Info neue Regeln Steuertransparenz

  • Die Frage ist ja auch in wie weit Daten aus privaten Nachrichten verwendet werden.

  • Klaro. Dann nicht. Aber man einigt sich ja auch schon mal per PN.


    Idealerweise hat so eine Kommunikation dann 4 oder 5 Nachrichten und das Teil ist unterwegs. In den Nachrichten steht der verhandelte Preis.

  • Der Unterschied ist doch der, dass über Kleinanzeigen nur Kontakte vermittelt werden und keine Waren direkt verkauft. Bei Ebay, Amazon, airbnb etc. ist das ja anders. Da läuft der Verkauf direkt über die Plattform.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anbieter im grossen Stil Nachrichten scannt bzw. überhaupt scannen darf, das wäre ja auch ein riesen Aufwand.


    Wen die neuen Regelungen (be)treffen, der sollte sich halt darüber im Klaren sein und sein Handeln dementsprechend anpassen.


    Ob das "Ottonormalverbraucher" letzten Endes gross tangieren wird, wird sich zeigen. Am Ende wird bei uns ja vieles auch gerne heißer gekocht, als es dann gegessen wird....

  • Wenn man nun, wie hier in einem anderen Thread schonmal geschrieben wurde, ständig gebrauchte Kinderkleidung, Spielzeug usw. bei ebay verkauft, kommt man evtl. schnell über 30 Verkäufe oder 2.000 EUR pro Jahr. Wenn man dann als Händler eingestuft wird darf man dann die Einkaufspreise der Sachen und Kosten für PC, Telefon usw. auch abziehen? Dann würde man ja Verlust machen und bekäme noch Geld vom FA dazu...

    Gruß,

    Georg


    Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!

    (Uli Peil im XJ-Forum)

  • Theoretisch ja :) Kannst ja mal den Finanzbeamten deines Vertrauens dazu befragen...


    Was spricht dann dagegen ein Gewerbe zu eröffnen und damit Verluste zu generieren?


    Wie man sieht ist das alles sehr komplex und ich bin mir auch nicht sicher, ob die Herrschaften sich im klaren darüber sind, was für ein Diskussionspotenzial diese Geschichte hat. Das artet ja evtl. recht schnell zum Bürokratiemonster aus.

  • Was spricht dann dagegen ein Gewerbe zu eröffnen und damit Verluste zu generieren?

    Wenn man das auf Dauer macht wird das vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft und man kann die Verluste nicht mehr geltend machen. Ob man evtl. sogar erhaltene Erstattungen zurückzahlen muss, weiss ich nicht.

    Gruß,

    Georg


    Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!

    (Uli Peil im XJ-Forum)

  • Klar. Aber egal ob mit Gewerbeschein oder ohne, wenn es keinen Gewinn abwirft, macht es auch keinen Sinn.