ebay und "spaßbieter"

  • Wie geht ihr vor wenn ihr ständig Rückzieher von den Höchbietenden erlebt?


    Der Fall bei mir:
    Ein Artikel wurde in der vorweihnachtszeit verkauft, auktionsgewinner schreibt er hätte aus versehen auf den falsche Artikel geboten.


    Habe dann das angebot an unterlegene bieter unterbreitet. Wollte keiner.
    Habe dann mit den auktionsgewinner ausgemacht den artikel nochmal einzustellen und er begleicht mir die differenz in gewissen grenzen.


    Gut, also nochmal eingestellt.


    Auktion lief akzeptabel aus, da schreibt mir die neue höchstbietende sie wolle den artikel doch nicht, da ihr freund bereits einen ähnlichen erstanden habe.



    So kann das nicht weitergehen :mecker:


    Darauf zu bestehen und mit Anwalt zu drohen hilft nicht!
    Lohnt es sich wirklich einen Anwalt einzuschalten? Und wenn ja, ist da eine Rechtsschutz zu empfehlen?

  • also mit falsch bieten, mhhh, hört sich sehr komisch an, kann aber passieren. Wissentlich wo drauf bieten und dann: och nö, will ich doch nich....ähhh sorry gehts noch. Ich würde denen freundlich mitteilen das sie mit der Abgabe eines Gebotes einen Vertrag eingegangen sind. Wenn Ihnen das Buch nicht gefällt, ihr Problem. Sie können es ja jederzeit wieder bei ebay verkaufen. Ansonsten wird dies bei ebay gemeldet und negative Bewertung.
    Oder doch mal hier im Forum anbieten :daumenhoch

    Chostingator

  • Mit dem buch hatte ich glücklicherweise keine probleme.
    Die spaßbieterei war mit der xbox.


    Seit man bei ebay als Verkäufer keine negativen Bewertungen mehr abgeben kann, fällt dies als Durckmittel auch weg. Höchtens melden kann man den nicht-zahler noch, aber was das im Endeffekt bringt :nixweiss:

  • Hallo,


    wie schon geschrieben...es kommt ein wirksamer Vertrag zu Stande. Je nach Wert der Auktion "lohnt" sich der Gang zum Anwalt. Meistens reicht schon ein Schreiben aus. Die Kosten muss der Gegner übernehmen.


    Gruß
    Raphael

  • Bei Rechtschutz-V., die das Internet und Geschäfte darin mit einschließt (was die wenigsten im Kleingedruckten haben!!)ja, ohne nein.


    Du kannst aber gewisse Bieter doch von vornherein von deinen Auktionen ausschließen, oder?
    Ich würde eine Privatauktion oder sowas daraus machen und nur die ehemaligen Bieter dafür zulassen oder würde mich nicht weiter 'drum kümmern.


    Jetzt sach' nur noch, dass es das Bönschbuch war? Dann wird es wohl einer der hießigen Mitleser sein oder wo auch immer du noch dafür geworben haben solltest. Würde aber auch nix an deiner Situation ändern, wa? :nixweiss:


    Gruß
    C.

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • Da ist guter Rat teuer. Anwalt würde ich mir wegen diesem Betrag nicht antun. Vor allem da Du den Artikel noch hast. Anders wäre es wenn Du schon geliefert hättest und bekommst kein Geld.
    Am besten nicht darüber aufregen, bringt eh nix. Ich mach das bei ebay zu Genüge mit.


    Zitat

    Ich würde eine Privatauktion oder sowas daraus machen und nur die ehemaligen Bieter dafür zulassen....


    wenn die aber alle bis auf einen schon eine XBox ersteigert haben, kann das in die Hose gehen.


    Stells einfach nochmal rein. Alternative die ich schon gemacht habe: schal mal wie die normalerweise weg gehen und dann biete sie für ein paar wenige Euro weniger als Sofortkauf an. Geht normalerweise dann immer weg.


    Gruß
    Torsten

  • Zitat

    Original von Dorfi
    Seit man bei ebay als Verkäufer keine negativen Bewertungen mehr abgeben kann, fällt dies als Durckmittel auch weg. Höchtens melden kann man den nicht-zahler noch, aber was das im Endeffekt bringt :nixweiss:


    Man kann zwar kein Häkchen mehr bei NEGATIV setzen, aber man kann einen negativen Text schreiben! :aha:


    Kleiner Trost. Da hat schon so manche Pfeife bei mir blöd geschaut. :D


    Grüße
    RalfK


    Triple.Klinik.GL@gmx.de

  • Hi


    mir ging es letztens bei einem 31€ Artikel auch so, der Verkäufer wollte es nichtmehr da sein Auto in der Nacht wohl verunfallt ist.


    Anwalt einschalten war meiner Meinung nach unnötig, Druckmittel seitens Ebay kann man auch vergessen.
    Dann dem nächsthöchsten Bieter angeboten, wurde aber auch nicht gekauft.


    Einzigste möglichkeit war dann, dass ich meinerseits die Transaktion zurückgezogen habe, und somit wenigstens die Verkaufsprovesion wieder bekommen habe.


    aber dazu mus der Artikel nochmal eingestellt und verkauft werden, so wie ich das verstanden habe.


    Gruß Roland

    Einmal editiert, zuletzt von Roland E ()