grünes blatt = briefersatz ??

  • :daumenhoch


    also fährt jeder, der ein 80km/h mopped sein eigen nennt, mit diesem gutachten/fahrzeugbrief herum das gleichzeitig besitz und eigentum anzeigt?


    flapsig gesagt; könnte man einen LKRAD-fahrer anhalten, an den Füssen packen, so lange schütteln bis der grüne schein zu zum vorschein kommt, ihn beiseite stellen und (weil der brief nicht wie sonst üblich zu hause liegt) hätte man ihn somit enteignet. :smiling_face_with_sunglasses: richtig? :)

  • Das hat keiner gesagt...es gibt wohl innerhalb der EU mehrere "Arten" von "Fahrzeugbriefen". Meine Aprilia von 97 hat nen ganz normalen Fahrzeugschein auch wenn sie gedrosselt eingetragen ist.


    Ich weiß garnicht mehr ob ich immer mit dem Schein rumgefahren bin oder nicht ist schon 9 Jahre her :winking_face_with_tongue: :nixweiss:

  • also ich hatte bei meinem s70 (70ccm, 75km\h) nen ganz normalen brief und normale fahrzeugpapiere. Als ich ihn gekauft habt war es noch der alte breif und als ich das ding neu zugelassen habe bekam ich den neuen eu brief aber genau das gleiche ding wie beim auto und richtigen moped.
    @edit: Das der grüne schribst nen besitznachweiß ist kann ich mir aber nciht vorstellen. Die dinger kann man doch ohne irgendwas beim kba beantragen

    Mein Zylinder rasselt nicht. Nein, er spielt mir das Lied vom Tod !!

    2 Mal editiert, zuletzt von Qoohuhn ()

  • Ey, wenn man keine Ahnung hat einfach mal Dieter Nuhr fragen :nuts:


    http://www.lra-ebe.de/Verkehr-…xp/orgdata/default&OrgID={4BAA74E1-35F6-4795-B61F-BCD7BD8CC60A}


    http://www.lra-ebe.de/Verkehr-…xp/orgdata/default&OrgID={E57B08A6-D516-419A-8305-5E317FAE7C3B}


    http://www.erlangen.de/desktop…/tabid-255/114_read-6828/


    Für manche Fahrzeuge wie zum Beispiel die von Jorki oder meiner gibt es keinen Fahrzeugbrief! Wie du dem anderen den Besitz nachweisst? In dem du den entsprechenden Personen bei lästigen Fragen eine drauf gibst :freak :biggrin:


    PS: Schon mal an nen Kaufvertrag gedacht. In den Artikeln bei den Links ist es sehr gut beschrieben.


    PPS: Such mal alternativ nach StVzO §18 den gibt es heute nicht mehr.

  • du wirst einen richtigen bekommen, beim anmelden.


    so einen hatte meine damalige mito auch. und die jetzige auch.


    das ist eben DIE betriebserlaubnis für das ding.


    die wird normalerweise jetzt ungültig gemacht, aber du bekommst sie ausgehändigt mit deinem neuen fschein und fbrief. so sollte es jedenfalls sein.

    die Kraft der zwei Kerzen

  • Hallo,


    so ein Ding hatte ich vor 1000 Jahren auch für meine Mofa und auch 80er. Das ist gleichzusetzen mit einem Fahrzeugbrief! Die Betriebserlaubnis hast Du zuhause weggeschlossen, einen Fahrzeugschein zum Rumtragen gabs dann beim Anmelden.
    Jetzt wirds wohl so sein, wie Pagai schreibt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Agent007 ()

  • Hallo Jörg,


    habe ja vor wenigen Tagen den 125er Italjet-Scooter gekauft (114ccm 10kW/13,6PS). Der war in Hessen angemeldet mit einem großen Nummernschild und es gab eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und eine ebenso kleine grüne Betriebserlaubnis vom Verkäufer dazu.


    Im Straßenverkehrsamt hier in Aachen (NRW) ist es bei diesen Unterlagen geblieben, allerdings durfte ich kein großes Nummernschild mehr haben. Und weil ich mich ja etwas mukiert hatte, wegen des nun schnittlauchverdächtigen "80er" Nummernschildes, also das doch schon noch amtliche Kennzeichen "AC-.." aber mit flachen/kleinen Ziffern, kam dann auch zum Vorschein, würde ich aus einem Leichtkraftrad (max.125ccm+max.11kW/15PS) ein Motorrad machen, also über 125ccm oder mehr als 11kW, bekäme ich dann eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ausgestellt. (also, sofern der TÜV das alles vorher abgearbeitet hätte! :) )


    Somit scheint es diese kleinen grünen Betriebdserlaubnisse generell für Leichtkrafträder ab einem bestimmten Zeitpunkt gegeben zu haben (alles, was mehr als 50ccm+max.50km/h, aber auch max. 125ccm+max.11kW/15PS hat), (meiner ist Baujahr 1999, aber ob der Erstbesitzer, welcher nicht mein Vorgänger war, aber in dessen Ort wohnt, ebenso Rentner ..., das ab Werk bei Erstanmeldung 1999 schon erhalten hatte, kann ich nur vermuten). Eine Verordnung bzgl. Nummernschilder in diesem Bereich, ob bis oder über 80km/h bei den 125ern gibt es nicht mehr. Es bekommen alle in diesem Bereich bei Bezirkswechsel oder Neuzulassung das flache "alte 80er" Schildchen. Wenn aber nur innerhalb eines Bezirkes der Besitzer wechselt, also gleiches Straßenverkehrsamt bleibt, dann kann auch ein altes großes 125er Nummernschild, also mit großen Ziffern wie beim Auto, verbleiben. Nennt sich Bestandsschutz, wie die Dame sagte.


    Greets
    Carsten

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

    Einmal editiert, zuletzt von Carsten (Aachen-germany) ()

  • ich würde mal sagen dass jetzt alle unklarheiten beseitigt sind. zumindest für mich :daumenhoch


    stimmt carsten, dein roller ist ja ein sehr ähnlicher fall. falls jemand also das ding (meine rs125) irgendwann nochmal zulassen will, ist das also mit diesen papieren möglich. :daumenhoch