RD-Forum hat Abmahnung bekommen, Anwalt "Platzbecker"

  • Hallo Frank!


    Ja streßig kann sowas sein.


    Es sieht aber auch IMHO nach Geldmacherei aus.


    Der geforderte Betrag steht in keinem Verhältnis.
    Der Betrag müsste abhängig gemacht werden davon, wie hoch die Auflage des Buches/textes denn in der aktuellen zeit war und wie sie heute ist.
    Daraus müsste man dann anhand der Zugriffe auf deine Page ermitteln können, wie viele Leute denn kostenlos von deinen Texten profitiert hätten.


    Im Endeffekt will dir nur jemand ans Bein pissen ohne jegliche rechtliche Grundlage.


    Es sind genau die Leute, die damals auf dem Schulhof zu wenig auf die Fresse bekommen haben :mecker:


    Einfach ignorieren.


    Zur Not kannst du dich auch darauf berufen, dass die Schreiben nicht zugestellt wurden.
    Auf eine email würdeich nur antworten, wenn diese signiert ist (digitaler Fingerprit, Signatur über PGP o.ä.)
    Postschreiben gelten nur als zugestellt, wenn sie per Posteinwurfschreiben zugestellt werden.
    Diese kosten pro Schreiben 20 euro und werden in einem blauen Umschlag zugestellt.


    Da die Leute wenig Aussicht auf Erfolg haben und in Vorleistung treten müssen, werden sie dies tunlichst vermeiden.


    Die zugestellten Briefe sind somit rechtlich nicht brauchbar, da die Garantie des Empfangs nicht gegeben ist.


    Gruß Manuel


    ...der mit Anwälten, dem EU Gerichtshof und den deutschen Ämtern schon genug Erfahrung sammeln durfte... :respekt:

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • Frank L.,


    kommt gerade recht!


    In der neuen "Motorrad" vom 4.2.05 auf Seite 112 / 113 unter der Überschrift "Liebling Kreuzberg" erklärt ein Rechtsanwalt aus Heilbronn recht genau, wie man den "richtigen" Anwalt findet und gibt Tips dafür.


    Es sind dabei auch Verweise auf Internet-Adressen dabei.


    Und wenn Dir die Euro 3,50 zuviel sind, es sind auch einige Zeichnungen von Holger Aue im Bericht, die allein dieses Geld wert sind!


    Drücke Dir alle Daumen!


    Racepa

  • Hallo Frank,


    zu dieser Problematik ist generell zu Sagen, dass Literaturwerke immer urheberrechtlich geschützt sind. Was im Klartext bedeutet, dass eine Vervielfältigung jeglicher Art nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet ist.


    10.000 Euro gegen eine Privatperson ist aber schon ein wenig überzogen.


    Bezahlen wird er müssen - die Frage ist, wieviel.


    Diese Anwälte werden von den Verlagen beauftragt und sind Handlungsbevollmächtigt.
    Wenn Du beim Verlag anrufst, um das mit einem Verantwortlichen aussergerichtlich zu regeln, wird er Dich wieder an seinen Rechtsbeistand verweisen.


    Es ist theoretisch sogar untersagt, einen Microfich zu scannen und auf seiner Website zu publizieren.


    Und die Leute, die in Ebay kopierte Werkstatt-Handbücher verticken, um daraus auch noch Profit zu schlagen, leben besonders gefährlich.


    Ich habe auch schon meine Erfahrungen gemacht


    Gruß


    C.


    :angry_face:

    "Zwei Dinge sind unendlich - das Universum und die Dummheit der Menschen. ABER beim Universum bin ich mir noch nicht sicher." (A.E.)

  • Vor dem ersten Weltkrieg gab es in Deutschland angeblich nur 150 Rechtsanwälte!
    Jetzt dürften es wohl grob geschätzt 50.ooo sein.
    Alle wollen leben!


    Ich könnte mir vorstellen, dass es Winkel-Advokaten gibt, die sich für einen Zuschuß zum Stipendium einen Studenten halten, der im Internet nach Verstößen gegen irgendwelche Sachen forscht.


    Wenn der fündig geworden ist, könnte man z. B. einen Verlag anschreiben und darauf hinweisen, dass dessen Rechte verletzt werden und dass man dagegen vorgehen wird und den erzielten Schadenersatz überweisen wird.

    Kosten entstehen dem Verlage keine! Arbeit auch nicht, wenn ein Passus im Schreiben sagt, dass der Anwalt tätig wird, wenn vom Verlag kein Widerspruch kommt.


    Dann hat der Anwalt einen Geschäftsbesorgungsvertrag und kann loslegen.


    Und es kommt Geld in die Kasse!


    Habe von der Rechtsverdreherei wenig Ahnung, aber eine lebhafte Fantasie!


    Racepa

  • Hi,


    für mich ist das was der nette Herr da schreibt völliger bullshit :


    Als Frist für den Zahlungseingang habe ich mir ebenfalls den 31.1.2005 notiert :heuldoch:


    Der soll erstmal beweisen das das auf der Seite war. Wie will man das Dokumentieren???? Ein Bild vom Computerbildschirm machen????


    Marco

  • Zitat

    Original von dutzen_De
    Ein Bild vom Computerbildschirm machen????


    Wär doch was.. nur die Frage wielange es dann dauert bis "screenshots" von seiner Seite mit dubiosen Inhalten auftauchen :biggrin: