ZitatOriginal von Pagai
.....WAS HAST DU VOR IN GOTTES NAMEN??? :D
in zukunft nur noch hochexplosiven spritt tanken
ZitatOriginal von Pagai
.....WAS HAST DU VOR IN GOTTES NAMEN??? :D
in zukunft nur noch hochexplosiven spritt tanken
ZitatOriginal von faeka
scheint wohl in mode gekommen zu sein
siehe text
http://www.ebay.de/itm/Grosbri…taria&hash=item416f8a50ec
durch faeka wieder auf den tisch gekommen bin ich wieder aktiv geworden.
ich habe den user ja mehrfach gemeldet aber es kam nie was zurück von ebay.
also habe ich ebay per email direkt angeschrieben.
nach drei damen die mir scheinbar nicht folgen konnten und ich schon sowas schreiben wollte wie "final lerne ich also daraus das wenn ich mich mal so asozial verhalten sollte bei ebay auch ungeschoren davon komme" "danke ich ebay für die adresse von diesem mann und werde bei einem persönlichen besuch freundliche grüße auch in ihrem namen übermitteln".
bekam ein mann meine email in die finger und zack war die bewertung weg.
hier der schriftverkehr :D
ZitatHallo Ebay, ich habe den Herren schon mehrmals gemeldet, doch seine Bewertung steht immer noch in meinem Profil. Dieser Herr hat mich nachweißlich erpresst, hat die vorab angegebenen Versandkosten im nachhinein nicht akzeptiert, nicht bezahlt und mich beleidigt. Also macht euren Job und entfernt verdammt noch mal endlich diese ungerechtfertigte Bewertung. MfG
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie möchten die enthaltene Bewertung löschen lassen. Es tut mir Leid dies zu hören und kann Ihre Verärgerung darüber sehr gut nachvollziehen. Gern gebe ich Ihnen Auskunft.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen dabei zur Verfügung:
1. Kommentieren Sie die erhaltene Bewertung
2. Melden Sie Ihren Käufer
3. Beantragen Sie eine Überarbeitung der Bewertung
1. Kommentieren Sie die erhaltene Bewertung
Um potentiellen Käufern zu erklären, wie es zu dem Sachverhalt gekommen ist, können Sie Ihrer erhaltenen Bewertung einen Ergänzungskommentar hinzufügen. So geht's:
- Rufen Sie die eBay-Startseite und gehen Sie nach unten zum Seitenende.
- Klicken Sie ganz unten auf "Bewertungsportal".
- Klicken Sie rechts auf "Ergänzungskommentar für abgegebene Bewertungen".
- Klicken Sie neben dem Kommentar, den Sie ergänzen möchten, auf "Ergänzungskommentar".
- Geben Sie Ihren Ergänzungskommentar in das Feld ein.
- Klicken Sie auf "Ergänzungskommentar abgeben".
2. Melden Sie Ihren Käufer
Wenn es zu Schwierigkeiten mit Ihrem Käufer kommen sollte, haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, einen Käufer zu melden. Wir werden den Fall dann prüfen und entsprechende Maßnahmen gegen den Käufer einleiten. Auf der folgenden Seite erfahren Sie, wie Sie unter anderem eine Bewertungserpressung oder einen Bewertungsmissbrauch eines Käufers melden können:
http://pages.ebay.de/help/policies/buying-practices.html
3. Beantragen Sie eine Überarbeitung der Bewertung
Unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihren Käufer bitten, eine für Sie abgegebene neutrale oder negative Bewertung zu überarbeiten. Voraussetzung ist, dass
- Sie das Problem zur Zufriedenheit des Käufers gelöst haben oder
- Ihr Käufer bei der Abgabe der Bewertung einen Fehler gemacht hat.
Ich empfehle Ihnen, sich mit dem Käufer in Verbindung zu setzen, bevor Sie einen Antrag auf Bewertungsüberarbeitung stellen. Sie können damit sicherstellen, dass dieser dem Antrag auch zustimmt. Hier erläutern wir Ihnen, wie Sie die Überarbeitung beantragen können:
http://pages.ebay.de/help/feedback/revision-request.html
Ich habe Ihre E-Mail an die entsprechende Abteilung weitergeleitet.
Ich kann Ihnen noch kein festes Datum dafür nennen, wann die Recherche abgeschlossen sein wird. Ein Kollege oder ich werden uns aber umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir Ergebnisse vorliegen haben.
