ZitatAlles anzeigenOriginal von Black-Rider87
nö :biggrin:
G-Kat ist gleich zu setzen wie eine Anlage ohne Kat :D
Gruß Flo
da habe ich ein Wurm drin
ein U-Kat ist gleich zu setzen wie eine Anlage ohne Kat
sorry Gruß Flo :D
ZitatAlles anzeigenOriginal von Black-Rider87
nö :biggrin:
G-Kat ist gleich zu setzen wie eine Anlage ohne Kat :D
Gruß Flo
da habe ich ein Wurm drin
ein U-Kat ist gleich zu setzen wie eine Anlage ohne Kat
sorry Gruß Flo :D
Die RS 125 und Mito 125 Anlagen von Arrow und Gianelli gibt es selbst für die Modelle nach 2006 OHNE Kat aber mit ABE
Daher verwirrt mich das Ganze ein wenig.
Aber für die 125er gelten soweit auch andere Grenzwerte.
Bei PKW war es auch so, dass es bis 89 auch noch U-Kat gab. Die konnte man auch ganz einfach austragen lassen.
Ürigens waren die Kat-Anlagen der RS 250 1994-1997 (LD01) ein Garant für Motorschaden, weil sich der Keramikkörper aufgelöst hat.
Die 98er Anlagen (LD02) waren etwas besser, aber auch nicht das Gelbe vom Ei.
Die 125er RS haben nun die gleiche Problematik mit dem Keramikkörper.
Habe gerade eine in der Garage stehen mit Motorschaden durch Keramikkörper, der sich zersetzt hat.
wenn ich mal aus eigener erfahrung berichten darf:
die karre hat mittlerweile 2 hu hinter sich und die wurden jedesmal mit nicht eintragungskonformem material erledigt, nämlich einer arrow ohne irgendwas.
kein gemaule vom tüvtyp, au problemlos.
daher kann ich mich den aussagen, dass die grenzwerte heute ohne kat nichtmehr zu schaffen sind, nicht anschliessen.
imho sind sie weiterhin nicht besonders stramm.
ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein prüfer ins eigene bein schiesst und sich strafbar macht, nur wegen so einer karre wie meiner, von denen er im jahr wahrscheinlich eben nur die eine vor sich hat.
ich würde es jedenfalls nicht tun.
bei der 125er rs das gleiche, da wandern in sturer regelmässigkeit maschinen durch die hu, die keine "offizielle" anlage haben.
Zitatein U-Kat ist gleich zu setzen wie eine Anlage ohne Kat Zunge raus
scheinbar hilft es nicht, wenn das schonmal einer gesagt hat...
halt doch ab jetzt einfach mal die luft an, offenbar hast du weder von der 250er noch von abgasreinigung ahnung.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Manuel
Grundprinzipiell ist es nicht erlaubt, die Anlage einfach so zu fahren.
Rechtlich gesehen müsste es aber einen Anspruch darauf geben, diese Anlage in Deutschland zu betreiben. Denn das EU-Recht verbietet, dass hier eine Benachteiligung vorherrscht.
Am einfachsten wäre wohl eine 250er aus Italien zu kaufen. Da kann dir keinen an den Karren pinkeln.
Die Grauimporte mussten aber damals schon eine Kat-Anlage haben. Somit gab es nie eine offizielle RS 250 ohne Kat in D, die von aprilia ausgeliefert worden wäre.
Ich selber habe eine 250er Reggiani, eine der ersten. Und auch die wurde auf Kat umgestellt, wurde also mit 2 Auspuffanlagen, ein mal italienisch und ein mal mit der deutschen Kat-Version ausgeliefert.
Es ist auch ganz sicher möglich, den Kat austragen zu lassen. Die Abgasvorschriften von damals waren eher lasch. Es kommt aber darauf an, dass du einen fähigen TÜV Prüfer findest.
Und da gibt es leider kaum welche.
Von daher, italienische Anlage = Grauzone.
eigentlich ist hiermit schon alles gesagt worden.
wenn jemand eine anlage ohne kat für die rs250/rgv250 sucht die halbwegs legal ist gibt es nur die anlagen aus den eu-ländernwie zb italien da sind die "e" nummern drauf und fertig.
ich selber fahr seit fast 10 jahren die aprilia cup auspuffanlage mit angepassten alu/carbone esd aus italy, die haben die "e"nummer und hatte noch nie das kleinste problem bei der abgasprüfung und hauptuntersuchung....