• Na soweit ich weiß, wird das honorar eines anwalts nach dem Streitwert berechnet. Dieser wird in dem fall 3 euro sein und selbst wenn die felgen 100 oder 200 euro wert sind rechnet sich dsa für einen anwalt nicht. Ich hab diese antwort von einem bekannten meiner eltern bekommen als ich einen geringen schaden vom auto hatte(250€), er sagte wenn er micht nicht kennen würde häte er den fall abgelehnt. Hat es dann aber trotzdem gemacht und ich hab die kohle auch bekommen. Er hat aber am ende für ein danke und nen kastenbier ein paar stunden gearbeitet.


    @edit: http://www.rechtsverdreher.info/Gebuehrentabelle.htm
    versteh zwar auf den ersten blick nicht wie es funktioniert aber kann erahnen das bei kleinen beträgen eine warscheinlich 2stellige summe raus kommt. Ich nehme mal an eine anwlalt kostet bestimmt min 80€ die stunde. Also lohnt sich das für ihn nie


    recht haben und recht bekommen ist nämlich nicht immer das selbe

    Mein Zylinder rasselt nicht. Nein, er spielt mir das Lied vom Tod !!

    2 Mal editiert, zuletzt von Qoohuhn ()

  • Ich trau mich wetten, das der Verkäufer in ca. 2 Wochen wieder zufällig zwei Felgen mit Reifen bei ebay im Angebot hat :teacher:

    Chostingator

  • o11i


    wat textest du mich denn per pn an, wenn du eh keine antwort willst und mich blockst??? :nuts: :nuts: :nuts: :nuts: :nuts: :nuts:

    Bilder

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Dachte interessiert dich vielleicht.
    Hast wohl meiner meinung nach irgendwann mal zuviel scheisse gelabert :P, ka aber jetzt biste nicht mehr geblockt.

  • dann lass mich lieber geblockt.... denn ich werde mein "scheiße gelaber" garantiert nicht einstellen und mich somit auch weiterhin nicht verstellen :face_with_tongue:
    bzw. letztlich einfach meine freie meinung und somit das sagen was ich denke...
    kommt eben nicht jeder drauf klar... :nixweiss:

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Ich find das extrem scheiße, wie der Verkäufer agiert und würde ihm blöd kommen, dass es ihm vergeht. Aber im Falle Olli kenn ich nur eine Antwort:


    tjo, Pech :)

  • Die Lösund ist doch recht einfach.


    1. den kompletten e-mail Verkehr durch ausdrucken sichern,


    2. Dem Verkäufer ein Einschreiben schicken, nochmals auf die rechtliche Seite hinweisen und die Möglichkeit zur "Nachbesserung" geben, also das er Dir Felgen besorgt. (Er hat die Dinger ja sicher noch). Hierzu eine angemessene Frist setzen von ca. 2 Wochen.


    3. Sollte er sich nicht rühren, Felgen kaufen und in ein Bürobedarfsgeschäft gehen und einen gerichtlichen Mahnbescheid holen, diesen ausfüllen (Differenzsumme zu den 3 Euro einsetzten) und abschicken. Sollte er gegen Deine Forderung Widerspruch einlegen, kommt es zu einer Verhandlung.


    Man braucht keinen Anwalt für diese Vorgehensweise!



    PS. Du kannst ihn ja in dem Einschreiben schon mal darauf hinweisen, daß dies Deine weitere Vorgehensweise ist, sollte er auf Deine Forderung nicht eingehen. Erstens weiß er dan schonmal, was gehauen und gestochen ist und zweitens macht sich das vor dem Richter später ganz gut, daß Du ihn auf die Folgen aufmerksam gemacht hast.


    Für den gerichtlichen Mahnbescheid mußt Du Dir nur das entsprechende Mahngericht bezüglich seines Wohnortes raussuchen. Das Ausstellen des Bescheides kostet nur ein paar Euro Bearbeitungsgebühr.


  • :dafür: