Ih rmacht mir ja Mut, obwohl es nicht nach einer schnellen Angelegenheit aussieht. Aber die Chancen stehen ja dann garnicht mal so schlecht, ... Vater einer alten Bekannten ist einer der Sherrifs bei De..ra, mal sehen ob der Kontakt etwas hilfreich sein kann :-) .
@ Charles,
könntest du mir eine Kopie deines Datenblattes zukommen lassen? charly(atz)rg500.info
Was hat es mit den holländischen Ausfuhrpapierne auf sich, ist das eine Bescheinigung, dass die nicht mehr in Holland gemeldet ist? denn Steuern muss man ja nur bei Neufahrzeugen bzw. alles was unter 5000 km gelaufen hat versteuern (so zumnidest, wenn man ein Bike aus England importiert, bei Holland bin ich mir da nicht so sicher ... weiß da einer mehr?)
@ fp-pani,
könntest du mir auch eine Kopie zukommen lassen? charly(atz)rg500.info
@ Stefan
heißt dann, deine gab/gibt es aus techn. Sicht als 27 und als 60 PS-Version, auf dem Papier aber nur als 27 oder 50 PS, richtig?
Ist deine als KR-1 oder als KR-1S geführt in den Papieren?
@ all
Aber sehe ich das richtig, dass eine 60PS KR-1S wenn dann nur als KR-1 zugelassen werden kann? Oder wurden gibt es da auch einen mit KR-1S 60PS? Könnte man denen etwas vom Maulwurf erzählen, dass S nur eine SSSSSportlichere LAck-Variante war oder so .
Oder wurden generell nie KR-Modelle importiert und sind somit alle bei Kawasaki Deutschland unbekannt?
Und ein großes Danke an alle, hier kommen innerhalb kürzester Zeit echt super hilfreiche Informationen zusammen!
Grüße
Carsten