TZR250 2MA Auspuff Jolly oder Lomas .... oder ....

  • moin Leute


    Ich bin jetzt auf der Suche nach ESD mit ABE hat jemand eine Idee???

    Arrow,Gianelli , da steht wohl nirgends die tzr250 2ma mit drinn. Es sind ja eigentlich 125ccm pro Zylinder,also sollten doch 125er die richtigen sein wie zB für die aprilia rs 125. Oder ????


    Bei dem Uwe könnt ich mir mal welche anschauen, nur wird da nichts von yamaha in der ABE stehen ,denk ich.


    Gruß Dirk

  • Warum nicht eintragen lassen? Ist die Karre nicht <89?

    weil bei ihm die eintragung fehlt...deswegen die umfrage neulich...

    Und Yamaha selber stellt auch keine Bescheinigung mehr aus bezüglich "gilt als vor 1.1.89 in Verkehr gekommen"

  • Wsr bei meiner RGV auch so. Ich hab den Insch vom TÜV und das LRA zusammengebracht und eine Eintragung bekommen. Man muss nur hartnäckig, geduldig und freundlich sein. So zumindest meine Erfahrung. Wenn Yamaha Deutschland bestätigt, dass die damals nach dem 1.1.89 in DE in Verkehr gesetzten Fahrzeuge alle diese SAG hatten, ist das die halbe Miete.

  • Wsr bei meiner RGV auch so. Ich hab den Insch vom TÜV und das LRA zusammengebracht und eine Eintragung bekommen. Man muss nur hartnäckig, geduldig und freundlich sein. So zumindest meine Erfahrung. Wenn Yamaha Deutschland bestätigt, dass die damals nach dem 1.1.89 in DE in Verkehr gesetzten Fahrzeuge alle diese SAG hatten, ist das die halbe Miete.

    Die stellen sich halt quer und verweisen an händler, und laut yamaha würde solch schreiben eh nicht mehr aktzeptiert werden bzw hätten keine gültigkeit mehr.

    Und der Tüv macht halt Tüvsachen... :face_without_mouth:

  • Erklärt mir mal jemand, was die EZ. vorm 1.1.89 mit der Eintragung der JL Anlage zu tun hat?


    Gruß

    Stulle

  • moin

    Das geht wegen dem Abgas Gutachten.

    Obwohl die 1kt von 88 und meine 2ma Modell 89 die gleichen Motor, Auspuff,Vergaser hatte will Yamaha nichts schreiben. Erst Zulassung ist 0.5 90.

    Unsere Zulassung stelle ist auch ,vorsichtig gesagt , etwas kompliziert. Das hab schon par mal durch.

  • Erklärt mir mal jemand, was die EZ. vorm 1.1.89 mit der Eintragung der JL Anlage zu tun hat?


    Gruß

    Stulle

    Moin Stulle

    Kommt ein wenig auf den Prüfer an.


    "Seit dem 1. April 2006 werden alle kennzeichenpflichtigen Krafträder,
    die nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden, im
    Rahmen
    der 2-jährigen Hauptuntersuchung (HU) einer Abgas-
    untersuchung (AUK) unterzogen.....

    Was ferner hinzukommt, ist die subjektive Geräuschbeurteilung des
    Prüfingenieurs. Kommt dieser zu einem negativen, sprich zu einem
    lauten Ergebnis, so ist eine objektive Standgeräusch-Messung nach
    Anlage VIII
    a 4.8.1.2 Krafträder StVZO durchzuführen.
    Hierdurch will der Gesetzgeber die Geräuschemission von Krafträdern
    besser überwachen."

    Quelle:: ifz

    Gruß
    Dirk

  • Meines Wissens nach ist die Eintragung der JL legal nur mit einer Fahrgeräuschmessung möglich.

    Und da ist die EZ egal.


    Gruß Stulle