TÜV und spezifische Fahrzeugänderungen

  • Frage mich echt, warum die Sache so unklar ist.


    Abgas ist selbst bei einer der letzten 125er nebensächlich, da die ABE Anlagen namhafter Hersteller auch keinen Kat haben.


    Was mich im Besonderen interessiert:


    "Optimiert" man ein Bauteil - sagen wir einen Zylinder- so, dass er eine Leistungssteigerung bewirkt. Wie sieht es da mit dem Gutachten/Abnahme aus?


    Oder ein anderes Beispiel: Ich optimiere die Ansaugbrücke und den gesamten Ansaugtrakt eines Autos so, dass es mehr Leistung hat. Dabei liegt die Leistungssteigerung in etwa bei 10-15%.


    Mir geht es nur darum, dass man Änderungen vornehmen kann, ohne dabei direkt in eine Grauzone zu rutschen.
    Da wird es einem in Deutschland echt nicht leicht gemacht...


    Heißt das, dass ich immer eine Einzelabnahme machen muss, und dabei auf den guten Willen des TÜV Prüfers angewiesen bin?


    Dann wirds nämlich schwer. Die Leute beim TÜV hier bei uns sind echte "Kenner". Die wissen so viel von Motorrädern und Technik wie unsere Verteidigungsministerin vom Schlammrobben.


    Wollten letztes Mal von mir eine Freigabe für einen Reifen fürs Auto haben :wut:


    Korrintenkacker :kotz:

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • Normalerweise bei Leistungssteigerungen >5% (Serienstreuung):
    Geräuschgutachten
    Prüfstandsbericht über die Leistung
    Weithin werden für Leistungssteigerungen über
    20% der Serienleistung: ein Bremsengutachten benötigt
    40% der Serienleistung: Betriebsfestigkeit, das heißt Herstellernachweis oder Bestätigung das die Karosserie für die Mehrleistung freigegeben ist.

  • Zitat


    Die eigentliche Frage: WELCHER Tüv-Prüfer kann mir so etwas eintragen?
    Gibt es irgendwelche Sachen, die beachtet werden müssen?


    Natürlich gehen wir davon aus, dass sich Geräuschpegel etc. nicht verändert haben.


    Das musst du nachweisen und diesen Nachweis möchte der Tüv/Dektra haben.


    Zitat


    Wenn ich mir nämlich überlege, das Leistungsteigerungen bei heutigen Fahrzeugen ohne Probleme eingetragen werden, kann das beim Motorrad auch nicht so schwer sein.


    Generell bleibt die Frage: Wie verhält sich die Rechtslage bei Zubehörteilen im Motor. Ist es streng genommen nicht sogar illegal einen anderen Kolben zu verbauen, selbst wenn der die Maße des originalen hat?
    Sogar dieser müsste doch eingetragen werden, oder?


    Natürlich ist die Eintragung einer Leistungssteigerung kein Problem....schaue dir doch mal genau ein solches Gutachten an. Beispiel TDI von 110 auf 138 PS...4 Seiten inkl Abgasgutachten. :winking_face: da hat mal einer viel Geld für bei Tüv gelassen.


    Du darfst legal Kolben "im Rahmen der allgemeinen Instandsetzung " wechseln. Hier zum Beispiel Übermaßkolben mit +0,25 oder 0,50. ISt beim Hersteller des Fahrzeuges zu erfragen was dieser hier als Ersatzteil anbietet. Es ist demnach nicht erlaubt seine Yamaha RD 350 auf +1 mm aufzubohren....es gibt zwar Zubehörkolben hierfür, die dieses MAß abdecken, Yamaha bietet aber nur 2 Übermaße an. Ergo ....bis 64,50 legal, darüber illegal...



    Zitat


    Original von Manuel
    Frage mich echt, warum die Sache so unklar ist.


    Abgas ist selbst bei einer der letzten 125er nebensächlich, da die ABE Anlagen namhafter Hersteller auch keinen Kat haben.


    Die haben dann per Abgasgutachten nachgewiesen , das sich nichts verändert.


    Das Abgasverhalten ändert sich übrigens schon wenn du dein Endrohr verlängerst oder den Endschalldämpfer ( beim Auto ) von re nach li montierst.


    Zitat

    Was mich im Besonderen interessiert:


    "Optimiert" man ein Bauteil - sagen wir einen Zylinder- so, dass er eine Leistungssteigerung bewirkt. Wie sieht es da mit dem Gutachten/Abnahme aus?


    Ganz einfach:
    Du beauftragst ein anerkanntes Institut mit anerkanntem Messverfahren,in dem Fall der RWTüv, ein Abgasgutachten zu erstellen.


