Hallo,
da du eindeutig "Vergasergehäuse" geschrieben hast, ist seine Forderung nach Düsen etc. in keinster Weise berechtigt, nicht engratet ist auch kein Sachmangel.Mit GHN kann er dir auch nicht kommen, wie gesagt die Firma ist nicht rechtlich geschützt und außerdem heißt sie eigentlich GHN-Racing. Würde bei solchen Säcken aufjedenfall hart bleiben.
Kann es aber auch nicht verstehen wieso viele auf ihre 100% positive Bewertungen bestehen, 1. Kann man die Bewertung begründen und 2. wenn jemand einen von deinen angeboten Artikeln wirklich haben will, juckt es denjenigen mit Sicherheit nicht ob du 100 positive Bewertungen oder 99 positive und 1ne negative die du kommentiert hast, hast.
Außerdem ist das mit dem von ihm geschrieben 3-Mahnung juristischer Blödsinn, will an dieser Stelle gerne mal an die 2 Bücher von Rechtsanwalt Dr. Ralph Höcker verweisen, die juristische Aberglauben, speziell die womit die normalen Leute desöfteren konfrontiert werden, klar stellen. Da stehen auch einige Interessante Sachen speziell für eBay drinn. Gibts bei Amazon gebraucht schon für ganz wenig Geld, wirklich empfehlenswert.
Gruß, Daniel