RS 250 und der Kat

  • doch, die au kannst du auch ohne kat schaffen und kat eingetragen hin oder her
    ....hat das "neue" auspuffteil ne eg kennung, spielt das keine rolle
    wichtig ist auch noch, das der bock älter als derzeit 8 jahre ist


    bei ner zubehöranlage ohne eg-erlaubniss, wird es hingegen sehr schwer....

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Laut dieser Liste ist die EG Genehmigung ja erst ab dem 1.4.94 notwendig.
    Somit sollte es bei der VJ22 ja kein Problem sein.


    Gibt es eigentlich die RS schon zu diesem Zeitpunkt?

    Einmal editiert, zuletzt von vin97 ()

  • kein e =eintragen=großes problem :frowning_face:

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    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Deshalb ja meine Frage, ob es die RS 250 schon vor dem 1.4.94 gab.
    Oder möglicherweise kann man ja eine Ausnahmegenehmigung für eine sehr alte RS ergattern :D

  • Hallo,


    viel zu viel Theater. italienische Anlage dran, 27.5 / O8 Bedüsung rein und gut ist. Das interessiert doch eh keinen an so einer alten Gurke. Abgaswerte im Leerlauf ausreichend gut, nicht lauter bei ner Kontrolle, Originaloptik, e-Nummern dran. Meinst da lässt irgendjemand auf diesem Planeten die Spurensicherung kommen um mit kriminalistischer Arkribie Änderungen zu finden?


    Gruß J-C

    Schieber- , Getriebe- , Motorgehäuse- und Kurbelwellenkiller

    Einmal editiert, zuletzt von JCN ()

  • Also nach meinem Kenntnisstand ist das folgendermaßen (ohne Gewähr):


    Motorräder mit geregeltem Kat (da steht dann Schadstoffarm oder ne Euronorm z. B. EURO3 drin) müssen ihn drinlassen, da er Bestandteil der ABE bzw. Abgasprüfung ist. Bei manchen Zubehörauspuffanlagen (4-takter) entfällt er, aber keine Ahnung was die da bei der Abnahme drehen.
    max. CO-Wert im Abgas von 0,34% (geht fast nur mit Kat)


    Motorräder mit ungeregeltem Kat werden bei der AU genauso behandelt wie ohne Kat. max. CO-Wert im Abgas von 4,5%.


    Also isses eigentlich egal ob er drin ist oder nicht, denn in den Papieren steht z. B. bei meiner VJ22B nix darüber.


    Ich hoffe das hat sich noch nicht geändert und ich erzähl hier Quatsch.


    Zumindest macht das der TÜVler bei meinem Händler auch so....

  • Ich meine das der kat mit nem korzel fest gehalten ist.... welches kürzel
    das ist, weiss ich leider auch nicht mehr

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