    Dann wird das Geräuschverhalten gemessen.


    Dann wird die Leistung gemessen.


    Sollte alles innerhalb der gesetzlichen Werte liegen ( Fahrgeräusch ist ja vorgegeben) wird es "problemlos" eingetragen.


    sollte die Mehr-Leistung über ein gewisses Maß überschreiten ( es waren glaube ich 20 % ) muss ein zusätzliches Fahrwerksgutachten ausgestellt werden .


    Zitat

    Oder ein anderes Beispiel: Ich optimiere die Ansaugbrücke und den gesamten Ansaugtrakt eines Autos so, dass es mehr Leistung hat. Dabei liegt die Leistungssteigerung in etwa bei 10-15%.


    Mir geht es nur darum, dass man Änderungen vornehmen kann, ohne dabei direkt in eine Grauzone zu rutschen.
    Da wird es einem in Deutschland echt nicht leicht gemacht...


    Natürlich darfst du Änderungen vornehmen....must sie "nur" eintragen lassen


    Zitat


    Heißt das, dass ich immer eine Einzelabnahme machen muss, und dabei auf den guten Willen des TÜV Prüfers angewiesen bin?


    Nein...es gibt da kein guten Willen. Der Tüv ist Dienstleister. Die Eintragung richtet sich nach den Vorschriften, die hier im Einzelfall greifen.


    Sollte die Leistungssteigerung das Abgas negativ verändern, nützt der gute Wille des Prüfing. nichts.


    Sollte alles in Ordnung sein, muss dir der Griesgrämigste die Leistungssteigerung auch eintragen. Er hält sich nur an die Vorschriften.


    Zitat


    Dann wirds nämlich schwer. Die Leute beim TÜV hier bei uns sind echte "Kenner". Die wissen so viel von Motorrädern und Technik wie unsere Verteidigungsministerin vom Schlammrobben.


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    Korrintenkacker :kotz


    So sollte es ja auch sein...schließlich wollen sie verhindern, das irgendeine Kackstelze einfach einen Porsche Turbo motor in eine Ente verbaut und dann von der Autobahn in deinen Vorgarten fliegt und dich erschlägt ( übertrieben ausgedrückt)

    Meine Nummer : 32 16 8


    Leitsatz in Verkaufsanzeigen" Ich muss aber nicht verkaufen"

    3 Mal editiert, zuletzt von Schlafmütze ()

  • Zitat

    Original von Manuel
    Abgas kann doch keim Problem darstellen...oder?


    Kenne Leute' die haben damals zu GTI Zeiten selbst die 45er Doppelweber eintragen lassen mit GKat.


    Ich habe einen sehr fähigen und selber Motorsport betreibenden Prüfer von der Küs an der Hand. KüS darf aber eben nicht alles


    wie bereits erwähnt... bei 2006 null chanche... bis 1988 geht einiges, danach wird´s sehr sehr schwer und zwei drei jahre weiter,.... ist´s ganz vorbei mit solchen spielchen...


    schau doch einfach mal im netz, dort findest du (zb. auf der adac seite) einige info´s zu dem was tüv mäßig geht und was nicht, zudem findest du sämtliche bj. aufschlüsselungen, so das du sehen kannst, was mit welchen bike geht und was nicht...




    MICHL@
    """Material angeben (schriftlich verfassen )
    Materialgutachten
    Auf welcher Maschine mit welcher Software wurden Teile gebaut.
    Eidestattliche Versicherung des Produzenten."""


    gibt´s das alles bei deinen ass auch dazu????
    ......ruf mal bei tyga an und sag denen du willst ne eidestattliche versicherung, sowie die softwaredaten ihrer maschinen mit denen die ihre teile fertigen....

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Es ist nicht vorbei....es ist nicht mehr bezahlbar...


    kleiner Unterschied.


    Wenn du ein Auspuffhersteller bist und die Kosten des Gutachtens, sagen wir mal 13.000 ücken durch 3000 (kalkuliert) zu verkaufende Anlagen teilst...dann passt das und der Aufwand ist der 4,30 Euro ist vertretbar. :shock: :shock:



    bei 10 RS im Jahr ist es etwas unsinnig...


    Selbst für die neusten Diesel Kutschen mit Euro 5a /b gibt es Chiptuning....möchte nicht wissen was da so ein Gutachten für kostet....also machbar ist alles.....


