ZitatOriginal von Twostroke
Momentan ist das zwar so, aber das muss bei einer entsprechenden Umstellung nicht so bleiben. Nimm einen anderen SV Zweig, die Krankenversicherung. Tun wir mal so als gäbe es nur eine, was bei der gRV ja der Fall ist. Egal was Du verdienst - und damit einzahlst - der Leistungsanspruch ist im Krankheitsfall immer der Gleiche. Egal wie hoch Dein absoluter Beitrag ist, deswegen steht Dir noch lange keine Chefarztbehandlung oder teuerere Medikamente zu. Natürlich gibt es private Zusatzversicherungen, die ggf. hier zum tragen kommen, aber wir reden ja von den gesetzlichen SV.
Und immer schön im Hinterkopf behalten: Eine Klage wird ggf. gar nicht erst zugelassen!
Ich rede nicht von der Krankenversicherung und die dort möglichen höheren Leistungen, sondern von der Rentenversicherung. Da sind bis auf die Höhe der Leistungen m. W. keine Sonderleistungen möglich.
Dann noch was: Ich klage nicht und kann nicht allerdings auch nicht beklagen... :)