Gibts Tüv'ler im Forum?

  • handelt sich um 'ne Honda NS1 :)
    Hab heute mal beim Tüv angerufen. Honda RS Verkleidung würde ich auf jeden fall eingetragen kriegen, wenn ich 'n Materialgutachten vorlegen kann und das alles ordentlich anbring..
    Wegen der Motorradeintragug meinte er, er braucht nur eine Änderung mit kurzem fahrversuch damit die Kiste schneller als 80 geht. Gutachten würde er dafür nicht umbedingt brauchen, hieß es. Glaub dem zwar alles nicht so recht weil plötzlich alles total einfach und alles ok ist, aber gut, evtl haben die auch die Prüfer getauscht, weil letztes jahr wurde schon wegen nem ESD mit E nummer bei der HU rumgeheult :nixweiss:

  • Hi


    Erfreue ihn doch mit einem Geardata Ausdruck über die geänderte Übersetzung respektive der Geschwindigkeit.


    Über sowas erfreud sich "meiner" immer.


    Schläfmütze

    Meine Nummer : 32 16 8


    Leitsatz in Verkaufsanzeigen" Ich muss aber nicht verkaufen"

  • Jop, wär 'ne Möglichkeit.
    Muss kommende Woche erstmal 'n Datenblatt vom Honda freundlichen besorgen - am besten mit deren Stempel oder so. In den Papieren die ich zu meinem NS1 Rahmen hab stehen Drosseln (Einlass, Auslass) eingetragen, was mir garnicht gefällt. Die Reifenfabrikatsbindung sollte auchnoch weg.


    Für mich ist erstmal die Hauptsache:
    Alles was eingetragen werden muss, sichtbar ist und chance auf 'ne Eintragung hat, eintragen lassen.
    Das teil als Motorrad übern Tüv kriegen (versicherung)
    und der Kiste nach der ganzen aktion Leistung einhauchen. Ich versuch deshalb erstmal zu schauen ob die höchstgeschwindigkeit serie ohne die eingetragenen Drosseln nicht doch über 80 is, weil dann wär das größte Problem schonmal weg.

  • Da verarscht Dich Dein Prüfer aber wohl ein wenig :hehehe:


    Ne NS1 ohne Gutachten, Geräuschprüfung, Abgasmessung usw nur per Übersetzungsänderung als Motorrad umzutragen? Ich denke nicht :)


    Zumal Du mit den Fahrzeugdaten dann wohl eher in die Klasse A1 fällst als in die A.

  • das sollte klappen, ich weiß noch das man damals selbst die MB8 nur mit anderem Ritzel als Motorrad zulassen konnte. Offen hat die ns1 12PS Serie. Man müßte mal seine alten Götz Kataloge durchsuchen, da sind die "Kits" bestimmt noch drin :)
    Microfiche über die ns1 habe ich da, wenn Du was suchst.

    Herr Annelise, duzen ist hier illegal.

  • Zitat

    Original von 19E-299
    Da verarscht Dich Dein Prüfer aber wohl ein wenig :hehehe:


    Ne NS1 ohne Gutachten, Geräuschprüfung, Abgasmessung usw nur per Übersetzungsänderung als Motorrad umzutragen? Ich denke nicht :)


    Zumal Du mit den Fahrzeugdaten dann wohl eher in die Klasse A1 fällst als in die A.


    So schwer ist das nicht. Ich hab auch mal nen simson s70 von 75kmh auf 81 kmh eintragen lassen. Die versicherung wird dann nehmlich sehr billig wenn die 16jährigen damit nicht mehr fahren dürfen. Bei mir stannt damals einfahc im brief sekundärübersetzung geändert auf 16:31 oder so ähnlich. Das ganze bracht in der versicherung eine ersparniss von ca700€ auf ein bisschen über 50€

    Mein Zylinder rasselt nicht. Nein, er spielt mir das Lied vom Tod !!

  • Ohne Gutachten? Dann Respekt und mein Beileid an den Prüfer, der hat da ein wenig seine Kompetenzen überschritten oder Du nicht grade wenig für bezahlt.

  • Bezhalt hab ich fast nix. Waren unter 100€ dabei war aber noch eine vollabnahme oder wie das heißt(halt das was man brauch wenn ein fahrzeug lange abgemeldet ist). Ich hatte nur einen anderen kopierten Brief wo das schon eingetragen ist aber kein richtiges gutachten

    Mein Zylinder rasselt nicht. Nein, er spielt mir das Lied vom Tod !!

    Einmal editiert, zuletzt von Qoohuhn ()

  • Zitat

    Original von 19E-299
    Ohne Gutachten? Dann Respekt und mein Beileid an den Prüfer, der hat da ein wenig seine Kompetenzen überschritten oder Du nicht grade wenig für bezahlt.



    wieso hat er seine kompetenzen überschritten???

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Ohne Gutachten über Nachweiß der Einhaltung der Geräusch- und Abgasvorschriften ist sowas nicht mehr eintragbar. Auch nicht von nem AAS nach §21. Vor paar Jahren mags über Gefälligkeitseintragungen gegangen sein.