Euer Rechtsverhältnis zum Besitzer, also dem Studentenwerk, dürfte sein, dass Ihr die Parkplätze kostenlos benutzen dürft.
Es gibt somit keinen Mieter für einen oder mehrere Parkplätze.
Damit hat auch niemand von Euch das Hausrecht! Und keiner von Euch kann rechtlich gegen einen Gebrauch durch andere vorgehen!
Dieses Recht hätte nur das Studentenwerk als Inhaber bzw. Besitzer!
Ihr könnt das Studentenwerk nur bitten, auf geeignete Weise (Sperrpfosten) für die Benutzbarkeit nur für Berechtigte zu sorgen oder aber nach Genehmigung durch das Studentenwerk eigene Pfosten o. ä. zu installieren.
Racepa