gegen eBay betrüger vorgehen

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    Original von F41TH
    Klingt für mich bis dahin extrem nach vorsatz - wieso sollte man sonst so versuchen den Namen des Verkäufers zu verschleiern?


    Naja vlt hat halt einfach nen kumpel den motor reingestellt, weil er selber keinen account hat oder halt nicht 18 ist. Welchen von beiden zeigsten an? Der Acc besitzter oder dein absender?

    Mein Zylinder rasselt nicht. Nein, er spielt mir das Lied vom Tod !!

    Einmal editiert, zuletzt von Qoohuhn ()

  • Zitat

    Original von Qoohuhn


    Naja vlt hat halt einfach nen kumpel den motor reingestellt, weil er selber keinen account hat oder halt nicht 18 ist. Welchen von beiden zeigsten an? Der Acc besitzter oder dein absender?


    Werd ich mit dem Polizisten besprechen bei dem ich die Anzeige aufgeb. Am liebsten würd ich beide anzeigen, aber mal sehen. Am liebsten vorsorglich beide, aber mal sehen

  • Bitte vertauscht hier die Instrumente unseres Rechtsstaates nicht!


    Wenn man eine Anzeige stellt, hat das höchstens psychologische Wirkung, sonst nichts.


    Die Anzeige bei der Polizei bewirkt eine Hinzunahme der Staatsanwaltschaft aus STRAFRECHTLICHER Sicht.
    Das bringt dir aber als Verkäufer gar nichts! Denn deine Ansprüche sind zivilrechtlicher Natur!


    Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen (§433 BGB), dies inkludiert ein mehrseitiges Rechtsgeschäft.
    Dieses geschäft besteht aus übereinstimmenden Willenserklärungen (ebay), Angebotsannahme, Übergabe des Artikels und Übergabe des Kaufpreises (in genau dieser Reihenfolge, auch wenn der Käufer meist in Vorleistung tritt) (§ 929 und 929 a BGB Einigung und Übergabe der Kaufsache)


    Da du den Artikel nicht gesehen hast sind die Angaben, die der Verkäufer gemacht hat bindend!


    § 434 BGB: Sachmangel


    nach Abs1 und Abs 2 § 434 BGB liegt ein Sachmangel vor wenn:


    sie (die Sache) sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


    Rein rechtlich gesehen hast du schon fast gewonnen, wenn du zeitlich kurzfristig genug reagierst und dem Ansprechpartner aus ebay, der dein primärer Vertragspartner ist, ein Schreiben schickst, in dem du den Kaufvertrag rückgängig machen möchtest aufgrund verdeckter Sachmängel mit Verweis auf den Paragraphen wie oben.


    Reagiert der VK dann nicht --> Anwalt.
    Der soll ein Schreiben aufsetzen, das hat aber im ersten Step nur psychologische Wirkung.


    Der nächste Schritt ist dann ein technisches Gutachten (wird zwischen 300 und 1000 euro kosten schätze ich). Für Anwalt und Sachverständigengutachten trittst du in Vorleistung.


    Wenn du allerdings den Prozess gewinnst, wovon man stark ausgehen kann, dann muss die Gegenpartei alles bezahlen, auch deine Gerichts/Rechtshilfekosten.


    Problem dabei: Ein solcher Prozess wird idR versucht mit einer Art Schiedsspruch vor der Verhandlung zu vermeiden. Diese "Schiedssprüche", eher bekannt als außergerichtliche/vorgerichtliche Einigung, (Schiedssprüche an sich sind Bestandteil des int. Wirtschafts-privatrecht) gehen vom Richter aus, der dann auf den Gutwillen der Parteien hinweist.
    Werden die sich nicht einig kommt es erst zum Prozess.


    Von Einreichen der Klage über den Anwalt bis hin zum Ausgleich der Kosten vergehen aber min 18-22 Monate. Du brauchst also einen langen Atem.


    Weiterhin ist dann nicht geklärt, ob du nicht auf deinen Kosten sitzen bleibst, denn wenn die Gegenpartei mittellos ist (hartz IV, insolvent usw.) hast du verloren.


    Und höre nicht auf den Rat mancher, die denken sie würden sich mit den gängigen Rechtsirrtümern auskennen. Die meisten vertauschen Recht haben (subjektiv) mit Recht haben (objektiv und juristisch).
    Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.


    Der Richter muss unabhängig entscheiden, und der entscheidet nur aufgrund neutraler Sachverhalte, Fakten und natürlich auf Grundlage des BGB. Er hat keine Zeit sich mit Details auseinanderzusetzen und wird ein Gutachten als Entscheidungsgrundlage hernaziehen.
    Und unsere Gesetze sprechen halt eine andere Sprache als die der Leute, die immer denken Recht zu haben. Denn die sind meist im Unrecht.


    Gruß Manuel (Fast-Jurist :-) )

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

    2 Mal editiert, zuletzt von Manuel ()

  • und...wegen was hast du ihn nun angezeigt?

    Meine Nummer : 32 16 8


    Leitsatz in Verkaufsanzeigen" Ich muss aber nicht verkaufen"

  • es wurde nachgeprüft und keine der angegebenen Addressen stimmt.
    Weder die Addresse die in eBay hinterlegt wurde existiert, noch die Addresse über den das ganze Verschickt wurde. D.h. das Risiko dass die ganze Geschichte im Sand verläuft ist rießengroß geworden - da bleib ich lieber auf meiner miese stecken und versuch was aus dem vergoldetem Schrott den ich jetzt besitze zu machen und die Zeit die ich bei Polizei, Anwalt und dazwischen verbringen würde sinnvoll einzusetzen - und meine aktivitäten in eBay werden bis auf das verkaufen wohl extrem eingeschränkt.