• 2 Eierköppe im Schlepptau ist natürlich schlecht.
    Privat mit minus bewertungen dürften eigendlich gar nicht mitbieten dürfen.
    -2 und mitgliedschaft beendet + solche ne bewertung abgeben sollte man allerdings nicht ernst nehmen.Ärgerlich aber allemal,leider.

    2T ist die schönste Musik :face_with_tongue:

  • Dem schließ ich mich an -2 Bewertungen und dann noch nicht mal mehr Mitglied...


    Ausserdem so eine Art eine Bewertung abzugeben. Mit Vollidiot und Pervert!


    Und du hast ihm auxh nur eine neutrale gegeben!


    Das ist echt ärgerlich!


    Gruß Max

    Intelligenz ist jene Eigenschaft des Geistes, dank derer wir schließlich begreifen, dass alles unbegreiflich ist

  • PSW,


    verstehe ich nicht!


    Das Geschäft ist doch nicht zustande gekommen, wieso gibst Du ihm da eine Bewertung?


    Macht man doch nur nach dem Abschluß!


    Racepa

  • Nein - eine Bewertung gibt man auch wenn ein Geschäft bei Ebay nicht zustande kommt.
    Um andere zu warnen was das für ein Käufer ist.
    Da hat man ja auch nur Ärger mit wenn sich einer nach der Auktion nicht meldet.
    Kostet doch trotzdem Provision .

    Larmoyant

  • Bewertung ist schon wieder gelöscht.
    Ein Lob und Dank an EBay.

    Larmoyant

    Einmal editiert, zuletzt von PSW ()

  • Ich hab mal ´ne Teile CD vom ehemaligen webmaster von http://www.aprilia-rs-125.de gekauft. Angeblich original und in 2 Tagen da.


    Fazit: Über eine Woche hats gedauert, Raubkopie und wenn ich ihm ´ne e-mail geschrieben habe dann war der Kerl voll agressiv und hat rumgepöpelt. Hab ihm dann ´ne neutrale Bewertung gegeben und er mir ´ne negative. "Verleumnung, meine Bewertungen sagen alles". Und die sagen das er schon genau aus dem Grund angezeigt wurde etc. :respekt:


    Es gibt schon Idioten

  • Mal ne andere Frage, hab nen Router versteigert und der Käufer hat sich dann nicht mehr bei mir gemeldet.
    Ergo wars ein Spaßbieter !


    Ich hab das dann unter "Unstimmigkeiten online kläre" bei Ebay gemeldet, weil ich die Gebühren zurück wollte.


    Ebay hat mir dann auch die Gebühren zurückerstattet, allerdings die Angebotsgebühren von 40 cent und nicht die Provisionsgebühr von 65 cent !


    Da aber der Verkauf im Grund rein rechtlich gar nicht stattgefunden hat, müsste Ebay mir doch die Provisionsgebühr und nicht die Angebotsgebühr zurücküberweisen, oder ?!
    Angebotsgebühr kommt ja immer zu stande, auch wenn man nichts verkauft.


    Um Gottes willen werde ich mich wegen den 25 cent jetzt nicht streiten, ich möchte nur Wissen ob das so korrekt ist, oder nicht :)

    - Immer schön in Schwung bleiben -