TÜV-Termin überzogen?

  • Achtung Falle!!!!!


    Wer in Bayern bei der Kfz-Zulassungsstelle ein Fahrzeug abmeldet, dessen nächste Hauptuntersuchung (HU) seit mehr als 8 Monaten überfällig ist, dem steht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ins Haus!


    Auf Anweisung des bayer. Innenministeriums hat die Zulassungsstelle diese Überziehung des TÜV-Termins an die Zentrale Bußgeldstelle in Wunsiedel zu melden und von dort kommt eine Zahlungsaufforderung und der Hinweis auf 2 Punkte in Flensburg!


    Es ist egal, ob das Kfz. weiter im Verkehr bewegt wurde, in der Garage stand oder zerlegt war.


    Es ist vom Gesetzgeber bundesweit lt § 29 der Straßenverkehrs- Zulassungsverordnung vorgeschrieben, dass ein zugelassenes Fahrzeug auch TÜV haben muß!
    Und zwar unabhängig davon, ob es im Straßenverkehr eingesetzt wird oder nicht!
    Diese Regelung gibt es angeblich inzwischen europaweit!


    Wenn gegen so einen Bußgeld-Bescheid Einspruch eingelegt wird, kommt es zu einer richterlichen Entscheidung, also einem Verfahren.
    Dort könnte der Nachweis, dass das Fahrzeug zerlegt war und deshalb nicht geeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen, u. U. hilfreich sein und den Richter u. die Behörden dazu bringen, "Gnade vor Recht" ergehen zu lassen ("Gnade!")!
    Nachweis ist nicht einfach! Zeugen, die sich erinnern können, das Fahrzeug vor Ablauf des Termins zerlegt gesehen zu haben? Könnte inzwischen wieder zusammengebaut sein und nun wieder zerlegt! Schwierig!


    Wenn allerdings bei Abmeldung die TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen unleserlich und der Fahrzeugschein verloren gegangen ist, kann die Zulassungsstelle nicht feststellen, das der TÜV-Termin überschritten ist!!!!


    Ich bin kein Rechtsverdreher und habe meine Erkenntnisse hierzu aus einem Artikel der "Oldtimer Markt".


    Ist also ausdrücklich keine Rechtsberatung!
    Ich hafte nicht für die Folgen von verlorengegangenen Plaketten u. Zulassungen!


    Racepa

  • Meine Bolle stand 6 Jahre ohne TÜV in der Firma.


    Haben sie nun abgemeldet.


    Mike

  • Mikebike,


    Frangn gehört doch etwa zu Bayern? Sch.....!
    Lass Dich schnell ausbürgern, ehe Du aus Deiner Nachbarschaft Wunsiedel Post bekommst!
    Mögen Dir alle Schutzheiligen beistehen bei Deinem schweren Weg!


    Im Ernst, fang an, Dir Zeugen zu suchen, die bestätigen können oder wollen, dass Du das Fahrzeug in dieser ganzen Zeit nicht benutzt hast u. frage sie gleich, ob sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben oder als Zeuge für Dich vor Gericht erscheinen wollen!
    Hast Du Rechtschutzversicherung?


    Racepa

  • dann hoffe ich mal das das in NRW anders gehandhabt wird.....
    just heute habe ich meine "dicke" abgemeldet, auch 3 Jahre abgelaufen....... werde bei Ärger hier mal berichten.


    Horrido

    Herr Annelise, duzen ist hier illegal.

  • Wie kommt man da denn legal raus.
    Mein Werkzeuganhänger ist bseit 3 jahren drüber.
    Gibt es Mecker wenn ich zum TÜV fahre oder muß ich nur doppelt zahlen - was ja eigentlich auch sehr frech ist.

    Larmoyant

  • Hallo drschneider,


    angeblich wird nur hier in Bayern so verfahren!
    Bei uns gehen die Uhren anders!


    Racepa

  • doppelte TÜV-Gebühr auf jeden Fall PSW, und die Plakette immer schön im 2Jahre Rhytmus, nicht ich warte bis nächstem 1sten und hab wieder einen Monat gewonnen :smiling_face_with_sunglasses:


    Horrido

    Herr Annelise, duzen ist hier illegal.

  • PSW,


    der TÜV hat sich geweigert, in sogenannter Amtshilfe an die Zulassungsstellen die Leute zu melden, die den Prüf-Termin überzogen haben.
    Man muß an seine Kunden denken, ist die Meinung des TÜV!
    Die haben in den letzten Jahren ganz schön ihre Meinung geändert, seit sie das Monopol verloren haben. Waren früher teilweise recht beamtenmäßig, vorsichtig formuliert!
    Wenn jetzt Termin überzogen, wird Prüfung gemacht u. Plakette für den Prüfzeitraum des Fahrzeuges erteilt (WoMo über 3,5 to nur 1 Jahr). Dann wird von diesem Zeitraum weg eine neue Plakette erteilt, natürlich so, als ob eine neue Prüfung gemacht wurde und immer so weiter, bis man im aktuellen Zeit-Fenster angekommen ist.
    Die meckern nicht, sie bekommen ja Dein Geld!
    Du kannst sie natürlich auch ärgern, wenn Du darauf bestehst, dass Du für Dein Geld auch eine zweite Prüfung haben willst!
    Warnung, stehst Du sicherlich am nächsten Tag in der Bildzeitung!
    Ich glaube nicht, dass die Dir zuhören, wenn Du murmelst, dass der Hänger seit drei Jahren in einer Werkstattecke zugebaut gestanden ist und Du ihn erst jetzt beim Aufräumen wiedergefunden hast!
    Murmel mal gelegentlich zurück!


    Racepa

  • Wenn die Jungs dich auffer Straße damit erwischen bekommst von Politesen sowie den Grünen Pünktchen und Bußgeld! Und das ab dem Moment wo die Plakette abgelaufen ist schon frist von 2 Monaten gibt es seit diesem Jahr Deutschlandweit nicht mehr.