Beiträge von martingt750

    Hier ein Auszug eines Artikel aus dem Werkstattmagazin. Das Datum ist 1.1.89, vor dem keine AU gemacht werden muss!

    Da hat der Prüfer mit 1998 vielleicht einen Zahlendreher gehabt.

    Abgasuntersuchung beim Motorrad: Welche Fahrzeuge müssen geprüft werden?

    Eine Abgasuntersuchung des Motorrads muss nicht bei jedem Fahrzeug-Typ durchgeführt werden. Zur Prüfung verpflichtet sind:

    • Krafträder mit einem Fremdzündungsmotor, der einen Hubraum von mehr als 50 cm² oder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometer pro Stunde erbringt
    • Quads und dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leermasse von maximal 400 Kilogramm.

    Nach den Richtlinien für eine Abgasuntersuchung von Motorrädern sind folgende Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeug-Typen von einer Untersuchung ausgenommen:

    • Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1989 zugelassen worden sind
    • Motorräder mit Dieselmotor

    Dieselmotorräder werden derzeit von keinem Großhersteller seriell produziert, lediglich vereinzelte Kleinhersteller bieten solche Modelle an. Auch individuell hergestellte Dieselmotorräder fallen in diese Kategorie und müssen keine Abgasuntersuchung unterzogen werden.

    • Kleinkrafträder

    Als Kleinkrafträder werden alle Fahrzeuge bezeichnet, die weniger als 50 cm² Hubraum oder 4 KW Motorleistung besitzen, dementsprechend also auch die umgangssprachlich Mofas oder Mopeds genannten Fahrzeugtypen.

    Moin,

    ja, die Eintragung wird kaum ein Prüfer machen. Es sind u. A. ausgiebige Probefahrten und ggf. Festigkeitsgutachten des Fahrwerks gefordert., da bist Du schnell bei mehreren 1000 €€€. Hier in Berlin benötigt man für die 07er Nummer ein historisches Gutachten, d. h. originales oder mit zeitgenössischem Zubehör versehenes Fahrzeug im Zustand mindestens 2-3, also das gleiche wie beim H Kennzeichen. Kurzzeitkennzeichen geht auch nicht mehr, Fzg. muss TÜV haben! Eher noch einen Versuch wert das Teil als Eigenbau zugelassen zu bekommen.

    Gruss Martin