Beiträge von Henning #17

    Bei mir steht im Schein 110/70 und 150/60, damit bin ich doch gut aufgestellt.

    Ich muss bloß darauf achten, dass die Reifenpaarung von einem Hersteller ist bei meinem Fahrzeug, der Rest ist egal.

    Ob das bei der LDA/MK2 auch so ist weis ich nicht.

    :kopfklatsch: an die MK1 habe ich nicht gedacht, möchte halt auf meiner MK2 die Papiere von 120/60 auf 120/70 aktualisieren, um aktuelles Reifenmaterial legal bewegen zu können.

    Alternativ hätte ich natürlich noch den Kotflügel etwas hochsetzen können oder mit einem flachen Reifen vorfahren können z.B. Michelin Power RS um die Austragung zu erwirken. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse habe ich mich jedoch dagegen entschieden und mir das Geld für die Austragung gespart, da ich keine Hersteller kombinieren möchte.

    Also Glück gehabt mit dem Italohobel.

    :thinking_face: Dann bist du aber weiterhin an das alte 120/60 Format beim Vorderreifen gebunden, der Wechsel auf 120/70 ermöglicht doch erst aktuelles Reifenmaterial.

    :thinking_face: die Prüforganisationen haben eine starke Lobby, und wir dürfen das dann bezahlen. Ist nur eine Frage der Zeit, bis der 1-jährige Prüfzyklus für Fahrzeuge >10 Jahre kommt :kotz:

    Nimm den roadattack henning, für die Straße n geuler Reifen.

    Der Attack SM ist über handlich und mavht sie RS Kipplig

    Bist du den SM2 schon gefahren? Die Konstruktion der Karkasse ist halt gezielt auf leichte Moppeds ausgelegt worden. Ob das beim RoadAttack auch so ist :thinking_face:

    Moin zusammen,


    ich hole das hier mal aus der Versenkung, da ich doch tatsächlich meine Nero Diablo auf die Straße zurückbringen möchte. Hat sich dieses Jahr schon jemand mit der aktuellen Rechtslage herumgeschlagen? Ab 2025 ist die Übergangsfrist ja abgelaufen:


    Eine Übergangsfrist ermöglichte es Bikern, weiterhin Reifen mit Herstellerfreigaben zu nutzen. Diese Frist ist nun zum Jahreswechsel 2024/2025 ausgelaufen. Die wichtigsten Neuerungen:


    Herstellerfreigaben sind nicht mehr gesetzlich relevant.

    Abweichende Rad-Reifen-Kombinationen benötigen eine Einzelabnahme.

    In manchen Fällen kann eine Eintragung oder Austragung in den Fahrzeugpapieren erforderlich sein.

    Die Vorschriften entsprechen nun weitgehend den Regelungen für Pkw-Reifen.

    Einzelabnahme ersetzt Herstellerfreigaben

    Früher waren Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) der Reifenhersteller ausreichend, um neue Reifen gesetzeskonform auf ein Motorrad zu montieren. Diese Praxis wurde nun durch die verpflichtende Einzelabnahme nach § 19 (2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ersetzt. Künftig prüfen Organisationen wie TÜV oder Dekra individuell, ob eine neue Rad-Reifen-Kombination den gesetzlichen Vorgaben entspricht.


    Ich hatte diese Reifen für die Straße im Sinn:



    Leider haben weder Franz, noch Wolle, die Reifen verfügbar, irgendwer eine gute Bezugsquelle für mich?