Neue Motorradregelungen in Belgien

  • Tach zusammen


    Regelungen in Belgien
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    Tragen von Schutzkleidung


    Für Motorradfahrer und deren Beifahrer gehören nicht nur wie bisher Schutzhelme zur
    vorgeschriebenen Ausrüstung. Sie müssen jetzt außerdem Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Zudem sind Stiefel oder Stiefelletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen. Weitergehende Bestimmungen zur Farbe oder Beschaffenheit der Kleidung enthalten die belgischen Vorschriften nicht. Verstöße werden mit Geldbußen ab 50 Euro geahndet.


    Parken auf Gehsteigen


    Motorräder dürfen innerorts auf Gehsteigen geparkt werden. Voraussetzung ist aber,
    dass Fußgänger nicht behindert werden und für diese noch ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen verbleibt. Kleinkrafträder dürfen generell auf Gehsteigen abgestellt werden, wenn Fußgänger dadurch nicht behindert werden.


    Mitnahme von Kindern auf Motorrädern


    Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren dürfen nur noch auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 ccm als Beifahrer mitgenommen werden und dann nur in einem hierfür geeigneten Kindersitz. Die Mitnahme von Kindern unter 3 Jahren auf Motorrädern ist generell verboten.


    Vorbeischlängeln


    Das Vorbeischlängeln mit Motorrädern an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen ist jetzt erlaubt. Hierbei darf jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und zu überholendem, langsam fahrenden Fahrzeug darf nicht mehr als 20 km/h betragen.


    Befahren von Busspuren


    Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen für Busse reservierte Fahrspuren befahren, sofern dies durch Zusatzschilder mit den entsprechenden Symbolen für diese Fahrzeuge gestattet ist.


    Trikes auf Autobahnen


    Das Verbot von Trikes mit einem Leergewicht unter400 kg auf Autobahnen wurde aufgehoben.


    Motorräder mit Beiwagen und Anhänger


    Motorräder mit Beiwagen dürfen einen Anhänger ziehen, sofern das Rad des Beiwagens mit einer Bremse ausgestattet ist.


    Neues Verkehrszeichen: Durchfahrt für Quads verboten


    Neu ist das runde Verbotsschild (roter Rand, weiße Fläche, Symbol für Quad).


    Quelle: ADAC


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    Gruß
    Dirk

  • Da scheinen sich ja tatsächlich ein paar Leute sinnvolle Gedanken gemacht zu haben :like:

  • hm.... bis vor kurzen hieß es auch noch, das warnwesten getragen werden müssen, sofern nicht mindestens xx cm² an reflektionsmaterial am kombi verbaut ist :nixweiss: wurde das vorhaben somit also wieder "gekippt"???

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • naja ich zB wohn 30 km von der grenze, von daher schon ganz interessant. Finde die Regelungen jedenfalls ganz gut. Wo ich den Threadtitel gelesen hatte, habe ich schon mit irgendwelchen Hiobsbotschaften gerechnet :winking_face:

  • Zitat

    Original von SKD
    naja ich zB wohn 30 km von der grenze, von daher schon ganz interessant. Finde die Regelungen jedenfalls ganz gut. Wo ich den Threadtitel gelesen hatte, habe ich schon mit irgendwelchen Hiobsbotschaften gerechnet :winking_face:


    ...für Hiobsbotschaften ist Deutschland zuständig...nicht aber Belgien. Und das lassen die deutschen Behörden sich nicht kampflos aus der Hand nehmen :freak


    Ansonsten sind doch viele beschriebene Sachen recht gut. Und das :like:


    michl