Tyga Auspuff Tüv Brief ?

  • mein tüvler hatte schon probleme damit das ich nur einen esd unters heck legen und einen an der originalen position behalten wollte.


    sein argument
    -lautstärke verdoppelt sich
    -abgasnormen verschlechtern sich


    nachdem ich ihm mein vorhabend 3 mal erklärt hab, brach er das gespräch hab und meinte ich müsste dazu zu seinem vorgesetzten fahren...
    ich hätte bei dem was er so von sich gab fast vor lachen in die hose machen können...
    glaube nicht das der mit fachkentnissen an den job gekommen ist.

  • Zitat

    Ein weiteres einfaches Beispiel zur Lautstärke:


    Ein aktuelle MV Agusta (BJ 2007) hat ein Standgeräusch von 100 dB eingetragen. Ebenfalls eine aktuelle Yamaha R6 liegt sogar >100 dB.
    Eine RGV hat z.B mit einer Neuwertigen Jolly zwischen 93-95 dB Stand
    im Messbereich.
    :


    1.Standgeräusch dient nur der einfacheren Überprüfung durch die Polizei, wichtig ist jedoch das Fahrgeräusch, das bei fast allen neueren Auspuffanlagen durch eine Klappe bei Geräuschzykluserkennung reduziert. Tip: fahrt mal exakt 50 km/h im 2. und 3. Gang und macht dann das Gas schlagartig auf -> leise und kein Vortrieb!


    2.Abgastypprüfung wird vom Hersteller gemacht mit Grenzlagekats, damit abgesichert ist, dass über die gesamte Lebensdauer die Grenzwerte unter der gesetzlich vorgeschriebenen Maximalwerten liegen. Dem Gesetzgeber ist dabei erlaubt Fahrzeuge direkt vom Band einer Typprüfung zu unterziehen! Dies bedeutet einen Typprüfaufwand von mehreren 10000,- €, den sich wohl keiner hier leisten will!


    Aprilia und Suzuki haben wohl nicht umsonst einen Kat verbaut, denn der kostet Geld und reduziert die Leistung!

  • bla bla bla, wenn´s eingetragen ist, ist´s rechtens....

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


    Auf die bösen Menschen ist Verlass, sie ändern sich wenigstens nicht


    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • Eben nicht! Wenn es "Eingetragen" ist, der Tüvler bestochen wurde oder er keine Ahnung hatte, und am Ende eben nicht nicht den Vorschriften entspricht, dann hilft Dir das ganze "Eintragen" eben nixx....


    Schön wenns so wäre wie Du schreibst. Ist es aber definitiv nicht! Mach was du willst, letztendlich kann das Keiner hier ändern,.... jammer aber nicht hinterher, wenn die Kacke am dampfen ist! Manche können eben nicht von Fehlern anderer lernen, die müssen die Nase selbst anrennen! Viel Spass dabei!


    SC

  • ein tüv-prüfer darf, wenn er keine ahnug hat auch nichts eintragen (sich bestechen lassen sowie so nicht), wenn er es doch macht und es gibt beanstandungen seitens anderer behörden, muss sich der prüfer für seine eintragung verantworten
    .....nicht aber der fzg halter, denn der hat schließlich alles richtig gemacht... letztlich ist der fzg halter ja auch gar nicht in der lage zu beurteilen ob der an/umbau rechtens ist oder nicht, dafür gibt es ja schließlich die ein- und sondereintragungen durch amtlich geprüfte prüfer

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


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    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • ... auch hier wieder Holzweg!


    Am Ende ist der Halter auch immer mit Verantwortlich! Der Tüvler wird ebenfalls mit zur Rechenschaft gezogen, letztendlich bist du trotzdem dabei!
    So jung bist Du doch garnicht mehr das man so Flöhe im Kopf haben kann!!


    SC

  • Laß ihn doch die Erfahrung selber machen. Hinterher ist das Gewinsel zwar groß, aber er kann net sagen: Warum hat mir denn keiner was gesagt!

    Das Leben ist zu kurz, um Biermixgetränke zu trinken!

  • ich kann mir einfach nicht vorstellen das dem so ist
    wenn du dir ein sportlenkrad in deinem pkw einbaust, dieses keine abe besitzt dir dieses aber der tüvprüfer nach umfangreicher begutachtung trotzdem einträgt.... soll das nicht rechtens sein?


    wofür zahle ich denn dann eine sondereintragung und warum gibt es sondereintragungen?


    anderes beispiel, bei meinen us-karren sind vermerke vorhanden wie zb.: sicherheitsgurte lichttechnische einrichtungen (mit ausnahme frontscheinwerfer) ohne bauartgenehmigung aber nach sichtprüfung genehmigt....


    muss ich nun angst haben das wenn ein böser polizist kommt, er mir das fahrzeug stilllegt und mich und den tüvprüfer anzeigt?


    holzweg???
    das hat nichts mit dem alter und flöhe zu tun
    ich bin der auffassung das wenn ich etwas an meinem bock/pkw an/umbaue ich die pflicht habe das ordentlich prüfen zu lassen und das geschieht indem ich es beim tüv vorführe

    Leider vergesse ich aus absoluter Ignoranz immerzu die Namen, der Leute, in dessen Threads ich nichts mehr schreiben wollte!


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    William Faulkner 1897-1962


    US Schriftsteller & Nobel Preisträger 1949

  • auf jeden Fall Holzweg!
    Stell Dich mal an einem sonnigen Feiertag als Zuschauer in die Nähe einer Polizeikontrolle, die es auf Zweiradfahrer abgesehen hat. Oft in der Nähe von Motorradtreffs oder Rennstrecken.
    Wer dort bei Lärmmessungen die erlaubte Grenze überschreitet, der kriegt den Endschalldämpfer direkt vor Ort abgeschraubt. Horrende Phonzahlen eingetragen oder nicht, egal, der Pott ist weg. Wenn das nicht rechtens währ, würde das in der Form nicht schon jahrelang praktiziert!

    Das Leben ist zu kurz, um Biermixgetränke zu trinken!

  • kann ich mir schlecht vorstellen, sonst wär der tüv eigentlich total fürn arsch.
    mein onkel ist auf seiner Königswellen Ducati ewigkeiten mit offenen Conti tüten rumgefahren
    die teile haben einen höllen krach gemacht..war zubehört, eingetragen und wurde nie abgeschraubt und mitgenommen bei irgendwelchen kontrollen