Abgasuntersuchung-VJ21A?????

  • Moin,
    komme gerade (nach 3h) von diversen Tüv und Dekra Stationen aus der gegend, da ich Tüv haben wollte um meine RGV zuzulassen.
    Ich habe keine Untersuchung bekommen!
    Grund:
    Ich hätte gerne den Eintrag Fahrzeug gilt nach §47 als vor dem 1.1.89 zugelassen.
    Habe ein Gutachten von einer VJ21A die ca.3-4 Tage nach meiner vom Band lief wo dieser Eintrag vermerkt ist.
    Der Prüfer wollte das aber nicht sehen und meinte das Fahrzeuge mit solch
    einem Eintrag garnicht zulassungsfähig ist!
    ( Vor 4 Wochen ist die KR1-S von meinem Vater mit dem Eintrag trotz Bj.91
    abgenommen worden ohne AU und ohne gemecker.)


    Das Problem ist der Brief von meiner ist ein Ersatzbrief, das heisst die Eintragung könnte im original stehen. Der ist aber Eingezogen.


    Hier wurde glaub ich schon mal darüber diskutiert ich finds aber nicht wieder.


    Mir geht es darum den Eintrag zu bekommen damit ich nicht zur AU muss und eventuell auch mal ne Zubehöranlage eingetragen bekomme!!!


    Wäre super wenn mir jemand helfen kann.

  • Ui...das hört sich etwas kompliziert an.
    Versuch aml über Suzuki Deutschland (oder eben EU) einen brief zu bekommen (normalerweise gratis) wo alles drinnen steht mit stempel,usw.
    Denen musst du nur die fahrgestellnummer geben und sie machen den rest.
    Damit kannst dann zum TÜV und die sollten es akzpetieren ohne weitere einschränkungen wenn das fahrzeug schon mal in deutschland zugelassen war und/oder es keine anderen besonderen abgasnormen in dem zeitraum gab (sicherlich nicht!).

    Nur Idioten setzen sich für andere ein....ich bin von dieser Krankheit geheilt.

  • Das habe ich seinerzeit alles probiert: Suzuki anschreiben, Briefkopien, TÜV Prüfer, usw..
    Ich jedenfalls bin nicht weiter gekommen, die Eintragung habe ich nie bekommen.


    Mir ging es allerdings nicht um die AU, sondern um die Eintragung einer Jolly Moto.


    Mein Fazit:
    AU in Kauf nehmen oder einen Rahmen mit der begehrten Eintagung im Brief kaufen und umbauen...

  • richtig, nachträglich kriegst du den eintrag anscheinend nichtmehr. die wahrscheinlichkeit einen 21er rahmen mit der eintragung zu bekommen ist aber recht hoch, die gibts doch etwas öfters!


    wenns nur um tüv geht, dann mach einfach die abnahme mit au. wenns um das eintragen eines auspuffs geht, dann musst du wohl oder übel den rahmen tauschen.


    gabs für die 21er auch auspuffanlagen mit kat? wenn ja, dann haben die modelle die mit katauspuff ausgeliefert wurden den eintrag defintiv nicht und andere die ohne kat kamen dann eben schon

  • Ich hab' noch auf der Festplatte eine Ablichtung einer Sondergenehmigung für diese Eintragung mit dem Vermerk "gilt als vor dem ... zugelassen", einen Original-Fahrzeugbrief mit dieser Eintragung und die Stellungnahme eines Kerls per eMail, der sich vorgeblich damals damit den Fahrzeugbriefeintrag beschaffen konnte. Ob Dir das heutzutage noch was helfen kann, weiß ich aber nicht - es ist jedenfalls zumindest eine Argumentationsgrundlage. Wenn Du eine Ablichtung der Sachen haben möchtest, dann schick' mir deine eMail-Adresse per PN.


