Das 13.20 A bescheinigt nur, dass das Fahrzeug mal in die Schweiz eingeführt und verzollt wurde.
Stammt die MC21 aus dem Schweizer NSR Cup ?
Die MC21 wurde in der Schweiz nicht homologiert, hat keinen Typenschein und kann deshalb auch nicht ohne Weiteres zugelassen werden.
Wenn das Fahrzeug noch nie zugelassen war, gilt es als Neufahrzeug und müsste bei einer Einzelabnahme den heutigen Vorschriften entsprechen. Das kannst mit einem 30 Jahre alten Zweitakter vergessen.
Du schreibst, die NSR hat eine ungarische Zulassung, ja dann muss das Fahrzeug bei einer Einzelabnahme den Vorschriften entsprechen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten.
Eine Einzelabnahme in der Schweiz ist aber sehr aufwändig und teuer, rechne da mit mehreren tausend Franken.
Sonst kenne ich nur noch den Weg, die NSR als Übersiedlungsgut in die Schweiz zu bringen und anzumelden. Da musst du aber tatsächlich in die Schweiz übersiedeln, musst nachweisen können, dass du schon mindestens 1 Jahr im Besitz von dem Töff bist und darfst in danach auch 1 Jahr lang nicht verkaufen.