Ich wünsche Ihnen, dass sich diese Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären lässt und einen guten Start ins neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Eleonor V
eBay Kundenservice
ZitatLiebe Frau, Möglichkeit 1 und 2 habe ich bereits in Anspruch genommen. Seitens Ebay keine Reaktion oder Rückmeldung, bis dato also nichts passiert. Wenn Sie dazu den bei Ihnen eingegangen Schriftverkehr einsehen werden Sie sehen das Möglichkeit 3 ausgeschlossen ist. Ich habe das Vorgehen des Users moanita2 ausgiebig beschrieben und auf mein Ebay Nachrichten Postfach als Beweis verwiesen, da sämtlicher Schriftverkehr darüber lief. Checken Sie bitte die Bewertung des vermeintlichen "Käufer" die mir gegeben wurde. Fakt ist der User hat nichts bezahlt, Fall wurde erfolgreich geschlossen. Dieser hat mich aber vorher noch unberechtigterweise zu meinem Nachteil bewertet. Und das geht ja wohl mal gar nicht. Mit freundlichen Grüßen
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie teilen uns mit, dass Sie die erhaltene Bewertung von Ihrem Käufer "moanita2" als nicht gerechtfertigt empfinden und bitten um eine Prüfung. Eine negative Bewertung ist unerfreulich und ich kann Ihre Enttäuschung darüber sehr gut nachvollziehen.
Ich habe das Profil Ihres Käufers im Hinblick auf die Bewertung eingehend geprüft. Dabei bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die erhaltene Bewertung nicht gegen unsere Grundsätze verstößt. Daher kann ich die Bewertung nicht entfernen.
Wir sind in solchen Fällen stets um Objektivität bemüht. Wir berücksichtigen sowohl Ihre Sichtweise als auch die Ihres Käufers. Bei gegensätzlichen Aussagen können wir jedoch nicht darüber entscheiden, welche Darstellung den Tatsachen entspricht.
Bedenken Sie bitte, dass die vollständige Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer für uns nicht nachvollziehbar ist. Ob und wie Sie mit Ihrem Handelspartner kommuniziert haben, können wir nicht im Gesamten einsehen. Auch etwaige Telefonate können wir nicht prüfen.
In welchen Ausnahmefällen wir Bewertungen entfernen, können Sie hier nachlesen:
http://pages.eBay.de/help/policies/feedback-removal.html
Welche Möglichkeiten haben Sie, Ihre Bewertung dennoch zu bearbeiten?
Ich empfehle Ihnen, die erhaltene Bewertung zu kommentieren. Somit können andere Mitglieder Ihre Sichtweise nachvollziehen. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies für Kaufinteressenten sehr hilfreich ist. Die Bewertung wird durch Ihre Antwort relativiert. Potenzielle Käufer können so erkennen, dass und wie Sie als Verkäufer in einem solchen Fall reagieren.
Unter folgenden Link finden Sie eine Anleitung, wie Sie auf Ihre erhaltene Bewertung antworten können:
http://pages.ebay.de/help/feedback/respond.html
Unsere Empfehlung:
Oft ist es sinnvoll, den Handelspartner telefonisch zu kontaktieren, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Sie können dann anschließend eine Überarbeitung der Bewertung durch den Käufer beantragen. Dieser hat dann die Möglichkeit, die abgegebene Bewertung nachträglich zu ändern. Da der Käufer nach dem Antrag auf Bewertungsüberarbeitung nur 10 Tage Zeit hat, darauf zu reagieren und die Bewertung zu ändern, sollten Sie ihn vorher darüber informieren und klären, ob er mit der Überarbeitung einverstanden ist.
Hier erklären wir Ihnen, wie es geht:
http://pages.ebay.de/help/feedback/revision-request.html
Herr Dreikorn, ich wünsche Ihnen, dass Sie mit Ihrem Käufer doch noch eine einvernehmliche Lösung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Felicitas D
eBay-Sicherheitsteam
ZitatHallo, können Sie mir bitte aufhören mit Ihren Standarttextbausteinantworten zu entgegnen? Es geht NICHT darum was in der Bewertung steht, sondern das moanita2 mir eine Bewertung geben konnte obwohl er seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Das sollte doch klar sein, da der Fall eines nicht bezahlten Artikels bei Ihnen zu meinen Gunsten abgeschlossen wurde. Ich moanita2 doch auch nicht mehr bewerten. Hier der Schriftverkehr von dem Herren an mich: ...
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie wünschen eine erneute Prüfung der vom Käufer "moanita2" erhaltenen neutralen Bewertung, weil Sie diese ungerechtfertigt finden.
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass es für Verkäufer wichtig ist, ein makelloses Bewertungsprofil vorweisen zu können und habe den Sachverhalt unabhängig von der ersten Einschätzung erneut geprüft. Leider muss auch ich Ihnen mitteilen, dass wir diese Bewertung nicht löschen können, da Sie nicht gegen unsere Grundsätze verstößt. Der Käufer bemängelt in seiner Bewertung nur, dass die Transaktion abgebrochen wurde, was der Wahrheit entspricht.
