wer zahlt eigentlich den schaden, wenn so ein nachgemachter oder nicht originaler ständer an irgend einem motorradtreffen mal einen dominoeffekt auslöst???
Aluminium Seitenständer RGV
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Zitat
Original von faeka
wer zahlt eigentlich den schaden, wenn so ein nachgemachter oder nicht originaler ständer an irgend einem motorradtreffen mal einen dominoeffekt auslöst???Was denkst du??
Sicherlich der, dem das Gerät gehört, oder??
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Eher dessen Haftpflichtversicherung
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Soweit vorhanden
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Das darf man bei nem zugelassenen Mopped voraussetzen, oder?
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Wenn ich so schau wie viele ohne Zulassung zu uns kommen und auf der Endurostrecke fahren wollen
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Die Rede war aber von einem Motorrad Treffen, nicht von Rennstrecke.
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Unsere Endurostrecke ist jedes Wochenende von März bis Ende Oktober geöffnet.
Fahren darf jeder der ein Licht an seiner Karre, eine gültige Zulassung und genügend Bares dabei hat.Über die Hälfte der zweirädrigen Fahrzeuge die da auf dem Grundstück stehen, sind nur von Zuschauern, die eigentlich regelmäßig nur kommen um zu quatschen, und die stehen da alle schön in einer Reihe.
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haja, gültige Zulassung = Pflichthaftpflicht
Und wenn einer seine Versicherung nicht zahlt. ist i. d. R. recht schnell der Stempel vom KZ. Dann isses aber auch keine gültige Zulassung mehr.
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Das Problem liegt am Kennzeichen, die sind an den Dingern nämlich meist nur eine Kopie in Kleinformat, da ist nichts mit Stempel.