Versicherung für Mopped & Auto

  • Ich habe noch ganz andere Ängste! Nicht um mich! Wenn das Eigenheim und eine schon lange laufende Lebensversicherung in 25 Jahren nicht mehr reichen werden, hätte ich keine Probleme, das haus zu verkaufen und wieder in einer kleinen Wohnung zu residieren. Vielleicht eh die bessere Lösung. Ich kann mir besseres vorstellen, als mich an meinem wohlverdienten Lebensabend noch ausgiebig um Haus und Hof zu kümmern.
    Schlimmer finde ich: Was passiert mit den ganzen anderen Leuten, die mit Altersvorsorge nix am Hut haben, und einfach so in den Tag leben? Wer versorgt die später einmal?
    Das werden Millionen sein, die später von irgendwem eine Versorgung fordern. Mit welchen Mitteln diese Menschen das tun werden?

    Das Leben ist zu kurz, um Biermixgetränke zu trinken!

  • Es wird über kurz oder lang auf eine Einheitsrente auf Sozialhilfeniveau bzw. Hartz IV rauslaufen. Finanziert natürlich durchs Steueraufkommen, von dem ja jetzt bereits gewaltige Summen in die Rentenkasse fließen.


    Noch schwieriger als die eigentliche Grundversorgung stellt sich die Sache mit der Pflege dar, die kostet nämlich mal richtig.

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  • Zitat

    Original von Twostroke
    Noch schwieriger als die eigentliche Grundversorgung stellt sich die Sache mit der Pflege dar, die kostet nämlich mal richtig.


    Wobei da der Staat in der Regel nich so arg zuschiessen muss, weil bevor
    es hier Asche gibt, werden erstmal die ganzen Vermögen der gesamten
    Verwandtschaft verwertet...

    BTS hat einen neuen Shop :backhand_index_pointing_right_medium_dark_skin_tone: Zweitakt Motorrad Ersatzteile - mit 5% Forums Rabatt (Code ZWEITAKT21) http://www.bts24.at

  • Zitat

    Original von Wou



    Wobei da der Staat in der Regel nich so arg zuschiessen muss, weil bevor
    es hier Asche gibt, werden erstmal die ganzen Vermögen der gesamten
    Verwandtschaft verwertet...


    So vorhanden.


    Wie unsere Volksvertreter das praktizieren sieht man an der Hartz IV Regelung. Angenommen ein 53jähriger verliert den Job. (Firma geht pleite, strukturiert um, wird abgewickelt o.ä). Sagen wir mal er hat mit 20 Jahren angefangen SV pflichtig zu arbeiten und in diesen 33 Jahren trotz SV und Steuer Abzocke sich ein gewisses Vermögen angespart. Dann ist er für ein ganzes Jahr ALG 1 bezugsberechtigt - dafür hat er schließlich auch nur 33 Jahre lang in die ALV einbezahlt....


    Danach greift Hartz IV.



    Vom ersparten bleiben 150€ pro Lebensjahr max. 9750 € unangetastet.


    Heißt: War er blöd genug z. B. 100.000 € (ohne Alterversorgung) anzusparen, muss er diese, bis auf o. g. Betrag erst mal für seinen Lebensunterhalt verbrutzeln, bis er Anspruch auf ALG2 hat.


    Das läßt sich natürlich, bei der prekären Lage der Pflegeversicherung, mit etwas Phantasie noch ausbauen...

    2 Mal editiert, zuletzt von kawanova ()

  • Zitat

    Original von Twostroke
    Es wird über kurz oder lang auf eine Einheitsrente auf Sozialhilfeniveau bzw. Hartz IV rauslaufen.


    Allerdings kann das m. M. nach nur ab einem bestimmten Stichtag Gültigkeit haben, ansonsten würde ich dagegen Einspruch erheben. Denn schließlich wird ja heute bis zur Beitragsbemessungsgrenze je nach Einkommen mehr oder weniger viel an Beiträgen eingezahlt!

  • Zitat

    Original von ak


    Allerdings kann das m. M. nach nur ab einem bestimmten Stichtag Gültigkeit haben, ansonsten würde ich dagegen Einspruch erheben. Denn schließlich wird ja heute bis zur Beitragsbemessungsgrenze je nach Einkommen mehr oder weniger viel an Beiträgen eingezahlt!


    Richtig


    Aber:


    Mit der Entrichtung des Rentenbeitrags erwirkt der Versicherte aufgrund der solidarischen Ausrichtung des Rentensystems keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner eingezahlten Beiträge, sondern vielmehr nur eine Anwartschaft oder Chance auf eine künftige Rentenzahlung.
    Dabei ist rechtlich nicht die Höhe der Rente geschützt, sondern nur der Anspruch als Sicherungsobjekt an sich steht fest


    ."


    Mit dieser Begründung wird Deine Klage, bzw. Einspruch, wie wir ja wissen, erst gar nicht zugelassen. Genau das war gemeint als ich schrieb - das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.


    Und nu?

    Einmal editiert, zuletzt von kawanova ()

  • Zitat

    Original von Twostroke
    Und nu?


    Das meine eingezahlten Beiträge nicht zurückgezahlt werden ist mir klar. Ich habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, das jemand der zum Beispiel die letzten 20 Jahre ein Jahreseinkommen von 20.000 € hatte doch weniger bekommen muß als jemand der 40.000 € als Jahreseinkommen hat. Genau dieser Unterschiedsbetrag muß dann doch als prozentualer Faktor vor der Verkündigung einer Einheitsrente als Bestandsteil mit angerechnet werden, oder nicht?


    Wenn nicht, dann nehme ich (wenn ich das passende Alter habe) meine Einheitsrente, meine Betriebsrente und mein Riesterzeug und verlasse genauso wie mein Bruder dieses "gelobte" Land.

  • Zitat

    Original von Saurierknochennager
    Also mir hat Wou alle Autos und Mopeds versichert, super günstig, super Service, bin rundrum zufrieden :respekt:


    Ich konnte die Versicherung meiner Eltern auch schon durch dein Wou drücken :respekt:

  • Zitat

    Original von ak


    Das meine eingezahlten Beiträge nicht zurückgezahlt werden ist mir klar. Ich habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, das jemand der zum Beispiel die letzten 20 Jahre ein Jahreseinkommen von 20.000 € hatte doch weniger bekommen muß als jemand der 40.000 € als Jahreseinkommen hat. Genau dieser Unterschiedsbetrag muß dann doch als prozentualer Faktor vor der Verkündigung einer Einheitsrente als Bestandsteil mit angerechnet werden, oder nicht?


    Momentan ist das zwar so, aber das muss bei einer entsprechenden Umstellung nicht so bleiben. Nimm einen anderen SV Zweig, die Krankenversicherung. Tun wir mal so als gäbe es nur eine, was bei der gRV ja der Fall ist. Egal was Du verdienst - und damit einzahlst - der Leistungsanspruch ist im Krankheitsfall immer der Gleiche. Egal wie hoch Dein absoluter Beitrag ist, deswegen steht Dir noch lange keine Chefarztbehandlung oder teuerere Medikamente zu. Natürlich gibt es private Zusatzversicherungen, die ggf. hier zum tragen kommen, aber wir reden ja von den gesetzlichen SV.


    Und immer schön im Hinterkopf behalten: Eine Klage wird ggf. gar nicht erst zugelassen!

    2 Mal editiert, zuletzt von kawanova ()