Power Commander in Deutschland ??

  • Hallo zusammen,


    habe mal eine falschtaktende Frage für einen guten Kollegen:


    Ist in Deutschland der Gebrauch eines PowerCommanders laut TÜV verboten?
    Welche Info'S habt ihr dazu, gibt es evtl. Ausnahmen?


    Jeder Input ist willkommen.
    Danke schonmal
    Grüße
    Carsten (Aachen - Germany)

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • würde mich auch interessieren..


    mehrere kumpels sind 10er kawas und 600er Hondas + PowerCommander unterwegs...

  • Hi,


    ich weiß auf jeden Fall das man bei einem bestimmten Prozentsatz an Leistungsteigerung noch keine Eintragung brauch. Je nachdem wie viel man da raus holt muss man die Leistung halt eintragen. Normal benutzt man den aber auch nur in Verbingung mit anderen Modis. Dann ist die Leistungssteigerung sowieso so hoch das man das eintragen müsste.


    MFG


    Marco

  • ... die wichtige Frage dabei ist ja, ist schon das alleinige installieren/anschließen untersagt, hat er also eine ABE oder eine Euro-Norm oder ein Gutachten oder irgendwas Legales anbei?


    Carsten (Aachen - Germany)

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • das sagen die geschäftsbedingungen der firma zietech zum powercommander,hatte mich auch mal dafür interessiert (benelli tnt)


    Tuningteile sind nur für Ausstellungszwecke bestimmt.
    Alle von uns geführten Artikel, die nicht ausdrücklich als für den Straßenverkehr zulässig gekennzeichnet sind und die StVZO berühren, bedürfen einer Rücksprache bzw. Eintragung beim TÜV/DEKRA vor der Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr.
    Für Tuning- und Elektronikteile erfolgt der
    Einbau und der Betrieb auf eigene Gefahr, die Teile sind ausdrücklich nur für den Gebrauch auf Ausstellungen bestimmt und nicht für den Betrieb in den Fahrzeugen.
    Es wird ausdrücklich auf die erheblichen Risiken beim Gebrauch von Tuning- und Rennsportartikeln im Rahmen des Betriebes von Fahrzeugen hingewiesen.
    Ein solcher Gebrauch wird von der Firma Zietech nicht gebilligt und entspricht nicht der vorgesehenen Nutzung dieser Teile
    Ausschließlich für Ausstellungszwecke.
    Für Schäden aus der vertragswidrigen Verwendung dieser Artikel haftet die Firma Zietech nicht.

    Maaskantje

  • Die Hersteller sind offensichtlich große Schlitzohren!!!


    Normalerweise muss ein Hersteller für sein Produkt haften, wenn dieses bestimmungsgemäß verwendet wird!


    Ich bin der Meinung, dass Elektronic-Produkte, die nur für Ausstellungszwecke verwenden werden sollen, widersinnig sind, denn was sollen sie da bewirken!


    Da könnte man ebensogut ein leeres Kästen hinbauen!


    Mit dieser Klausel hält er sich alle Ansprüche vom Leib!


    Wie es allerdings bei einem Streit vor einem Gericht ausgehen würde, kann man nicht mit Sicherheit sagen:


    Wenn jemand so ein Gerät baut mit allen Komponenten für einen speziellen Einsatzzweck, könnte er m. E. sich nicht darauf zurückziehen, dass dieses nicht für den Zweck geeignet sei!


    Sie würde ungefähr so sein, als wenn ein Autohersteller ein Auto als nicht für den Straßenverkehr geeignet bezeichnen würde.


    Racepa

  • naja wenn man sich jetzt innerhalb der Leistungsteigerung befindet für die man keine eintragung braucht, kann man also immernoch hochgenommen werden, weil das ganze nicht zulässig ist?

  • .... also gibbet da irgendwelche Möglichkeiten, sowas eingetragen zu bekommen?


    Denn es geht ja schließlich auch bei alleinstehenden Fahrradtachos und auch Jollys ab und an :-) .....


    Carsten

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. 4-Takt? Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biss. Zum Mitnehmen? Ja bitte. Tüte? Och,'geht auch ohne gut. Dann noch von den dicken Birnen dort. Das war alles? Joh, reicht wohl für's Erste. :face_with_tongue:

  • Carsten,


    stelle mir die Wirkungsweise mal vor wie bei einem Dimmer für eine Lampe!


    Von dunkel bis sehr hell.


    Und dann geht man zum Eintragen und muss auf den Prüfstand.


    Der Mann dort sagt dann, aufdrehen bis zum Anschlag.


    Was passiert dann bei "bis zum Anschlag"?


    Motorschaden oder 180 anstatt der bisherigen 120 PS?


    Steht sowas in der Anleitung oder der Garantie-Bescheinigung (die es aber wohl nicht gibt!).


    Wenn man seinen TÜV-Menschen so gut kennt, dass der einem ein unbekanntes Gerät einträgt, dann kann man auch ein Rad eines Jumbo-Jets als Hinterrad für die RGV eintragen lassen! :D


    Racepa