RG125 aus der Schweiz

  • Ist es ein Problem, ein Motorrad, eine Suzuki RG125 aus der Schweiz hier in Deutschland zu Tüven und zuzulassen? was brauche ich dafür für Unterlagen?Hat da jemand schon Erfahrungen?

  • Hi,


    nö kein Problem.


    Du brauchst den schweizer Fahrzeugausweis (ungültig als Abmeldenachweis), die Unbedenklichkeitsbescheinigung welche Du bei der Einfuhr vom deutschen Zoll bekommst.
    Bei der Datenermittlung ist eine Kopie vom Typenschein (bekommst Du mit der Typenscheinnummer aus dem Ausweis bei jedem Strassenverkehrsamt oder amtlicher Prüfstelle in der Schweiz (AGVS, TCS) hilfreich, insbesonders wenn das Moped nicht nachweislich einem in D Typisiertem entspricht.

    Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung und Überarbeitung der Motorkonstruktion konnten die notwendigen Arbeitstakte von 4 auf 2 reduziert werden.

  • Ein Freund von mir verkauft seine RG125 mit deutscher Zulassung für 'nen Freundschaftspreis. Schau mal im Biete Bereich!