TZR 250 Typ 3XV mit engl. Papieren- wie zulassen?

  • Hallo, wer kann mir helfen?
    Ich habe eine TZR 250, Typ 3XV mit engl. Papieren gekauft.
    Was muß ich tun, um deutsche Papiere zu bekommen? Da die Kisten in Deutschland ja nur von einem Yamahahändler in Bayern (glaub ich) per Einzelabnahme zugelassen wurden, komme ich mit dem "normalen" TÜV nicht weiter.
    Vom TÜV habe ich die Info erhalten, daß ich die Daten wie KW, Geräusch, Abgas,etc. entweder beim Händler oder bei der TÜV-Stelle, die damals die Abnahmen machte, erfahren könnte.
    Also hier meine Frage:
    Weiß einer, wie dieser Händler hieß?? Ich meine ja Becker, bin mir aber nicht sicher.
    Hat einer da vielleicht Namen, e-mailadresse, Tel.-Nr. oder sonst irgendwas, daß ich mich mit diesem Händler in Verbindung setzen kann?
    Oder hat einer `nen Rahmen mit deutschen Brief über?
    Grüße, Volker

  • :teacher:


    ich hätte noch ein fahrwerk mit deutschen brief zu verkaufen.
    bei interesse pn!

    Ich stürze nur im äußersten Notfall.

  • :daumenhoch

    Ich stürze nur im äußersten Notfall.

  • imt-racing.com

    Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung und Überarbeitung der Motorkonstruktion konnten die notwendigen Arbeitstakte von 4 auf 2 reduziert werden.

  • du brauchst ein coc papier vom Hersteller.
    das zusammen mit ner vollabnahme gibt
    deutsche papiere.

  • Nen COC Papier für nen nicht typgenehmigtes EG Moped zu bekommen halte ich für sehr schwierig :winking_face:


    Ich mach mich Morgen mal schlau, prinzipiell sollte das aber möglich sein... Woher kommst Du denn in Niedersachsen?

  • Keine Ahnung, aber ich hatte mit meiner VJ21 mit ungarischen Papieren genau
    das selbe Problem. Die ersten RGVs hatten auch keinen deutschen Typlschlüssel,
    daher bin ich um das Datenblatt/COC bei Suzuki (für 149,- Taler) nicht herum gekommen.


    Ich würde halt einfach mal beim Yamaha Händler anfragen, kost ja nix.

  • Ein CoC ist eine Übereinstimmungserklärung, die bestätigt, dass die Karre technisch dem offiziellem Importmodell entspricht.
    Da hiermit alle Daten nachvollziehbar sind ist weder eine Abgas- noch eine Geräuschmessung nötig.
    Bei Fahrzeugen die grau aus Japan kommen und zu allem übel auch nur für den dortigen Markt waren gibts das nicht.
    Hier tritt wieder erinmal §21 StvZo in Kraft, mit einem guten Draht zum Ingenieur wird das gehen.
    Da der Fragesteller aber nun sowieso ein Angebot zu einem deutschen Brief hat wird es einerweg kein Belang mehr haben.
    IMT hat seinerzeit als Grauimporteur einen ziemlichen Aufwand betrieben, die Dinger zulassungskonform zu kriegen. Unter anderem mit eigens angefertigten Dämpfern mit Katalysatoren, die die Homologationsmessung wohl gerade noch überlebt haben.

    Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung und Überarbeitung der Motorkonstruktion konnten die notwendigen Arbeitstakte von 4 auf 2 reduziert werden.

  • Zitat

    Original von m.eckert77


    IMT hat seinerzeit als Grauimporteur einen ziemlichen Aufwand betrieben, die Dinger zulassungskonform zu kriegen. Unter anderem mit eigens angefertigten Dämpfern mit Katalysatoren, die die Homologationsmessung wohl gerade noch überlebt haben.


    Er musste zudem mit den Düsen so weit runter, dass die Dinger damit praktisch keine 100 m Fahrbetrieb ausgehalten hätten. Ich stand daneben, als Becker damals mit einem anderen Yamaha Händler telefoniert hat und Letzterer mitteilte, dass er (Becker) das Teil jetzt durch den TÜV geschaukelt hatte.


    In der Zuvi DM hatte ich dann 93 das "Vergnügen" gegen diese TZ(r)s anzutreten und war am Hatzenbachbogen davon überzeugt, versehentlich den Rückwärtsgang an meiner VJ22 erwischt zu haben....