TÜV Frage: überziehen

  • Bei 11 Monaten über dem Termin, was kostet's?


    Also nicht gefahren in der Zeit und auch nicht erwischt worden, sondern steht halt angemeldet in der Garage rum.
    Trotzdem Bußgeld und Punkt in FB oder nur normale oder erhöhte TÜV-Gebühren?


    Meldet der TÜV eine Überziehung weiter?


    Was geschähe, bei Abmelden und wieder Anmelden?


    C.

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • Moin der TUEV meldet nix weiter...wäre ja auch unlogisch....


    Also Mopped auf den Hänger und hin.....es kommt nur die erhöhte Prüfgebühr auf dich zu.


    Nur wenn dich der Sherriff beim fahren ohne HU packt gibt es 1Punkt und Strafe...( 75euro + Bearbeitungsgebühr)

    Meine Nummer : 32 16 8


    Leitsatz in Verkaufsanzeigen" Ich muss aber nicht verkaufen"

  • Bei der Gelegenheit wirst Du auch feststellen, daß die "vertiefte Untersuchung" nur rein finanziell existiert, also lediglich zur Abzocke dient. Das Moped wird genau so oberflächlich und flüchtig überflogen, wie sonst auch bei der normalen "Begutachtung". Die Mehrkosten betragen, soweit ich weiß, bundeseinheitlich 20% mehr der ohnehin bereits viel zu teueren Gebühren. Ansonsten hast Du nichts zu befürchten.

    Wie auch immer, die Hängerfahrt ist eine gute Idee, sofern Du nicht die Möglichkeit hast, einen Außendienstler zu Dir kommen zu lassen. Bei uns geht das bei Traktoren und Zweirädern, da hier kein Bremsprüfstand benötigt wird. Die Möglichkeit nehme ich stets und gerne in Anspruch, zugegebenermaßen auch um die Unkosten für die Mafia möglichst hoch zu halten.


    Allerdings würde ich Dir im ersteren Fall dringend empfehlen, das Nummernschild dazu vom Fahrzeug zu entfernen oder gut abzudecken. Wenn dich der Schnittlauch damit erwischt, spielt es keine Rolle, ob das Teil selber fährt oder nur gefahren wird. Bei zugelassener Maschine ohne Tüv könnte selbst das zerlegte Moped im Garagenregal von einem zufällig vorbeispazierenden Polizisten zur Anzeige gebracht werden. Auch wenn das idiotisch klingt (typisch BRD=Bananen Republik Deutschland), so ein Fall ist mir aus einem anderen Forum bekannt, was dort heiß diskutiert wurde. Es handelte sich dabei um eine Hängerfahrt mit deutlich sichtbarem angemeldetem Nummernschild und abgelaufener Plakette. Genauso gut hätte er damit selber fahren können, die Strafe wäre die gleiche gewesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Axolotl ()

  • Allerdings würde ich Dir im ersteren Fall dringend empfehlen, das Nummernschild dazu vom Fahrzeug zu entfernen oder gut abzudecken. Wenn dich der Schnittlauch damit erwischt, spielt es keine Rolle, ob das Teil selber fährt oder nur gefahren wird. Bei zugelassener Maschine ohne Tüv könnte selbst das zerlegte Moped im Garagenregal von einem zufällig vorbeispazierenden Polizisten zur Anzeige gebracht werden. Auch wenn das idiotisch klingt (typisch BRD=Bananen Republik Deutschland), so ein Fall ist mir aus einem anderen Forum bekannt, was dort heiß diskutiert wurde. Es handelte sich dabei um eine Hängerfahrt mit deutlich sichtbarem angemeldetem Nummernschild und abgelaufener Plakette. Genauso gut hätte er damit selber fahren können, die Strafe wäre die gleiche gewesen.
    Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Axolotl: Heute, 10:34.


    Bei einer Fahrt zum TÜV passiert in diesem Fall garnichts, natürlich nur bei dieser und auf den kürzesten Wege.


    Wenn ein Fahrzeug jahrelang in der Garage steht und dann irgendwann mal wieder bewegt werden soll, muss ja vorher die Technische- Abnahme bestanden werden. Wenn dann mit einer Abnahmestelle ein Termin vereinbart wird, so ist die Fahrt auf dem kürzesten Weg dorthin ohne gültigen Stempel erlaubt, der Rückweg ist dabei inbegriffen.


    So wars bei mir zumindest, nach Aussage der Zulassungsstelle.

    Einmal editiert, zuletzt von racerlupo ()

  • @ Racerlupo
    Tut mir leid, auch auf die Gefahr hin, daß Du mich als Klugsc...... abstempelst, das kann so nicht sein. Ich nehme an, daß Du hier auf FZV §10 Abs. 4 anspielst, da geht es aber nur um Fahrten, "die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen". Das Zulassungsverfahren bedeutet im Allgemeinen die Anmeldung eines momentan außer Betrieb befindlichen Fahrzeuges, genau das ist bei Carsten nicht der Fall! Dieses Fahrzeug ist ja bereits zugelassen, allerdings ohne die geforderte HU dazu mit Verspätung von mehr als 8 Monaten. Das ist somit etwas völlig anderes, da kann der Terminbeweis vielleicht noch mildernde Umstände bringen, sonst nichts.

