TÜV und spezifische Fahrzeugänderungen

  • Hallo zusammen.


    Habe eine Frage, die sich ausschließlich an versierte und dahin gehend Erfahrene richtet.


    Folgendes Szenario:
    Ein Motorrad, sagen wir ein zugelassener 2T, bekommt eine Überarbeitung.
    Das heißt: Es werden die Zylinder optimiert, Steuerzeiten verändert, anderer Kolben verbaut, neuer Zylinder und neuer Vergaser.
    Dadurch resultiert eine Leistungssteigerung von rund 15%.


    Es handelt sich idealerweise um einen 125er 2T mit Zulassung nach 2006.


    So wie ich das sehe, nehme ich eine Änderung am Fahrzeug vor. Diese nehme ich aber streng genommen ja bereits vor, wenn ich eine andere Schraube als Serie irgendwo verbaue.


    Wir nehmen nun an, das Fahrwerk etc. das ganze locker mitmachen weil komplett überdimensioniert.


    Somit ändert sich Höchstgeschwindigkeit und Leistung.


    Nun gehe ich zum TÜV und halte denen das Leistungsdiagramm unter die Nase samt einer Dokumentation aller durchgeführten Modifikationen.


    Die eigentliche Frage: WELCHER Tüv-Prüfer kann mir so etwas eintragen?
    Gibt es irgendwelche Sachen, die beachtet werden müssen?


    Natürlich gehen wir davon aus, dass sich Geräuschpegel etc. nicht verändert haben.
    Wenn ich mir nämlich überlege, das Leistungsteigerungen bei heutigen Fahrzeugen ohne Probleme eingetragen werden, kann das beim Motorrad auch nicht so schwer sein.


    Generell bleibt die Frage: Wie verhält sich die Rechtslage bei Zubehörteilen im Motor. Ist es streng genommen nicht sogar illegal einen anderen Kolben zu verbauen, selbst wenn der die Maße des originalen hat?
    Sogar dieser müsste doch eingetragen werden, oder?

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • da wirst du null chancen haben was das eintragen betrifft,
    es sei denn du bist bereit mehrere tausen euro für ein abgasgutachten
    auszugeben......was dann immer noch keine garantie dafür ist,
    das deine mopte den test auch besteht.....


    kanckpunkt ist das bj und die damit verbundenen abgasvorschriften!


    wenn du was problemloses diesbezüglich suchst, wirst du wohl nicht
    an einer vj21 vorbeikommen :nixweiss:


    edit: "baugleiche" bauteile bedürfen keine extra eintragung...

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

    2 Mal editiert, zuletzt von faeka ()

  • Zitat

    Die eigentliche Frage: WELCHER Tüv-Prüfer kann mir so etwas eintragen?
    Gibt es irgendwelche Sachen, die beachtet werden müssen?


    Diese beiden Fragen kannst du dir eigentilch selbst beantworten, oder nicht?


    a) Einer der das Risiko auf sich nimmt, dir das abzunehmen und dabei seinen Arsch hinzuhalten
    b) definitiv ja


    Frag doch einfach mal einen TüVer :nixweiss:

  • ...der Tüv ist das einzige Institut das Eintragungen vornehmendarf.


    Alle anderen wie Küs Dekra, und haste nicht gesehen, dürfen das nicht.


    Also ich würde mal so vorgehen:


    - Tüver gut und mit bedacht aussuchen, mal ein paar minuten investieren und zu schauen wer wie vorgeht.
    - Unterlagen sammeln, wie


    Material angeben (schriftlich verfassen )
    Materialgutachten
    Auf welcher Maschine mit welcher Software wurden Teile gebaut.
    Eidestattliche Versicherung des Produzenten.


    Leistungssteigerungen pers. mit dem zukünftigem Prüfer besprechen,
    immer schön Kontakt halten.
    Beim Gespräch die Stimme weder heben noch senken...und freundlich auch wenns nervt!
    Meine Erfahrung des älter desto besser ( Vorsteller und Tüver)...und gelegentliches Schleim
    ablassen.



    michl


    Dann klapps schon mit dem Nachbarn :biggrin:


    In München ist man da recht Großzügig, nur wenn ein Teil Scheiße ist, dann ist Scheiße halt Sch... und der Rückzug zu planen und nochmal Fragen...warum weshlab was muß ich besser /anders machen.


    michl

    Einmal editiert, zuletzt von michl ()



  • :teacher:


    völliger blödsinn.


    ist von bundesland zu bundeland unterschiedlich.


    bayern - tüv


    sachsen / thüringen dekra


    wies wo anders ausschaut ??

    Ich stürze nur im äußersten Notfall.


  • Was leistungssteigerung angeht, ja.
    Bremsscheiben & anderes Darf auch die Dekra abnehmen bei uns in Bayern,
    als ich zur Dekra bin wegen umtragen von 5kw 80 kmh auf 22kw 160kmh haben se mich aufn Tüv hingewiesen, als ich wegen Wave scheibe gefragt habe gings :teacher:


    Kein Plan wies in andren Bundesländern aussieht . . .


    mfg Martin

  • Abgas kann doch keim Problem darstellen...oder?


    Kenne Leute' die haben damals zu GTI Zeiten selbst die 45er Doppelweber eintragen lassen mit GKat.


    Ich habe einen sehr fähigen und selber Motorsport betreibenden Prüfer von der Küs an der Hand. KüS darf aber eben nicht alles

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:


  • richtig :daumenhoch

    öhm signatur  :woozy_face:

  • Alles ohne Teilegutachten (also ganz ohne oder mit Materialgutachten) kann nur per Einzelabnahme eingetragen werden.
    Für Einzelabnahmen ist in den alten Bundesländern der TÜV, in den neuen die DEKRA und in Berlin beide Vereine zuständig.


    Eine Scheinkopie oder ähnliches wird vermutlich nichts helfen. Das ist auch für Einzelabnahmen eigentlich keine Hilfe, da ja jeder Graukittel mit seinem Sachverstand Sorge tragen muss, dass die Umbauten keine Gefährdung darstellen. Wenn man da nur auf Scheinkopien zurückgreift, kann sich ein evtl. einmaliger Fehler weiterverbreiten.