Hallo zusammen.
Habe eine Frage, die sich ausschließlich an versierte und dahin gehend Erfahrene richtet.
Folgendes Szenario:
Ein Motorrad, sagen wir ein zugelassener 2T, bekommt eine Überarbeitung.
Das heißt: Es werden die Zylinder optimiert, Steuerzeiten verändert, anderer Kolben verbaut, neuer Zylinder und neuer Vergaser.
Dadurch resultiert eine Leistungssteigerung von rund 15%.
Es handelt sich idealerweise um einen 125er 2T mit Zulassung nach 2006.
So wie ich das sehe, nehme ich eine Änderung am Fahrzeug vor. Diese nehme ich aber streng genommen ja bereits vor, wenn ich eine andere Schraube als Serie irgendwo verbaue.
Wir nehmen nun an, das Fahrwerk etc. das ganze locker mitmachen weil komplett überdimensioniert.
Somit ändert sich Höchstgeschwindigkeit und Leistung.
Nun gehe ich zum TÜV und halte denen das Leistungsdiagramm unter die Nase samt einer Dokumentation aller durchgeführten Modifikationen.
Die eigentliche Frage: WELCHER Tüv-Prüfer kann mir so etwas eintragen?
Gibt es irgendwelche Sachen, die beachtet werden müssen?
Natürlich gehen wir davon aus, dass sich Geräuschpegel etc. nicht verändert haben.
Wenn ich mir nämlich überlege, das Leistungsteigerungen bei heutigen Fahrzeugen ohne Probleme eingetragen werden, kann das beim Motorrad auch nicht so schwer sein.
Generell bleibt die Frage: Wie verhält sich die Rechtslage bei Zubehörteilen im Motor. Ist es streng genommen nicht sogar illegal einen anderen Kolben zu verbauen, selbst wenn der die Maße des originalen hat?
Sogar dieser müsste doch eingetragen werden, oder?