    @ Carsten
    Die Wahrscheinlichkeit, ausgerechnet auf der Fahrt zur Prüforganisation damit erwischt zu werden ist natürlich extrem gering, mir wäre es bspw. egal. Aber da ich Deine persönlichen Verhältnisse nicht kenne, bleibe ich lieber auf der sicheren Seite. Das Motorrad kannst Du ja im Prinzip überall abnehmen lassen, auch bei Dir zuhause oder in der nächstbesten Autowerkstatt, da muß man nicht extra zum nächsten Stützpunkt fahren. Die Außendienstmitarbeiter klappern so ziemlich alles ab, das ist zumindest bei uns in Bayern so. Die Prüfer melden mit Sicherheit auch nichts weiter. Wäre ja noch schöner, wenn man bei den Preisen noch damit rechnen müsste, ans Messer geliefert zu werden. 20% Mehrkosten sind nach zwei Monaten allerdings unvermeidlich, die weitere Überziehungszeit spielt keine Rolle mehr.


    Mein eigenes Motorrad habe ich auch mal um ein Dreivierteljahr überzogen, allerdings in zerlegtem Zustand. Anschließend erfolgte die Abmeldung, worauf ich bei der Zulassungsstelle wegen des verpassten Termins blöd angemacht wurde, es blieb jedoch dabei. Es soll aber auch schon Fälle gegeben haben, da wurde das an die Polizei zwecks Ordnungswidrigkeitenverfolgung weitergemeldet - mit entsprechenden folgenden Scherereien. Ich würde mir für diesen Fall sicherheitshalber einen Beweis zurechtlegen, daß das Fahrzeug seit der entsprechenden Zeit nicht betriebsbereit war - meinetwegen wegen eines Kolbenfressers. Selbst der dämlichste Beamte wird einsehen müssen, daß ein Fahrzeug, das nicht fahrbereit ist, auch nicht abnehmbar ist und erst recht nicht am Straßenverkehr teilnehmen kann bzw. konnte.

    Einmal editiert, zuletzt von Axolotl ()

  • Wenn du ganz sicher gehen möchtest, frag halt am Montag bei Zulassungsstelle, Polizei oder Abnahmestelle nach.


    Für meinen Fall,
    hab selbst mehrere Fahrzeuge, die zum Teil schon mehr als zehn Jahre über die HU sind angemeldet in der Halle stehen.


    Eines davon soll demnächst wieder fit für die Straße gemacht werden, da Veränderungen zur Eintragung kommen sollen und dazu die Abnahme deshalb bei einer weit entfernten TÜV Stelle gemacht werden muss, werde ich dafür einen Transporter nehmen.


    Wenn kein eigener Transporter zur Verfügung stehen sollte, die Dinger gibt es für relativ kleines Geld bei vielen Baumärkten zum ausleihen.


    Meine Touren BMW war letztes Jahr 17 Monate überfällig, hab deshalb aber nicht mehr bezahlen müssen.
    Abnahme wurde von einem KÜS Mann in einer Agrar- Werkstatt durchgeführt.

  • Soweit ich das weis, darf man ohne TÜV zum TÜV fahren ohne Probleme zu kriegen. Man muss eben halt auf dem direkten Weg da hin.

  • War neulich auch beim TÜV und hatte überzogen seit Oktober 2013.
    20% mehr und einen Augenzwinkernden TÜV-Prüfer der meinte "Na DAS Überziehen hat sich ja mal gelohnt!", mehr gab's nicht.
    :D

  • Wenn dich ein Polizist 100 Meter vor der Prüfstelle anhält gibt es auch noch ein Pünktchen... ( bei 11 Monaten überziehen)


    Dem Sheriff ist es nämlich egal ob du zum Tüv, zum Mond oder sonst wo hinfährst....


    denn sonst würde im Bußgeldkatalog stehen ....es gibt 1 Punkt + 75 euro außer bei Fahrten zur Prüfstelle...( info vom Sherriffs departement)


    Also mit abgelaufener HU nicht erwischen lassen ( mit dem Moped lässt sich ja wohl keiner anhalten...oder doch?)

    Meine Nummer : 32 16 8


    Leitsatz in Verkaufsanzeigen" Ich muss aber nicht verkaufen"

    Einmal editiert, zuletzt von Schlafmütze ()

  • Ohne HU ist immer riskant. Ist halt nicht zuläsig. In einem anderen Motorradforum hat einer mal sein Leid geklagt. Er hatte seinen PKW-Anhänger mit abgelaufener HU auf dem eigenen Grundstück stehen. Nur blöd, dass das Grundstück kein Tor hatte und ein gelangweilter Sheriff das Grundstück zufällig betreten hat (durfte er wohl, da kein Tor den Weg versperrte). Er sah den Anhänger und stellte den ankommenden Besitzer zur Rede. Der Besitzer des Anhängers war so empört, dass das Gespräch etwas ausartete. Der nette Sheriff hat den Besitzer daraufhin bis vor den Kadi gezerrt. Der hat dann auch den Streit verloren, mit erheblichen Unkosten, versteht sich.


    Fazit: Selbst wenn ein Fahrzeug ohne gültige HU auf dem eigenen umzäunten Grundstück steht, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Alle angemeldeten Fahrzeuge müssen laut Gesetz eine gültige HU haben. Das Fahrzeug könnte ja jederezeit im Straßenverkehr bewegt werden, womit man sich strafbar macht.


    In solch einem Fall sollte man das Kennzeichen Abschrauben. Somit ist das Fahrzeug auf den ersten Blick nicht als angemeldet zu erkennen.


    So wie es hier schon einer schrieb. Moped ohne Kennzeichen auf einem Anhänger oder im Transporter um TÜV kutschen.

    Einmal editiert, zuletzt von TDR-Treiber ()