RS 250 LD: Jolly Moto eintragen

  • 125er ist wieder ein anderes Thema. Die hatten weit weniger strenge Abgasvorschriften

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • Zitat

    Original von Manuel
    125er ist wieder ein anderes Thema. Die hatten weit weniger strenge Abgasvorschriften


    Jain da die rs125 über 11kw Leistung hat gilt sie nicht mehr als Leichtkraftrad :ichsagnix:
    isja bei allen anderen Anlagen für BigBikes auch so, bis 2006 gabs Anlagen ohne Kat mit Zulassung, danach nur noch mit einschiebe-kat , Euro-3 und so :ichsagnix:

  • Ihr redet von Anlagen mit Gutachten bzw. ABE.
    Eine Jolly und wie sie alle heißen haben kein Abgasgutachten, ergo?

    Chostingator

  • Zitat

    Original von str-500


    :teacher:


    ducati`s gehn ja auch als "selbstfahrende landwirtschaftliche arbeitsmaschinen" durch... :hehehe:



    STR, hatte dich schon ins Herz geschlossen........

  • Zitat

    Original von sholloman
    Ihr redet von Anlagen mit Gutachten bzw. ABE.
    Eine Jolly und wie sie alle heißen haben kein Abgasgutachten, ergo?


    Ging.bis 2006 auch ohne Abgasgutachten, dort wurde dann schlichtweg eim erhöter Abgasausstoß mit eingetragen, geht auch heute noch mit entsprechenden Messungen, aber ist den meisten halt zu teuer :nixweiss:

  • *erhöter Abgasausstoß*


    heißt was? Einfach zum TÜV, der trägt im Schein "erhöhter Abgasausstoß" ein und fertig?


    Ich glaube, das hatte nur damit zu tun, dass unterschiedliche Modelle auch im Ausland ohne Kat liefen. Dann konnte sich der Prüfer (reine Annahme!) wohl aus den vorhandenen Abgaswerten bedienen.


    Aber wissen tu ich das nicht.


    Problem bei all den Gutachten ist aber: Die Polizei kann diese als Gefälligkeitsgutachten definieren, und dann hat man ein Problem. Und der TÜV Prüfer auch.


    Kann recherchiert werden, wo der TÜV Eintrag gemacht wurde? Es gibt nämlich nur ganz ganz wenige fähige Prüfer, die sowas machen. Die meisten machen 0815-Abnahmen und vermerken dir als Mangel, dass der Verbandskasten abgelaufen ist. Mehr bekommen die aber oft nicht auf die Kette.

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • Wenn das alles so easy ist mit den Abgasen, dann frag ich mich, wieso ich so einen riesen Zirkus hatte, meine VJ21 ohne die Sondereintragung "...vor 1.1.89" hier zugelassen zu bekommen.


    Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Fahrzeug mit KAT ohne selbigen noch die jeweils geltenden Abgasnormen einhalten kann. Somit ist ein legaler Betrieb nicht möglich, und dass einem das einer so einfach einträgt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Zumindest nicht, dass das Ganze dann im Zweifelsfall auch nur ansatzweise wasserdicht ist.

  • Zitat

    Original von Tante Käthe
    Wenn das alles so easy ist mit den Abgasen, dann frag ich mich, wieso ich so einen riesen Zirkus hatte, meine VJ21 ohne die Sondereintragung "...vor 1.1.89" hier zugelassen zu bekommen.


    Bereits schonmal zugelassene Maschinen sollten doch ohne bauartliche Veränderungen keinerlei Zulassungsprobleme haben, Bestandsschutz regelt :teacher:
    Für alles andere sollte man dann einen fähigen Prüfer im Bundesland-abhängig richtigen Verein kennen.


    Von daher würd ich jetzt mal behaupten: Behörden- :arsch: erwischt, der nicht viel Plan hat von dem was er tut. Meine 1990er hat diese Sondereintragung ebenfalls nicht und hatte null Probleme in der Zulassung (und das in Dresden ... mit eine der Schlimmsten)

  • Theorie und Praxis mein Lieber... leider oft zwei Paar Schuhe. Deine war schon in DE zugelassen, da interessiert das keine Sau. Wenn du aber mit einer Karre mit ohne deutsche Papiere kommst, die die Abgasvorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung nicht erfüllt, dann haste (ohne die Sondereintragung) die Arschkarte gezogen.


    Glaubs mir. Been there, done that. :kotz:

  • Bei meiner muß es ein Vorgänger aber auch hinbekommen haben – die Gute ist ja aus Dänemark :nixweiss:


    Daß die Praxis gerne mal von der Theorie abweicht kenn ich bei den Ostblock-Oldies nur zugut. Bei denen haben die meisten Anbauteile keinerlei e-Nummer oder sonstiges. Ist lt. Einigungsvertrag zwar zulässig, trotzdem häufen sich die Probleme mit Tüvlern und Polizisten durch "Zugezogene" und "Jungspunde" (aus Unwissenheit). Vorzeigebeispiel wäre hier der nicht-selbsteinklappende Seitenständer ohne Motorabschaltautomatik, welcher bis 90 verbaut wurde (oder eben im Mopedbereich die fehlende Kennzeichenbeleuchtung).