    Erfahrungsgemäß solltest Du in solchen Dingen Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit walten lassen, nicht zu früh aufgeben und am Besten bei verschiedenen Stellen nachhaken. Besonders die Genies bei den sogenannten technischen Überwachungsvereinen lassen sich gerne den "Experten" und "Fachmann" raushängen und sind häufig - wie man dann später feststellen kann - nichts als Dampfplauderer mit weniger Ahnung als der gut informierte Laie. Das Gleiche ist mir auch schon mal auf der Zulassungsstelle passiert. Meine Erfahrungen in dem Bereich waren jedenfalls durchgehend negativ. Ich wünsch Dir trotzdem viel Erfolg.

  • ich hab das auch schon ma probiert, jedoch wie AK schon schrieb nix erreicht.
    Der Chef vom Strapazenverkehrsamt zuckte nur die Schulter und Suzuki Europe stellt keine Bescheinigung aus.
    Auspuff eintragen ging aber trotzdem. :biggrin:
    Is halt nur das lästige abdrücken für die AU :mecker:

    Der auf die Spritpreise scheißt :biggrin:

  • semi, das thema hat sich aber beim tüv nord erledigt. derjenige der dir den auspuff eingetragen hat wollte das bei mir nichtmehr machen. nicht wegen abgas, sondern wegen neuen vorschriften zur lärmmessung....


    da muss man dann zu einer sonderprüfstelle mit testgelände was hässlich teuer wird

  • Benny
    Die 21er hatte nie keinen Kat.



    Zitat

    Original von Axolotl
    Besonders die Genies bei den sogenannten technischen Überwachungsvereinen lassen sich gerne den "Experten" und "Fachmann" raushängen und sind häufig - wie man dann später feststellen kann - nichts als Dampfplauderer mit weniger Ahnung als der gut informierte Laie.


    Mein "Genie" hatte Anfang der ´90er alles mögliche für die RGV´s eingetragen und damals nebenbei noch Zuvi´s gefahren, der hat schon Ahnung und kennt sich aus!
    Allerdings ist er heute vorsichtiger geworden, offensichtlich haben sich die Zeiten geändert.
    Es gibt aber auch noch sehr kulante dieser Art: Hier hat faeka wohl gute Erfahrungen gemacht!

  • @ ak
    Ich will hier gar keine Diskussion lostreten. Ich spreche hier lediglich von meinen EIGENEN Erfahrungen. Wenn ich mir vor Augen führe, dass heutzutage für eine mehr oder weniger flüchtig ausgeführte Sichtprüfung mit einer Dauer von 5 Minuten inklusive Schreibkram mindestens 40,- bzw. 60,- Euro fällig sind, dann komme ich für diese "Arbeitsleistung" bei der Hochrechnung auf eine Stunde auf etwa 500,- Euro und deutlich mehr. Dafür sollte man wesentlich mehr bekommen als die Gewißheit, daß es irgendwo in dem Verein, sofern man sie jemals findet, ein paar Leutchen gibt, die Ihr Handwerk einigermaßen verstehen - was sicherlich eine richtige Feststellung von Dir ist, ak.

    2 Mal editiert, zuletzt von Axolotl ()

  • Zitat

    Original von Axolotl
    Erfahrungsgemäß solltest Du in solchen Dingen Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit walten lassen, nicht zu früh aufgeben und am Besten bei verschiedenen Stellen nachhaken. Besonders die Genies bei den sogenannten technischen Überwachungsvereinen lassen sich gerne den "Experten" und "Fachmann" raushängen und sind häufig - wie man dann später feststellen kann - nichts als Dampfplauderer mit weniger Ahnung als der gut informierte Laie. Das Gleiche ist mir auch schon mal auf der Zulassungsstelle passiert. Meine Erfahrungen in dem Bereich waren jedenfalls durchgehend negativ. Ich wünsch Dir trotzdem viel Erfolg.


    Mir wurde heute bei der HU erklärt dass laut Allgemeiner Betriebserlaubnis die RS 250 original nur einen Auspuff haben darf.


    Man lernt nie aus!


    AU ist (laut meiner Erfahrung, 2x) kein Problem mit den Zubehörauspuffen, hatte jedes mal ca 1% CO bei erlaubten 4,5.

    Einmal editiert, zuletzt von Tobias ()