    Interesssant wäre vielleicht in diesem Zusammenhang eine Liste mit "Ausnahmegenemigungen"...


    da gibt es ja auch alles mögliche wie:
    - Spritzschutz entspricht nicht der SVZO ( Ex CR 500)
    - mit Kennzeichenschilder vorne --ohne--- ( oft bei Ferrari und co)
    - Beleuchtungsanlage entspricht nicht der SVZO etwa Wirkung nachgewiesen ( meine EX CR 500)
    - Bereifung entspricht nicht der SVZO
    - 125 Kennzeichen weil man einen Gepäckträger ( ein gebogener Edelstahldraht) montiert hat ( bei Harleys und Quads beliebt)


    was gibt es noch.....??

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    4 Mal editiert, zuletzt von Schlafmütze ()

  • Bis auf die offenen Filter alles machbar und das auch völlig legal.
    Ist halt oft eine Kostenfrage. Z.B brauchst Du für den Auspuff eine Leistungs- und Geräuschmessung, bei Fahrwerkssachen ist inzwischen eine Prüfung bei Höchstgeschwindigkeit vorgeschriebenen.
    Alles nicht ganz billig.
    Ich hab meine Pferde auf besagtem kalibrierten Prüfstand messen lassen und auch besagte Geräuschmessung machen lassen.
    Resultat: Eingetragen sind jetzt 70 Ps, 82dB Fahrgeräusch, 97dB im Stand
    Und dafür brauche es keinen Schmu - Das ist bei eigentlich jedem TÜV machbar.
    Je älter das Moped, desto besser, weil es gelten die Grenzwerte von damals und auch die Messmethoden.
    Pro Stunde Prüfstand 100-200 Euro ist normal und auch eine Ingenieur Stunde beim TÜV dürfte um 150 Euro liegen.
    D.h. der Eintrag Auspuff+Geräuschmessung liegt bei 200-350 Euro
    Prüfer, die weniger haben wollen (Briefkopie oder andere Schriebe) stehen aufgrund zunehmender interner Kontrolle mit einem Bein im Arbeitsamt. Die meisten reagieren daher auf solche Anfragen mit Ablehnung.
    Wo man legal was sparen kann ist z.b. ein Sammeltermin bei der Geräuschmessung. Wir waren zu viert; d.h. jeder zahlte 1/4 der Kosten.

  • grasetty, liest du dir auch mal die anderen beiträge durch, oder schreibst du nur? :winking_face:


    wir reden hier von abgasgutachten bei einem motorrad von 2006,
    nicht von einer au oder asu bei nem fast oldtimer,
    das was du da gemacht hast... auf´e rolle und am geräuschmesser....
    trifft für mopeten zu, die wesentlich älteren baujahres sind als 2006
    (mit dem verfahren, haste in der regel nicht mal mehr bei der rs glück!)


    ich behaupte mal blind, aber fest, das bei unseren 2t auch mit viel geld und einer
    kompletten abgasuntersuchung nichts gehen wird!
    nicht umsonst baut die industrie keine leistungsstarken 2t mehr, die dinger sind einfach
    nicht in de lage die heutigen abgasvorschriften einzuhalten und wenn doch,
    dann sicherlich nicht dadurch das irgendein "hinterhofschrauber" daran rumgebastelt hat :nixweiss:

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


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    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949


  • Peter,
    bei mir gibt es das dazu !


    - Materialgutachten


    - die Versicherung über verwendetes Material


    - Maschinen- Daten inkl. Hersteller / Veräußerer


    - Software mit Hersteller und Sitz


    - Meine Daten


    michl

  • Schwieriges, meiner Meinung nach auch nicht eindeutig geregeltes Thema.
    Deswegen mit Sicherheit auch sehr riskant! Sollte mal etwas passieren, wo es um Schuldfragen geht, werden Versicherungen und Anwälte immer irgendwelche Lücken aufdecken um Forderungen zu rechtfertigen.
    Wir leben in einem Rechtsstaat, wo immer Recht gefunden werden kann!

    Das Leben ist zu kurz, um Biermixgetränke zu trinken!

  • genau,
    da ich beruflich seit kurzen ein wenig mit sowas zu tun habe,
    habe ich für mich beschlossen, nichts mehr für andere herzustellen, denn
    auch wenn dir der tüv aufgrund von materialgutachten usw.den rummel
    einträgt, bist du als hersteller im falle eines falles der dumme......


    fällt das hergestellte bauteil sogar in die ce pflicht, wird's brisant für uns
    "hobbybastler" denn ne ce konformitätserklärung ist nicht mal
    ebend aus dem ärmel geschüttelt......
    was letztlich jeder für sich selber macht, bleibt ja jedem selbst überlassen

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


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