSN (Typschlüssel) nur Nullen stehen, dann kann er seinen faulen Prüferrüssel nicht einfach vor den PC schnallen und sich die Fahrzeugdaten ziehen. Für die ist jedes untypisierte Fahrzeug quasi ein Unikat und irgendwelche Unterlagen von irgendwelchen anderen Fahrzeugen, und seien sie noch so gleich, zählen gar nix.

    genau das wollte ich sagen... :freak

    "Heute ist die gute alte Zeit von morgen", Karl Valentin

  • Okay. Danke schonmal für die Erklärung. Mir stellt sich dann nur die Frage, wie damals die ganzen offenen Mitos geprüft wurden? Wenn ja, wovon ich mal ausgehe, alle 8P ausgenullt sind. Wie konnten diese dann in entsprechender Menge einfach zugelassen werden, wenn ja im Prinzip alles Unikate sind. (Gab es dann eine Art Mustergutachten oder Homologation?)

    Wie würde es sich denn dann bei einer Einzelabnahme verhalten? Könnte man anhand einer N3 eine Art Mustergutachten anfertigen lassen und dieses dann quasi universell einsetzen. Auf der TÜV Seite steht als Unterpunkt zur Einzelabnahme "Kleinserie", wäre das so ein Fall oder müsste man Gleichzeitig mehrere Gleiche Fahrzeuge vorführen?

    Wie würde es sich dann mit der jeweiligen Abgasnorm verhalten, wird dann die Norm des Herstellungsjahrs benutzt oder die aktuellste zum Zeitpunkt des Abnahmedatums?

    VG aus der Eifel

  • Hi Henwer


    Jetzt geht's tief ins Detail, da kann ich dann auch keine sicheren Auskünfte mehr geben.


    Was die Zulassung der ganzen 8P angeht denke ich, dass es genau so war. Jedes einzelne Mopped hat seine Papiere per "Einzelabnahme" erhalten, wobei dem Prüfer ein Mustergutachten von Cagiva als Vorlage für sein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" gedient haben könnte. Und für die 8P gibt es ja Gutachten mit offener Leistung. Ist aber reine Spekulation meinerseits. Da müsste man einen ehemaligen Händler fragen wie es "damals" war.


    VG

    "Heute ist die gute alte Zeit von morgen", Karl Valentin

  • Sehr Interessant!

    Wenn ich mich recht entsinne gibt es doch einige Enduro oder Supermoto Umbauten, die eigentlich nur für Sportzwecke vom Hersteller gebaut worden sind. Dann durch Aufrüsten und Vollabnahme durch Privat doch StVO tauglich und legal sind.

    Ich meine, dann kann das bei der Mito doch nicht so ein großes Problem sein...

    Dass der TÜV aber meine Mito so gesehen als Muster nimmt, dann in einer Vollabnahme die offene Leistung einträgt und man die Fahrzeugpapiere als Mustergutachten nimmt ist nicht möglich?

    Die Abgasvorschriften wären ja dann vom technischen her nicht wirklich das Problem, oder?

    Blicke nämlich nicht wirklich durch welche Norm dann wirklich greift.

    VG

  • Gutachten als Vorlage vom selben Typ können auch fehlerhaft sein und dann wird der Fehler weiter übernommen.


    Grundsätzlich ist ab 89 ein Nachweis vom Abgasverhalten erforderlich und bereits dort greift die ECE-R40. Vorgegebener Fahrzyklus, gemessen nur CO/HC. Sowas ist nicht mal eben im Leerlauf messbar.