Hallo Forum,
mich würde mal interessieren, wie es mit der Zulassung von Dämpferelementen aus dem Zubehör aussieht.
Verändere ich ein Federbein bzw. baue ich ein anderes ein, welches andere Werte hat, so benötige ich zur Eintragung ein Teilegutachten, ABE etc.
Wenn ich aber ein Federbein eines anderen Herstellers einbaue, welches in den Dimensionen, sprich:
- Dicke der Feder
- Länge der Feder und Anzahl der Wicklungen
- Länge des Federbeines von Auge zu Auge
komplett dem original entspricht und keine Höhenverstellung hat, sprich die bauartbedingte Höhe nicht geändert wird,
muss ich es dann trotzdem eintragen lassen?
Beim Auto ist es ja so, dass man Stößdämpfer tauschen kann wie man will. Solange nichts verändert wird, muss auch nichts eingetragen werden.
Selbst ein verstellbarer Dämpfer (Zug/Druckstufe) muss nicht eingetragen werden. Lediglich wenn sich die Fahrzeughöhe ändert, also bei Änderung der Federn.
Ich frage deshalb, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass rein rechtlich kaum Probleme gibt denke ich (reine Annahme).
Aber so wie ich den TÜV kenne, fangen die direkt an rumzumosern wenn nicht alles original ist.
Hat da einer Erfahrungswerte? Oder ist das ne rechtliche Grauzone?
Danke!