ZitatAlles anzeigenOriginal von faeka
falsch!
es geht hier nicht um 3€ sondern um geltendes recht, da ist es total egal um wieviel geld es geht
du hättest vielleicht einfach mal meinen zweiten link oben lesen sollen, dann hättest du dir den kommentar sparen können
zumal du dann gewusst hättest, das es nicht um 3.- geht sondern um den artikel.... sollte dieser ersatzweise nur für mehr geld zu bekommen sein, können aus 3.- schnell 100.- und mehr € werden
wenn du so einen schlechten antwalt hast, der sich deiner nicht animmt, selber schuld
:biggrin:
ob rechtschutz oder nicht, du bist im recht...!
mit anderen worten, du bekommst dein geld für den anwalt zurück
Na soweit ich weiß, wird das honorar eines anwalts nach dem Streitwert berechnet. Dieser wird in dem fall 3 euro sein und selbst wenn die felgen 100 oder 200 euro wert sind rechnet sich dsa für einen anwalt nicht. Ich hab diese antwort von einem bekannten meiner eltern bekommen als ich einen geringen schaden vom auto hatte(250€), er sagte wenn er micht nicht kennen würde häte er den fall abgelehnt. Hat es dann aber trotzdem gemacht und ich hab die kohle auch bekommen. Er hat aber am ende für ein danke und nen kastenbier ein paar stunden gearbeitet.
@edit: http://www.rechtsverdreher.info/Gebuehrentabelle.htm
versteh zwar auf den ersten blick nicht wie es funktioniert aber kann erahnen das bei kleinen beträgen eine warscheinlich 2stellige summe raus kommt. Ich nehme mal an eine anwlalt kostet bestimmt min 80€ die stunde. Also lohnt sich das für ihn nie
recht haben und recht bekommen ist nämlich nicht immer das selbe