Haftung Versicherung bei illegalen Teilen

  • Hallo zusammen.


    Ich benötige FUNDIERTES Wissen in Sachen Versicherungsschutz.


    Fall 1: Ich fahre mit meinem Motorrad, wohlwissend einen vorsätzlich illegal montierten Auspuff zu benutzen, durch die Weltgeschichte und verursache einen Unfall, z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit.


    Während eines Gutachtens der Versicherung, stellt der Gutachter fest, dass der Auspuff illegal war, keinen Kat und keine ABE besaß.


    Kann die Versicherung


    a: die Zahlung der zivilrechtlichen Ansprüche der Gegenpartei verweigern?? Meine Annahme: rechtlich nicht machbar, da gesetzlich bis zur Mindestversicherungssumme garantiert werden muss. Diese jedoch ist begrenzt (Personenschäden 7,5 Mio, Sachschäden 1 Mio, Vermögen 50k€)


    b. die Zahlungen der zivilrechtlichen Ansprüche an die Gegenpartei (die ich geschädigt habe) von mir zurück verlangen?? Wenn ja, in welcher Höhe?? Ist das eine Fallentscheidung z.B. nach Einkommen? Oder gibt es eine pauschale Deckelung??


    Bei Trunkenheitsfahrten z.B. kann die Versicherung bis zu 5000€ im Schadenfall zurückverlangen.


    Nach VVG ist ein Ausschluss der Leistung lediglich dann legitim, wenn der Schaden mit Vorsatz verursacht wurde.


    Auszug VVG
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    Die Versicherungsgesellschaft ist rechtlich gegenüber dem Unfallopfer auch dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Allerdings hat der Versicherer bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung, Fahren ohne Führerschein oder Fahrerflucht (Obliegenheitsverletzungen) gegenüber dem Fahrer des Unfallfahrzeugs einen Regressanspruch in Höhe von 5.000 Euro je Vergehen.


    Lediglich wenn ein Vorsatz nachgewiesen werden kann, ist die Versicherungsgesellschaft nicht zur Leistung gegenüber dem Geschädigten verpflichtet.
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    Wir sprechen hier aber vom Unfall als Solches. Und dieser passiert ja nicht vorsätzlich. Nur die Montage der illegalen Teile ist vorsätzlich.


    Eine Fahrt mit illegalem Auspuff ist danach aber "lediglich" eine Fahrlässigkeit. Zwar wird das Fahrzeug dann vorsätzlich illegal bewegt, der Schaden als solcher wird jedoch nicht vorsätzlich begangen.
    Ergo müsste der Sachverhalt doch der Gleiche sein wie bei Trunkenheit am Steuer... oder?


    Eine Ausnahme könnte natürlich diese sein: Wenn ein Gutachter nachweisen könnte, dass die Änderung am Fahrzeug zu einer solchen Mehrleistung führen würde, dass das Fahrzeug ohne die Änderung gar nicht in der Lage gewesen wäre, den Schaden zu verursachen, dann könnte hier auch grobe Fahrlässigkeit angenommen werden.


    Wie auch immer. Es gibt viele Beiträge zu diesem Thema im Web, allerdings sind 99,9% davon Bullshit, da immer wieder Aussagen getroffen werden wie " finanzieller Ruin" und "volle Haftung" usw.


    Und zum Thema: Nein ich bin nicht betroffen. Ich habe aber einen Fall in der Bekanntschaft, bei dem die Versicherungsleistung verweigert wurde aufgrund eines LEGALEN aber nicht eingetragenen Auspuff an einem Auto, der nicht unfallursächlich war. Es geht hier um eine Teilschuldfrage.


    Und damit zum anderen Fall:


    Es passiert ein unverschuldeter Unfall, z.B. es nimmt mir jemand die Vorfahrt. es ensteht einm Schaden. Die gegnerische Versicherung jedoch möchte nicht zahlen und klagt auf Teilschuld, weil der gegnerische Gutachter einen illegalen Auspuff festgestellt hat.
    Ist eine Teilschuldübertragung rechtens??


    Bitte keine Moralapostel-Beiträge. Wir sind alle alt genug und wissen was wir tun. Nur ist das oft noch rechtliche Grauzone und sagenumwogen. Das möchte ich einfach mal wissen. Das ein Gericht auch anders entscheiden kann, ist mir auch klar.
    Generell würde ich aber mal gerne wissen, inwiefern es Grenzen gibt und mit welchem Risiko man tatsächlich fährt, wenn man nicht freigegebene Teile benutzt.


    Dass die Versicherungen auch nur unser Geld wollen und im Schadenfall am liebsten jegliche Zahlung verweigern, weiß ich ebenso. Ein Freund arbeitet als Versicherungs-Ing. und erzählt mir da die heißesten Stories :shock:


    Wer weiß also was??


    Danke und Gruß

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

    Einmal editiert, zuletzt von Manuel ()

  • beim Moppedfahren kann doch keinen unverschuldeten Unfall haben, da man alleine duch den Betrieb des Moppeds ein erhöhtes Betriebsrisiko eingeht.
    Teilschuld 20 % bei "unverschuldetem" Unfall...Auto fuhr aus Parklücke ..bei einem nahen Familienangehörigen...unglaublich aber wahr...


    Ergo fährt man immer schon mit einer 20% Teilschuld...egal was passiert .