Da der Käufer auf Ihren geöffneten Problemfall des unbezahlten Artikels reagiert hat, verliert er auch nicht sein Bewertungsrecht, Herr D. Ich habe mir Ihren stattgefundenen Schriftverkehr angesehen und muss Ihnen sagen, dass der Käufer definitv die Absicht hatte, den Artikel auch zu bezahlen und nur erfragte, ob ein günstigerer Versand möglich ist. Dies ist sein gutes Recht, ebenso wie es Ihr Recht war, dies abzulehnen.
Herr D, wir bitten Sie, unsere Entscheidung zu akzeptieren und wünschen Ihnen weiterhin nur positive Erfahrungen beim Handel auf eBay.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia L
eBay-Sicherheitsteam
ZitatHallo Frau, Er wollte schlußendlich gar nichts bezahlt siehe seine letzte Nachricht zur Rechnung. Nur die Versandkosten die ER für richtig hielt wollte er mal bezahlen. Das kann man doch nicht nach dem Ende einer Auktion aushandeln wie es einem beliebt. Und wenn es einem nicht passt bezahlt man einfach nicht. Ich habe ihm die Versandkosten die aus der Auktion schon bekannt waren nochmals freundlichst aufgeschlüsselt, ihm erneut die Rechnung zugestellt und musste mich dann beleidigen lassen. Das sind zwei Punkte gegen die er verstoßen hat. Nicht umsonst kann man doch genau aus diesen Gründen User melden. Er hätte mich vor Ende der Auktion anschreiben sollen, aber auch dann muss ich doch nicht extra in die Stadt fahren für einen kleineren Umschlag der ihm 55 Cent spart. Und wie bitte hat er auf die Meldung des nicht bezahlten Artikel reagiert? Durch Zahlung? Das ist nicht lache, es kam nichts an auf meinem Konto. Und Ebay gingen so auch die Gebühren verloren. Mit freundlichen Grüßen
Und nun mein Held der mich versteht.
ZitatAlles anzeigenHallo Herr D,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie teilen mir mit, dass Sie mit der Bewertung des Käufers "moanita2" nicht einverstanden sind und um eine erneute Prüfung bitten.
Ich habe mir die Bewertung und die von Ihnen übermittelten Informationen erneut für Sie angesehen. Selbstverständlich akzeptiert der Käufer bei Gebotsabgabe die Bedingungen des Verkäufers und ist nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden weil Nachverhandlungen seitens des Verkäufers nicht akzeptiert werden.
Aus diesen Gründen teile ich die Einschätzung meiner Kollegen nicht und habe die Bewertung bereits vollständig entfernt.
Ich möchte mich für die Unannehmlichkeiten bei Ihnen entschuldigen und hoffe, dass Ihre zukünftigen Transaktionen wieder rundum reibungslos verlaufen.
Herr D, ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg auf eBay sowie einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Markus V
eBay-Sicherheitsteam
ZitatSehr geehrter Herr V,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und freue mich, dass Sie im Gegensatz zu Ihren 3 Kollegen vorher den Sachverhalt und die rechtlichen Hintergründe sofort erkannt und entsprechend gehandelt haben. Ganz klar sind Sie der Mitarbeiter des Monats Januar aber auch der Kollege der das hier nun ließt und den Dank direkt an Sie weiter leitet.
Mit freundlichen Grüßen
Hi
harte Nummer....traurig das die 3 Frauen es nicht kapiert haben, bzw. das Problem(Der Herr Rechtsanwalt) nicht erkannt haben.
Bei ebay denken alle man wäre doof.
Hab ein Auto über ebay verkauft.Der Höchstbietende hat null Bewertungen , seit 1.1.13 angemeldet.
Na egal jeder war mal neu bei ebay.Ich schicke ihm eine mail mit meiner Handynr ,weil ich wissen wollte wann er den Wagen abholt.
Am nächsten Tag rief mich ein schlecht deutschsprechender Asiate an.(hat nichts mit Rassismus zutun).
Er fragte ob ich ihm das Auto nach HH bringen könnte ,weil er ein Kleinkind hat und seine Frau im Urlaub ist. Naja er sollte mir dann mal seine Adresse mailen ,ich würde mich dann melden was mir an Zusatzkosten entstehen.
Er schickte die Adresse .Mittlerweile hatte ich seine Adresse auch bei ebay gefunden.
Komischerweise waren es zwei unterschiedliche Adressen.
Da gingen bei mir alle Warnlampen an.Hab ihm nun eine mail geschickt das er erstmal 20% des Kaufpreises überweisen soll.
Mal sehen wie es weiter geht , bis dato habe ich noch keine Antwort.
Gruß Scani