Hallo Leute,
erstmal stelle ich mich vor. Ich heiße Wolfgang und bin neu hier. Mein erstes Moped war 1981 eine RD 400 und nun habe ich wieder Lust auf Zweitakter.
Meine Frage: Ich habe vor eine RD 250 BJ.76 zu kaufen die als Caferacer umgebaut ist. Sie hat nur die nötigsten Teile, auch keinen Öltank und Luftfilterkasten. Es sind offene KN montiert und auch die Fussrasten sind nicht original. Das Fahrzeug ist neu aufgebaut und seit ca.15 Jahren abgemeldet.
Bekomme ich mit dem Modelljahr ein Vollgutachten mit offenen Filtern? Oder anderen Rasten? Der Tank ist auch nicht original aber das wird weniger das Problem sein.
Hat jemand Erfahrung mit sowas?
Grüße aus Stuttgart
offene K+N Filter zulässig bei RD 250 BJ. 76?
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sehr schönes mopet!!!
bei dem bj. solltest du eigentlich keine probleme haben, denn für die mopete bekommst du die teile aufgrund der bj. bedingten "freiheiten" im bereich geräusch und abgas, sicherlich von jeden guten mopet-tüv´ler auch eingetragen.
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Hoffe ich auch, hat jemand so etwas schonmal gemacht?
Möchte den Ofen nicht kaufen und dann nicht zugelassen bekommen.Grüße aus Stuttgart
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sagen wir mal so.... ich habe selbst bei meiner 89´er rgv, nen bearbeitetes luftfiltergehäuse inkl. sportlufi eingetragen bekommen, da es zur zeit der zulassung noch keine so strengen abgasvorschriften bei motorrädern gab.....
sicherlich gibt es den ein oder anderen tüvprüfer der sich an so was stört,... aber das wäre kein grund die flinte ins korn zu werfen... irgendwo gibt es immer einen püfer mit ahnung, der einen sowas dann einträgt...
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hi
da hab ich leider andere erfahrungen hinter mir,ich habs mehrmals versucht,ist allerdings schon sehr lange her...ob die nun kulanter sind...ich mags bei den tüvnervern kaum glauben
haupttotschlag argumente waren bei meinen versuchen immer der krach,der ja nun echt nicht ganzweg zu reden ist...
gruß Richard
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krach ist gut... grade die alten mopeten vor 80, haben doch fast absolute narrenfreiheit aufgrund der db umrechnung bzw. der ehemaligen geräuscherfassung von vor bj 80
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Krach ist messbar.
Und einen Motor kann man per programmierbarer Zündung so auslegen, das dieser eben wenig Krach (= Drehzahl) erzeugt, dass machen unsere Autoherrsteller ja auch nicht viel anders ( Klappenauspuff )
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Zitat
Original von Schlafmütze
Krach ist messbar.Und einen Motor kann man per programmierbarer Zündung so auslegen, das dieser eben wenig Krach (= Drehzahl) erzeugt, dass machen unsere Autoherrsteller ja auch nicht viel anders ( Klappenauspuff )
prog. zündung bei ner rd von 76?
na ja... ob sich der aufwand lohnt ?hier mal die umrechnung von "alt" auf "neu"
"""für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert."""haste also 85 im schein stehen, biste nach heutigen messrichtlinien bis 111db "abgesichert"
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Zitat
hier mal die umrechnung von "alt" auf "neu"
Wo hast du dass denn her? Ganz sicher darf man nicht mal eben 26 db aufs Fahrgeräusch draufrechnen. Wenn dann könnte das nur eine Umrechnung vom Fahrgeräusch zum Standgeräusch sein...
Das messen ist in EWG78-10/15 beschrieben.
Dieses Messverfahren gilt ab 1.7. 1984
wo steht wie es vorher "behandelt" wird?
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http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4usch
im bereich "standgeräusch" findest du was zu der umrechnung von "alt auf neu"