Hallo zusammen.
Ich benötige FUNDIERTES Wissen in Sachen Versicherungsschutz.
Fall 1: Ich fahre mit meinem Motorrad, wohlwissend einen vorsätzlich illegal montierten Auspuff zu benutzen, durch die Weltgeschichte und verursache einen Unfall, z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit.
Während eines Gutachtens der Versicherung, stellt der Gutachter fest, dass der Auspuff illegal war, keinen Kat und keine ABE besaß.
Kann die Versicherung
a: die Zahlung der zivilrechtlichen Ansprüche der Gegenpartei verweigern?? Meine Annahme: rechtlich nicht machbar, da gesetzlich bis zur Mindestversicherungssumme garantiert werden muss. Diese jedoch ist begrenzt (Personenschäden 7,5 Mio, Sachschäden 1 Mio, Vermögen 50k€)
b. die Zahlungen der zivilrechtlichen Ansprüche an die Gegenpartei (die ich geschädigt habe) von mir zurück verlangen?? Wenn ja, in welcher Höhe?? Ist das eine Fallentscheidung z.B. nach Einkommen? Oder gibt es eine pauschale Deckelung??
Bei Trunkenheitsfahrten z.B. kann die Versicherung bis zu 5000€ im Schadenfall zurückverlangen.
Nach VVG ist ein Ausschluss der Leistung lediglich dann legitim, wenn der Schaden mit Vorsatz verursacht wurde.
Auszug VVG
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Die Versicherungsgesellschaft ist rechtlich gegenüber dem Unfallopfer auch dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Allerdings hat der Versicherer bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung, Fahren ohne Führerschein oder Fahrerflucht (Obliegenheitsverletzungen) gegenüber dem Fahrer des Unfallfahrzeugs einen Regressanspruch in Höhe von 5.000 Euro je Vergehen.
Lediglich wenn ein Vorsatz nachgewiesen werden kann, ist die Versicherungsgesellschaft nicht zur Leistung gegenüber dem Geschädigten verpflichtet.
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Wir sprechen hier aber vom Unfall als Solches. Und dieser passiert ja nicht vorsätzlich. Nur die Montage der illegalen Teile ist vorsätzlich.
Eine Fahrt mit illegalem Auspuff ist danach aber "lediglich" eine Fahrlässigkeit. Zwar wird das Fahrzeug dann vorsätzlich illegal bewegt, der Schaden als solcher wird jedoch nicht vorsätzlich begangen.
Ergo müsste der Sachverhalt doch der Gleiche sein wie bei Trunkenheit am Steuer... oder?
Eine Ausnahme könnte natürlich diese sein: Wenn ein Gutachter nachweisen könnte, dass die Änderung am Fahrzeug zu einer solchen Mehrleistung führen würde, dass das Fahrzeug ohne die Änderung gar nicht in der Lage gewesen wäre, den Schaden zu verursachen, dann könnte hier auch grobe Fahrlässigkeit angenommen werden.
Wie auch immer. Es gibt viele Beiträge zu diesem Thema im Web, allerdings sind 99,9% davon Bullshit, da immer wieder Aussagen getroffen werden wie " finanzieller Ruin" und "volle Haftung" usw.
Und zum Thema: Nein ich bin nicht betroffen. Ich habe aber einen Fall in der Bekanntschaft, bei dem die Versicherungsleistung verweigert wurde aufgrund eines LEGALEN aber nicht eingetragenen Auspuff an einem Auto, der nicht unfallursächlich war. Es geht hier um eine Teilschuldfrage.
Und damit zum anderen Fall:
Es passiert ein unverschuldeter Unfall, z.B. es nimmt mir jemand die Vorfahrt. es ensteht einm Schaden. Die gegnerische Versicherung jedoch möchte nicht zahlen und klagt auf Teilschuld, weil der gegnerische Gutachter einen illegalen Auspuff festgestellt hat.
Ist eine Teilschuldübertragung rechtens??
Bitte keine Moralapostel-Beiträge. Wir sind alle alt genug und wissen was wir tun. Nur ist das oft noch rechtliche Grauzone und sagenumwogen. Das möchte ich einfach mal wissen. Das ein Gericht auch anders entscheiden kann, ist mir auch klar.
Generell würde ich aber mal gerne wissen, inwiefern es Grenzen gibt und mit welchem Risiko man tatsächlich fährt, wenn man nicht freigegebene Teile benutzt.
Dass die Versicherungen auch nur unser Geld wollen und im Schadenfall am liebsten jegliche Zahlung verweigern, weiß ich ebenso. Ein Freund arbeitet als Versicherungs-Ing. und erzählt mir da die heißesten Stories :shock:
Wer weiß also was??
Danke und Gruß