    Meine Nummer : 32 16 8


    Leitsatz in Verkaufsanzeigen" Ich muss aber nicht verkaufen"

  • aus erfahrung:
    ich war nicht schuld... gutachter kam nur mein eigener ans bike...
    sämtliche unbauten haben nicht interessiert, einzig; reifenzustand und profiltiefe, sowie ein blick auf die bremsen, ausserdem sollte der bock sicher sein, also keine wilden dinge.... der rest war absolut latte.....


    gesetzlich :nixweiss:

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Hallo faeka,


    sagen wir mal wir rechnen mit dem Schlimmsten:


    es ensteht ein erheblicher Sachschaden und ein Personenschaden in Millionenhöhe.
    Der Gutachter der eigenen Versicherung stellt dann illegale Teile fest, auch wenn sonst alles in einem super Zustand war.


    was passiert?


    ach ja, wir gehen davon das dass Fahrzeugführer und Fahrzeughalter ein und die gleiche Person sind. Sonst wird es nämlich richtig kompliziert

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • Soweit ich weiß können sie dann auch nur die 5000€ von einem einklagen den rest macht die versicherung

    Mein Zylinder rasselt nicht. Nein, er spielt mir das Lied vom Tod !!


  • Ähem .... und jetzt ? Ich würde es einem Anwalt versuchen und nicht im Netz . :teacher:


    Oder meinst du , das ein Anwalt im Netz Ratschläge gibt ?


    Ich kann dir nur eins sagen , wenn die VS nicht Zahlt und der Geschädigte Wind davon bekommt warum , kannst du ganz schön alt aussehen - Egal aller die jetzt schreien - Fahren ohne Betriebserlaubnis ! :teacher:


    Schönes WE noch


    MB

    Die globale Verblödung ist schlimmer als die globale Erderwärmung :teacher:

  • Zitat

    Original von Schlafmütze
    beim Moppedfahren kann doch keinen unverschuldeten Unfall haben, da man alleine duch den Betrieb des Moppeds ein erhöhtes Betriebsrisiko eingeht.
    Teilschuld 20 % bei "unverschuldetem" Unfall...Auto fuhr aus Parklücke ..bei einem nahen Familienangehörigen...unglaublich aber wahr...


    Ergo fährt man immer schon mit einer 20% Teilschuld...egal was passiert .


    ....das Einfahren in den fließenden Verkehr, auch aus Parklücken, verlangt immer auch eine besondere Vorsicht und Rücksicht auf den übrigen "Straßenverkehr" und dessen anderen Teilnehmer. Wenn also einer ausparkt um in den fließenden Verkehr einfahren will, muss dieser besondere Pflichten wahrnehmen und berücksichtigen. Kommt es jetzt wie auch immer zu einem Unfall ist zu prüfen, wie es passierte. Meist ist somit der Ausparkende Unfallverursacher.....schlußendlich prüfen die Bußgeldstellen o. Staatsanwälte die endgültige Schuldfrage und hier ist es nicht selten, dass beide Seiten eine Schuld zugesprochen bekommen bzw. den Grund des Unfalles zu gewissen Prozentsätzen gelegt haben.


    Ein Beispiel für das Zusprechen einer Teilschuld, da ich deinen Fall ja nicht kenne:


    ...ich persönlich habe mir angewöhnt, damit man mich dann doch eher wahrnimmt, tagsüber auch mit Fernlicht zu fahren. Fahre ich jedoch des Nachts auch nur mit Fernlicht und schalte dies nich ab wenn Gegenverkehr vorliegt, eine Kreuzung o. dessen Bereich befahren wird, muss ich damit rechnen o. wissen, dass ich jemanden blende und "behindere". Dieser Jemand hat zwar die Pflicht bei ungewisser Verkehrslage und eben einer vorliegenden Beeinträchtigung seine momentane Teilnahme und Handlung den Gegebenheiten anzupassen....sprich, er müsste sogar im Zweifelsfall anhalten.....so wie bei tiefstehender Sonne und Blendung halt auch.


    Komme ich jetzt nun in der Dunkelheit mit vollem Licht auf einer bevorrechtigten Straße gefahren und nähere mich einer untergeordenten Straße (Einmündung/Kreuzung) und hier blende ich den Wartepflichtigen so das dieser meine Nähe und gefahrene Geschwindigkeit nicht einschätzen kann und es kommt folgedessen zu einem Unfall, bekomme ich mit 100% Sicherheit eine Teilschuld....wie diese prozentual aus fällt und zugesprochen wird, entscheidet sich im Einzelfall.


    Zitat von Manuel:


    Zitat

    ....grob fahrlässig gehandelt hat....


    Fahrlässig und grobe Fahrlässigkeit

  • Manuel,


    wenn die illegalen Teile nicht ursächlich für den Unfall verantwortlich sind, muss die Versicherung m. E. zahlen.


    Racepa

  • Klar kann ich einen Anwalt fragen, aber den müsste ich auch bezahlen. Es ist ja zumindest für mich kein Akutfall.


    Wie dem auch sei. Interessant wäre wirklich, ob es eine Deckelung bei der finanziellen Haftung gibt.


    Warum ist ganz einfach: kann die Versicherung sich aus der Affäre ziehen, heißt das im Umkehrschluss, dass fahren ohne ABE bzw. Montage von Teilen ohne ABE existenzgefährdend ist.


    Darum gehts. Es könnte ja sein, dass jemand einen Fall kennt.


    Das Gesetz scheint hier auch nicht eindeutig zu sein. Und das Richter sowieso oft anders entscheiden, muss man wohl nicht mehr erläutern.

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • Die VS tun doch alles um nicht bezahlen zu müssen ! :nuts: War und ist doch immer so .

    Die globale Verblödung ist schlimmer als die globale Erderwärmung :teacher: